Der Vorsitzende Herr Schneider eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und erläutert, dass die öffentliche Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger in der heutigen Sitzung vorgezogen werde.
Nach dem TOP 2 verliest Herr Schneider die Ergänzungen zur Tagesordnung.
Zur Aufnahme des TOP 7.5 wird seitens der FDP-Fraktion Widerspruch erhoben. Der Schneider lässt über die Aufnahme des TOP 7.5 abstimmen.
Ergebnis: Die Bezirksversammlung stimmt der Aufnahme des TOP 7.5 auf die Tagesordnung gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von CDU und Frau Häger zu.
Die heutige Gesamt- Tagesordnung wird bei Enthaltung der FDP einstimmig beschlossen.
Eine Bürgerin trägt zwei Nachfragen zum Stadtteil Steilshoop vor. Sie möchte wissen, weshalb vor dem Hintergrund des bevorstehenden und notwendigen Abrisses der Schule am Borchertring aufgrund von Vandalismus das Angebot der Produktionsschule Alraune abgelehnt worden sei. Ferner merkt sie an, dass ein Funktionsmix in die Neubauplanung integriert werden solle und erfragt Argumente, die dagegen sprechen würden.
Ein Bürger möchte die Bedarfe der Bewohner in Steilshoop erläutern. Zu Beginn erläutert der Bürger, dass er bereits im September bei dem Bezirksamt Wandsbek eine Beantragung von Hallenzeiten für den Verein VENS eingereicht habe, diese sei bislang nicht beantwortet worden. Ferner thematisiert der Bürger Bedarfe nach Räumlichkeiten für einen Chor aus Bramfeld, die Erwachsenenbildung im VHS-Zentrum Nord in der Poppenhusenstraße sowie das Haus der Nachbarschaft in Steilshoop, welches sich nicht länger in der SAGA-Einrichtung „Lena" treffen könne. Diese Räumlichkeitsbedarfe würden durch die Nutzung der Räumlichkeiten der Schule am Borchertring abgedeckt werden können.
Eine Bürgerin trägt vor, dass durch den Schulabriss es in Steilshoop an sozialer Infrastruktur für Kultur, Sport und Soziales mangle. Die Anmietung von Räumlichkeiten im Steilshooper Campus sei mit sehr hohen Kosten verbunden, welche sich kleine Vereine nicht leisten könnten.
Eine weitere Bürgerin äußert, dass das Ziel der Diskussionen rund um den Stadtteil Steilshoop nicht die Verhinderung des Baus neuer Wohneinheiten sei. Stattdessen sei eine Anreicherung und Modernisierung dieser gewünscht, darauf habe der Bau des Campus Steilshoop keinen Einfluss. Steilshoop sei in ganz Hamburg der am dichtesten bebaute Stadtteil, der Bau neuer Wohnung schaffe somit den Bedarf zusätzlicher Infrastruktur.
Weitere Behandlung des Themas in TOP 2.1
Einige Bürgerinnen und Bürger tragen ergänzend zur Drucksache 21-2348 vor (siehe unter TOP 2).
Herr Buttler erläutert, dass die Planung der Infrastruktur durch formalisierte Planungsverfahren erfolge, an diesen Verfahren könne sich jeder Bürger und jede Bürgerin beteiligen. Ferner sei der Campus Steilshoop ein erfolgreicher Umgang mit der Schulsituation in Steilshoop. Er führt weiter aus, dass der Campus Steilshoop den geforderten Funktionsmix darstelle. Ferner beschäftige sich die Politik bereits seit 2013 mit dem Stadtteil Steilshoop und der Schule am Borchertring und die Senatskommission habe vor längerer Zeit eine Entscheidung dahingehend getroffen, dass die Fläche der Schule neu bebaut werden solle. Nun habe auch das Bezirksamt Wandsbek den Abriss des Schulgebäudes genehmigt. Somit werde dieser in näherer Zukunft erfolgen. Anschließend solle es ein zügiges Bebauungsverfahren mit entsprechender Bürgerbeteiligung geben. Leider könne die öffentliche Plandiskussion aufgrund der aktuellen Lage ausgelöst durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden. Aktuell werde nach einem Ersatzformat gesucht.
Herr Weiske erklärt, dass in dieser Sitzung über eine Drucksache bezüglich der Schule am Borchertring beschlossen werde, welche Lösungsvorschläge sowie Finanzierungsvorschläge beinhalte. Ferner bestehe die Problematik darin, dass unklar sei, wem die Halle der Schule rechtmäßig gehöre. Ggf. gehöre diese bereits der SAGA, sodass die SAGA und nicht das Bezirksamt Wandsbek für die Bearbeitung von Anträgen von Hallenzeiten zuständig seien.
Herr Schulz befürworte grundsätzlich die Idee, dass ein Schulgebäude, welches nicht länger für schulische Zwecke genutzt werden, für den Bau von Wohnungen weichen solle. Gleichwohl sei er über die bislang nicht erfolgte Folgeplanung überrascht. Ferner habe die von Herrn Weiske thematisierte Drucksacke die Unterstützung der AfD-Fraktion. Jedoch unter der Voraussetzung, dass dadurch keine weitere Benachteiligung des Steuerzahler entstehe.
Frau Wolff betont, dass es aufgrund des bestehenden Mangels an schulischen Räumlichkeiten kontraproduktiv sei, eine vorhandene Schule abzureißen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundeswissenschaftsministerin den Vorschlag eingebracht habe, Museen u.Ä. zur Entzerrung der Räumlichkeitsbesetzung von Schule zu nutzen. Sie bedankt sich für die von Herrn Weiske thematisierte Drucksacke bei der gesamten Fraktion und wolle ihre Unterstützung gegenüber dieser äußern.
Frau Ehlers erinnert an den 2013 erfolgten Abriss des ehemaligen Bildungszentrums von Steilshoop und den Bau des jetzigen Campus Steilshoop. Die Räumlichkeiten des Bildungszentrums hätten mehrere Sport- und Kulturgruppen genutzt, welche sich im Zuge des Abrisses aufgelöst hätten. Grund hierfür sei, dass die beantragte Nutzung von Räumlichkeiten von Problemen bei der Schlüsselübergabe sowie langen Wartezeiten geprägt sei. Auch seien die neuen Räumlichkeiten des Campus Steilshoop kleiner als ursprünglich geplant. Schlussendlich hätten sich die Sport- und Kulturgruppen aus Resignation aufgelöst. Ferner äußert Frau Ehlers ihr Unverständnis gegenüber dem Abriss von nichtsanierungsbedürftigen Räumlichkeiten.
Frau Brinkmann äußert ihre Zustimmung zu Herrn Buttler. Es sei vorgesehen, dass Räumlichkeiten für Vereine und soziale Träger vor Ort zu geschaffen würden. Ferner erläutert Frau Brinkmann den Schulbau; es handle sich dabei um ein H-Gebäude, welches serienmäßig in den 60ger Jahren hergestellt worden sei. Das Gebäude sei asbestverseucht und entspreche nicht den aktuellen Brandschutzverordnungen. Deshalb sei es für Schüler*innen und andere Nutzer*innen unzumutbar sich in diesem Gebäude aufzuhalten. Im Falle eines Brandes würde die Decke nicht standhalten und bereits vor der möglichen Rettung der sich im Gebäude befindenden Menschen einstürzen. Deshalb sei es unmöglich, dieses Gebäude so zu sanieren, dass es heute weiterhin genutzt werden könne.
Frau Hoppermann betont, wie wichtig es insbesondere in der aktuellen Pandemielage sei, den Betrieb der Kommunalpolitik aufrechtzuerhalten. Sie bedauere sehr, dass der Betrieb in anderen Bezirken eingestellt worden sei und bedankt sich bei allen Beteiligten dafür, dass es eine gute Lösung gebe, um die Gremienarbeit in Wandsbek weiterhin gewährleisten zu können. Zusätzlich möchte sie den Bezirksamtsleiter an den Beschluss der Bezirksversammlung erinnern, dass die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung coronabedingt verstärkt werden solle. Mittlerweile seien die Hygieneregelungen zur Eindämmung des Coronavirus sehr stark im Alltag vertreten und fänden auch bei der Gremienarbeit ihre Berücksichtigung. Jedoch seien insbesondere die Testungen der möglicherweise infizierten Personen sowie die Kontaktnachverfolgung im Hinblick auf die weiter ansteigenden Fallzahlen erheblich relevanter. Um einer Ausbreitung des Virus zu entgehen, müsse man ergründen, woher die Ansteckungen kämen. Problematisch sei allerdings, dass es eine lange Inkubationszeit sowie auch symptomfreie Krankheitsverläufe gebe, sodass das Virus teils unbemerkt übertragen werden könne. Daher sei die Arbeit der Gesundheitsämter aktuell äußerst relevant. Zuvor sei jedoch gerade im Bereich der Gesundheitsämter gespart worden und die einzelnen Arbeitsbereiche und Aufgaben seien ebenfalls eher wenig beachtet worden. Sowohl der Bund als auch der Senat würden versuchen, die Gesundheitsämter unter anderem auch finanziell zu unterstützen. Doch schwierig sei aktuell auch die personelle Situation, weil passendes Personal schwer zu finden sei oder teils nur für einen kurzen Zeitraum vor Ort eingesetzt würde. Momentan werde die Bundeswehr als zusätzliche Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung eingesetzt. Es gebe einen eindeutigen Unterschied zwischen der Pandemiesituation im Frühjahr und der im Herbst: Das öffentliche Leben werde aktuell wenig eingeschränkt, sodass kaum Personal an anderen Stellen abkömmlich sei. Deswegen müsse sich die Bezirksversammlung für eine Unterstützung der Gesundheitsämter einsetzen. Es müsse hinterfragt werden, ob es aus Sicht der Ansteckungsgefahr sinnvoll sei, dass die Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter in Präsenz vor Ort arbeiten. Möglicherweise könnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend im Home-Office tätig sein und ihre Tätigkeiten wie gewohnt auch von zu Hause erledigen. Leider könnten ehrenamtlich Tätige momentan keine Unterstützung in den Flüchtlingsunterkünften anbieten, weshalb man unter Umständen diese Kräfte als Unterstützung für die Gesundheitsämter heranziehen könnte. Der Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus könne mit einem Marathon verglichen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter seien fast am Ende des Marathons angekommen: Sie hätten seit März keine Erholungszeit gehabt und unzählige Überstunden aufgebaut. Im Hinblick auf den bevorstehenden Winter und die voraussichtlich weiter ansteigenden Fallzahlen stehe auch die Bezirksversammlung in der Pflicht zu handeln. Es müssten Lösungen zur Unterstützung und Entlastung der Gesundheitsämter gefunden werden, gerne auch kreativer Art.
Frau Wolff spricht an, dass die Gesundheitsämter sehr relevant seien und aktuell als Taktgeber für politische Entscheidungen fungieren würden. Leider habe sie feststellen müssen, dass die Angebote des öffentlichen Gesundheitsdienstes abgebaut worden seien und es auch immer weniger Interessierte für Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich gebe. Dies könnte ihrer Meinung nach mit der vergleichsweise geringen Bezahlung in Verbindung stehen. Die Gesundheitsämter stellten einen wichtigen Baustein für die Pandemiebekämpfung dar. Aus diesem Grund müssten diese auch weiterhin Unterstützung erhalten. Seit kurzem gebe es die neue Task Force Zentrale Unterstützung Kontaktnachverfolgung (ZUK) mit Sitz in Wandsbek. Ihre Aufgabe sei zu hinterfragen, wieso es erst jetzt zu einer derartigen Unterstützung gekommen sei, da der Winter bevorstehe und die Fallzahlen stetig stiegen. Es werde Personal aus anderen Bereichen des Bezirksamtes zur Unterstützung eingesetzt. Diese würden dann jedoch an anderer Stelle fehlen. Die Polizei stelle ebenfalls Personal für die Task Force zur Verfügung, sodass auch neue Räumlichkeiten zur Unterbringung angemietet werden müssten. Dennoch müsse man im Pandemiegeschehen längerfristig planen und nicht wie bisher auf kurzfristiger Ebene. Aktuell liege die Rückverfolgungsquote in der Kontaktnachverfolgung bei maximal 25 Prozent. Es sei vor dem Hintergrund unverständlich, wieso es nicht seit Sommer eine landesweite Task Force gebe, um vorausschauend zu handeln. Gerade in Wandsbek müsse man bei einer vergleichsweise hohen Inzidenzrate stärker einschreiten und das Bezirksamt unterstützen, damit es weiterhin in der Lage ist, auch seine andere Aufgaben adäquat bewältigen könne. Es sei ein guter Vorschlag der CDU-Fraktion, die Ehrenamtlichen mit einzubeziehen. Man könne das Bezirksamt zudem mit Krisenexperten oder Mitarbeitern mit diversen Fremdsprachenkenntnissen ausstatten, um die Gesundheitsämter zu stärken. Zusätzlich müsse auch über die sozialen Medien intensive Aufklärungsarbeit geleistet werden, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Es sei zudem vorteilhaft, ein Kontakttagebuch zu führen, um den Gesundheitsämtern im Infektionsfall Arbeit zu ersparen. Dies sei eigentlich eine Aufgabe auf Landesebene, aber man könne auf bezirklicher Ebene mit diesen Maßnahmen ein Vorreiter und damit auch Vorbild sein. Sie wolle auf den Antrag der FDP-Fraktion unter TOP 4.6, hinweisen, der sich mit der Unterstützung der Flüchtlingsunterkünfte in der Pandemielage beschäftige.
Frau Riebe führt zur Task Force Zentrale Unterstützung Kontaktnachverfolgung (ZUK) aus. Diese sei für die leichteren Fälle der Kontaktnachverfolgung zuständig und sozusagen als achtes Gesundheitsamt tätig. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kämen unter anderem aus dem Polizeiorchester und würden zunächst entsprechend geschult. Aktuell seien 45 Mitarbeitende in der Task Force eingesetzt, jedoch solle das Personal auf bis zu 250 Personen aufgestockt werden. Diese Auslagerung bewirke, dass sich die Gesundheitsämter komplexeren Fällen oder anderen ärztlichen Diensten widmen könnten. Es sei ein guter Weg, dass der Bund finanzielle Mittel für Personal und IT-Ausstattung bereitstelle. Man müsse sich weiter für die Stärkung der Gesundheitsämter einsetzen, da die Bedeutung einer Behörde offenkundig erst dann bewusst werde, wenn eine entsprechende Notsituation bereits eingetreten sei. Dies sei auch zu Spitzenzeiten der Anzahl der Geflüchteten in Verbindung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt worden.
Frau Ehlers teilt mit, dass die steigenden Fallzahlen und die Anzahl an Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser erschreckend seien. Die Hamburger Morgenpost vom 28.10.2020 hätte getitelt, dass Hamburg schlecht vorbereitet sei. Laut einer Anfrage der Fraktion Die Linke in der Bürgerschaft vom 20.10.2020 würde es den Gesundheitsämtern nur noch in 20 Prozent der Fälle gelingen, die Infektionsketten einer infizierten Person nachvollziehen zu können. Für eine positiv getestete Person müssten die Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter im Durchschnitt 30 Kontaktpersonen informieren, sodass die diese mittlerweile an sieben Tagen in der Woche arbeiten müsste. Daher sei bereits bei der zuständigen Fachbehörde ein erhöhter Personalbedarf beantragt und neue Stellen ausgeschrieben worden. Schließlich müssten die Gesundheitsämter auch ihre anderen Aufgaben bewältigen, die außerhalb der Coronapandemie anfielen. Sie wolle zudem anmerken, dass die neuen Schnelltests Mitte Oktober noch nicht in den Pflegeheimen angekommen seien und das Personal auch noch nicht entsprechend in der Anwendung geschult worden sei. Problematisch sei darüber hinaus, dass es ebenfalls in den Schulen steigende Fallzahlen gebe. Diesen könne man durch eine Verlegung der Schulklassen in größere Räumlichkeiten oder durch eine Verkleinerung der Lerngruppen entgegenwirken. Zusätzlich hätten ihrer Meinung nach schon seit längerer Zeit Luftfilter in den Schulräumlichkeiten eingebaut werden müssen. Doch bisher sei keine dieser Maßnahmen ergriffen worden, um die Gesundheitsämter zu entlasten. Auch die Zustände in den Flüchtlingsunterkünften seien unzumutbar. Da es Leerstände in Hamburg gebe, könne man diese oder auch Hotels für eine dezentrale Unterbringung nutzen. Sie hinterfrage zudem die Schließung der Restaurants, da die meisten Gastronomiebetriebe zuletzt investiert und ihre Räumlichkeiten entsprechend der Hygienestandards umgebaut hätten. Insgesamt jedoch würden im aktuellen Infektionsgeschehen erheblich mehr präventive Maßnahmen benötigt. Der CDU-Antrag zu TOP 7.1 jedoch betrachte die Fraktion Die Linke skeptisch. Es sei fraglich, ob ein Einsatz der Ehrenamtlichen so einfach möglich sei; insbesondere wegen des Schulungsbedarfs und der Basis an Freiwilligkeit.
Herr Schulz erklärt die Abwesenheit von Herrn Wagner. Er möchte zunächst seinen Dank für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter und auch für die Mitarbeit der Soldaten aussprechen. Dadurch würden sich allerdings geplante Auslandseinsätze der Bundeswehr verzögern. Teilweise hätten Soldaten mehr als doppelt so lange an ihren Standorten verweilen müssen. Grundsätzlich werde die AfD-Fraktion dem CDU-Antrag zustimmen. Er hoffe, dass zukünftig eine höhere Rückverfolgungsquote in der Kontaktnachverfolgung erreicht werden könne. Zusätzlich könne auf die Zulassung eines Impfstoffs in naher Zukunft gehofft werden. Auch wenn die Pandemie unter Umständen im nächsten Sommer bekämpft sein könnte, dürfte die Bedeutung der Gesundheitsämter und nicht in Vergessenheit geraten.
Herr Döscher bedankt sich zunächst bei den Hamburger*innen, die sich weitgehend an die Hygieneregelungen halten würden sowie dem Einsatz der Mitarbeitenden der Gesundheitsämter. Es sei nicht der Fall, dass im Sommer bei sinkenden Fallzahlen nichts in Bezug auf eine Verringerung der Ausbreitung getan worden sei. Er schließe sich Frau Hoppermann dahingehend an, dass sich die Personalfindung sowohl schwieriger als auch langwierig gestalte als gedacht. Die Umsetzung der Homeoffice-Arbeit der Mitarbeiter*innen in den Gesundheitsämtern sei schwierig, da die Digitalisierung noch nicht so weit fortgeschritten sei. Es mangele deshalb an geeigneten Kommunikationsmodellen. Die Fraktion Die Grünen würde den nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion zu TOP 7.1 in den Hauptausschuss überweisen wollen, um die Thematik dort noch einmal zu besprechen. Es bleibe fraglich, wie schnell ein Einsatz der Ehrenamtlichen möglich sei, da es einen Schulungsbedarf gebe, der von dem Bezirksamt geleistet werden müsste.
Frau Häger bemerkt, dass oftmals eine Unwissenheit darüber vorherrsche, welche Stellen im Infektionsfall zu benachrichtigen seien. Dennoch betrachte sie die Idee der CDU-Fraktion, Ehrenamtliche einsetzen zu wollen, ebenfalls eher skeptisch. Ein Kontakttagebuch zu führen könne vorteilhaft sein und die Gesundheitsämter enorm entlasten. Zusätzlich appelliere sie an die Bürger*innen, Zivilcourage zu zeigen und Termine im Hinblick auf das Infektionsgeschehen abzusagen. Seit Ende des 2. Weltkriegs sei diese Pandemie die gefährlichste Situation überhaupt. Man müsse es unbedingt vermeiden, Zustände wie in Italien oder der USA zuzulassen. Sie appelliert eindringlich an alle Menschen sich selbst und andere Menschen zu schützen.
Frau Wolff ergänzt, dass Herr Döscher Recht habe. Die Digitalisierung sei noch nicht sehr weit fortgeschritten. Doch das Virus würde sich daran und auch an der langwierigen Personalfindung nicht stören. Sie wolle sich Frau Häger anschließen und den Appell zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit aller anderen Menschen aufgreifen.
Frau Funk erklärt, dass viele Arztpraxen nicht barrierefrei seien. Zudem sei das Personal teilweise nicht im Umgang mit Menschen mit Behinderung geschult, sodass eine angemessene Behandlung unmöglich werde. Dieser Zustand sei für alle Beteiligten unzumutbar. Dennoch gebe es auch positive Entwicklungen in diesem Bereich, wie beispielsweise das Sengelmann Institut in Alsterdorf mit seinen wunderbaren Therapiemöglichkeiten beweisen würde. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, um die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Bei ca. 126.000 Menschen mit Schwerstbehinderungen reiche dies aber bei Weitem nicht aus. Deshalb solle man gemeinsam politisch aktiv werden und in Wandsbek ein medizinisches Zentrum für Menschen mit Behinderung am Beispiel des Sengelmann Instituts errichten. Darüber hinaus sollten Konzepte entwickelt werden, damit sich noch mehr Fachpersonal mit entsprechenden Qualifikationen in Wandsbek niederlasse. Gerade auch bei jungen Menschen mit Behinderung falle auf, dass eine Kommunikation zwischen Kinderarzt und dem dann weiterführenden Arzt zu kurz käme. Hier bestehe noch großes Entwicklungspotential. Sie bitte deshalb um Unterstützung zu diesem Antrag.
Frau Kuczewski-Anderson betont, dass eine bessere medizinische Versorgung für Menschen mit Behinderung in Wandsbek ein wichtiges Thema sei, bei dem auch die Entscheidung getroffen werden müsste, wo und mit welchen Mitteln ein medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung errichtet werden könne. Ebenso wichtig sei die Ausstattung und Ausgestaltung einer solchen Einrichtung. Im Fokus stehe dabei die Vernetzung eines interdisziplinären Teams von Ärzten, Therapeuten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Sozialarbeitern u.a., die geschult und kompetent im Umgang mit Menschen mit Behinderung geschult worden seien. Eine wohnortnahe medizinische Versorgung sollte gewährleitet werden. Bei einer zentralen Anlaufstelle, die verkehrstechnisch leicht erreichbar sein müsse, sollte auch eine Einbeziehung des Standortumfeldes, beispielsweise durch einladende Angebote für Anwohner und Angehörige, mit gedacht werden. Eine zusätzliche mobile Einsatzzentrale wäre eine wertvolle und zweckdienliche Ergänzung einer solchen Einrichtung. Quartierskoordinatoren, wie sie bereits in anderen Bezirken existieren, wären diesbezüglich sehr sehr hilfreich. Ihre Aufgabe bestehe darin, die Einrichtung, die Akteure der medizinischen Versorgung, der Eingliederungshilfe und der Zivilgesellschaft zusammen zu bringen und zu vernetzen. Im Vorfeld müsse eine Potential- und durchgeführt werden. Berücksichtigt werden müssten auch Menschen mit seelischer Behinderung, deren Einschränkungen nicht so leicht zu erkennen seien. Aus diesem Grund würden sie häufig unberücksichtigt bleiben. Teil des geplanten Zentrums sollte darüber hinaus auch eine psychosoziale Beratungsstelle mit allen therapeutischen Möglichkeiten sein. Die zunehmend psychosomatisch Erkrankten, die Betroffene in ihrer Bewältigung des Alltags eingeschränkt und dadurch häufig zu einem Ausschluss der Gesellschaft führe, sollten vor Ort ebenfalls eine Anlaufstelle finden.
Herr Weiske erläutert, dass ein zusätzliches Zentrum für erwachsende Menschen mit Behinderung bereits 2015 von dem Hamburger Senat abgelehnt worden sei. Bei Engpässen wäre das bestehende Zentrum in Alsterdorf zu erweitern. Zudem sei fraglich, aus welchen Mitteln die Finanzierung erfolgen solle. In Hohenhorst gebe es eine lokale Vernetzungsstelle für Gesundheitsförderung, welche Auskunft über Bedarfe für eine angemessene medizinische Versorgung für Erwachsene Menschen mit Behinderung im Bezirk Wandsbek geben könne. Man hätte die Frage auch mit dem Expertenteam „Generationsfreundliches Wandsbek“ diskutieren können. Dieses Gremium tage aber seit Monaten nicht mehr, weil es überlastet sei. Das gesamte Gesundheitssystem in Hamburg sei überlastet und habe keine Zeit, etwas zu prüfen. Die weiteren Punkte des Petitums seien alle wichtig, sie sollten aber ohne Zeitdruck weiter beraten werden. Daher sei eine Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Soziales sinnvoll, um mit dem Gesundheitsamt zu klären, wann die Punkte des Petitums in Ruhe abgearbeitet werden können.
Frau Ehlers verweist auf Art. 25 UN-BRK und zitiert diesen. Dieses Regelungen bekräftigen die Artikel 12 des UN Sozialpaktes, des Artikel 24 der UN Kinderrechtskonvention und des Artikels 12 der UN Frauenrechtskonvention, die ebenfalls in Auszügen von ihr zitiert werden. Da die Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich angeboten werden sollen, sei einer Überweisung des Antrags wie vorgeschlagen zuzustimmen. Denkbar wäre auch eine Einladung einer Vertretung des Sengelmann Instituts für Medizin und Inklusion.
Herr Schulz begrüßt den Antrag und hält den Zeitpunkt der Antragstellung für unkritisch, da er keine zeitliche Vorgabe enthielte. Herr Schulz erklärt, dass er gespannt sei auf das Prüfergebnis. Es gebe vielfältige Fälle von Schwerbehinderungen, von daher sei es schwierig, sich vorzustellen, eine gebündelte Kompetenz zentral anzubieten. Möglich wäre ja auch, stattdessen einzelne Fachbereiche auszulagern und ein Überweisungskonzept zu erarbeiten.
Frau Häger ergänzt, dass sie Synergieeffekte begrüße und eine Stärkung eines schon bestehenden Zentrums sich als effizienter erweisen könne. Fraglich sei zudem, ob die von Frau Kuczewski-Anderson erwähnte Quartierskoordinator/in mit in das Petitum aufgenommen worden sei. Weiter schlägt sie vor, dass man die Kassenärztliche Vereinigung in das Petitum mit aufnehmen solle, da bisher nur das Bezirksamt und die Fachbehörden Erwähnung fänden und dieses aus ihrer Sicht für eine Beschlussumsetzung, insbesondere im Hinblick auf Punkt 3 des Petitums, nicht ausreichend sei.
Frau Funk führt aus, dass die Umsetzung des Prüfauftrages aufgrund der aktuellen Pandemiesituation keine Dringlichkeit habe. Jedoch sei es gerade deswegen wichtig, dass eine angemessene medizinische Versorgung stattfinden könne. Sie greift den Änderungsantrag auf und formuliert das Petitum wie folgt:
„Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden und die Kassenärztliche Vereinigung werden gebeten,..“
Frau Funk hebt hervor, dass es für sie auch um die Entsendung eines Signals ginge, das mit dieser Beschlussfassung in Gang gesetzt werden könne.
Herr Behrens merkt an, dass eine Überweisung in den Ausschuss sinnvoll sei, weil er viel Arbeit in Gang setze. Er weist auf das Behindertenforum Walddörfer hin, bei denen die Einrichtungen schon recht gut vernetzt seien. Auch deren Erfahrungen sollte man in die weitere Beratung mit einbeziehen.
Herr Schneider lässt über den Überweisungsantrag in den Ausschuss für Soziales abstimmen.
Die Antragsteller übernehmen den Überweisungsantrag nicht.
Der Überweisungsantrag wird bei Zustimmung der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und Frau Häger abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Frau Brinkmann berichtet, dass sie bei der Diskussion um diesen Antrag bereits beim ersten Mal zuerst an Familienangehörige und Bekannte habe denken müssen, die in der Musikbranche tätig seien. Allerdings auch an all die anderen Künstler*innen, die in dem vergangenen Jahr kaum Möglichkeiten gehabt hätten, ihre Kunst auszuüben. Durch die Einschränkungen, die das Coronavirus eindämmen sollen und damit sehr wichtig, richtig und gut seien, seien einige von ihnen nicht nur ihrer Bühne, sondern auch ihrer Existenzgrundlage beraubt worden. Die Einschränkungen und Regeln seien ebenso wie die Hygienekonzepte und das Verbot von Großveranstaltungen notwendig. Dennoch dürfe nicht aus den Augen verloren werden, dass es die Kreativen seien, die diese Auflagen am härtesten treffe. Bei den meisten Künstler*innen handle es sich um Solo-Selbstständige. Diese würden keine laufenden Betriebskosten, wie beispielsweise Mieten für Büros oder Materialkosten vorweisen können, weshalb auch die Coronahilfen für sie nicht in Frage kämen. Musiker*innen jedoch würden ihr Können, ihre Kreativität, ihre Berufung und ihre Leidenschaft verkaufen. Darüber hinaus würden sie im besten Fall das Leben vieler Menschen bereichern und Hoffnung und Freude spenden. Hoffnung, davon gehe sie aus, könnten derzeit alle ein wenig gebrauchen. Die Möglichkeit, dies zu erreichen, sei den Künstler*innen nur dann eröffnet, wenn es entsprechend coronakonforme Bühnen gebe. Natürlich sei in dieser Hinsicht vor allem der finanzielle Aspekt von großer Bedeutung. Es gehe bei diesem Antrag jedoch auch um eine große soziale Komponente. Veranstaltungen seien inzwischen so selten geworden, dass das Land nach Ende der Pandemie ein Problem haben könnte. Wir würden unsere Kreativen verlieren. Im schlimmsten Fall stünden wir am Ende ohne Kultur da. Aus diesem Grund solle mit diesem Antrag ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gemacht werden, indem coronkonforme Auftrittsmöglichkeiten für Künstler*innen im Bezirk geschaffen werden sollen.
Frau Hansch führt aus, dass es für Künstler*innen und vor allem Musiker*innen auch unter normalen Bedingungen nicht immer leicht sei, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Corona würde dies noch weiter erschweren. Sie würden die Einschränkungen besonders hart treffen. Gerade diejenigen, die hauptberuflich als Musiker*innen tätig seien, gehe die auftrittsfreie Zeit immer stärker an die wirtschaftliche Substanz. Es werde für sie immer schwieriger, ihren Lebensunterhalt zu bewirtschaften. Sowohl der Bund als auch der Senat würden deshalb bereits versuchen, diese Probleme durch finanzielle Unterstützung zu erleichtern. Es gehe allerdings nicht nur um finanzielle Aspekte. Musiker*innen würden von dem Kontakt mit ihrem Publikum leben. Ein weiterer Baustein zur Unterstützung der Kunstschaffenden könne deshalb sein, die Möglichkeiten für Straßenmusik auszuweiten sofern dies unter Berücksichtigung der Eindämmungsverordnung möglich sei. Straßenmusik kenne keine Saison und die Kunstfreiheit sei eines der am stärksten geschützten Grundsätzen in unserem Land, weshalb es grundsätzlich allen Musiker*innen gestattet sei auf offenen Plätzen zu spielen. Dabei müssten allerdings einige Regeln eingehalten werden. Diesbezüglich gehe es also nun darum zu prüfen, ob einige dieser Regeln vorrübergehend aufgehoben oder erleichtern werden könnten. Wenn beispielsweise das Spielen von Musik auf offener Straße mit Verstärkern erlaubt würde, könnten mehr Menschen erreicht werden. So könne die Kultur zurück in die Gesellschaft gebracht und gleichzeitig eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung von Musiker*innen geschaffen werden. Sie bitte deshalb um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag.
Herr Schulz erklärt, dass die AfD-Fraktion den Antrag unterstützen wolle. Er sehe allerdings ein Problem, was den Namen des Antrags betreffe. Hier solle nicht unterstützt, sondern lediglich ein mutiger Schritt in Richtung Normalisierung gemacht werden. Dass Musiker uns während des Einkaufens oder unseres Aufenthaltes im Bistro mit ihrer Musik begleiten sei nichts Besonderes, sondern letztlich ganz normal, auch wenn dies für uns alle im Laufe des vergangenen Jahres gegebenenfalls in Vergessenheit geraten sei. Seine Fraktion habe allerdings einzelne Bedenken, was die im Petitum geforderten Punkte betreffe. So sei die geforderte Mindestentfernung im Zuge eines Rotationsprinzips zu niedrig angesetzt, um unfreiwillig Beschallte nicht zu belästigen. Dies gelte vor allem dann, wenn Verstärker zugelassen würden. Aus diesem Grund wolle er vorschlagen, entweder die Verstärker aus dem Antrag herauszunehmen, den Mindestabstand von 150 Metern zu überdenken oder den letzten Punkt des Petitums, bei dem es darum gehe geeignete Standorte zu finden, zu konkretisieren. Es solle bei der Suche bedacht werden, dass ein Standort zu nah an einem großen Wohngebiet oder Büroräumlichkeiten nicht geeignet sei.
Frau Häger erklärt, dass sie den Antrag gut finde. Als Anmerkung jedoch schlage sie vor, dass die Begrifflichkeit „Musiker*innen" im Petitum ersetzt werde. Es gebe eine Vielzahl weiterer Künstler*innen, die ihrer Kunst aktuell nicht adäquat nachgehen könnten. Außerdem interessiere sie, wie groß die auftretenden Gruppen an Künstler*innen sein dürften.
Herr Meyer führt aus, dass die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen wolle. Seine Fraktion stimme den Ausführungen von Frau Brinckmann und Frau Hansch zu. Kunstschaffende seien in diesen Zeiten nicht nur von Existenzängsten geplagt, sondern auch ihr Selbstwertgefühl würde erheblich darunter leiden, dass es kein Publikum gebe. In Bezug auf geeignete Plätze und eine Stromversorgung vor Ort wolle er noch den Hinweis auf mobile elektroakustische Anlagen geben wollen, die ebenfalls geeignet sein könnten.
Frau Chiandone greift den Änderungsvorschlag von Frau Häger auf. Im Petitum soll die Begrifflichkeit „Straßenmusik" durch „Straßenkunst" sowie „Musiker*innen" durch „Kunstschaffende" ersetzt werden. Das Petitum wird wie folgt umformuliert:
Abstimmungsergebnis:
Es wird punktweise abgestimmt.
Ziffer 1: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Ziffer 2: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Ziffer 3: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Herr Hentschel möchte betonen, dass es bei diesem Antrag weder um eine Vorverurteilung der Wandsbeker Verwaltung noch um einen Generalverdacht gehen solle. Die CDU-Fraktion glaube, dass die Verwaltung in diesem Bezirk sauber arbeite. Dennoch habe es in Hamburg in den vergangenen Jahren drei große Skandale in diesem Bereich gegeben. Darauf sei bereits regiert worden, indem die Dienstanweisung zur Annahme von Belohnungen und Geschenken ausgeweitet und überarbeitet worden sei. Diese Anweisung sei gut, decke jedoch selbstverständlich nicht jeden Einzelfall ab. Gerade in Graubereichen würden Mitarbeitende des Bezirksamtes deshalb häufig nicht wissen, wie sie sich entscheiden sollten. Deshalb verstehe die CDU-Fraktion diesen Antrag als Beitrag dazu, präventiv zu arbeiten, Mitarbeitende zu beraten und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Durch die Einrichtung einer Anti-Korruptionsstelle wüssten die Mitarbeitenden in Zukunft, an wen sie sich mit Detailfragen wenden könnten, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten. Der Bezirk Hamburg-Mitte verfüge bereits über eine solche Stelle. Dieser Antrag fordert die Einrichtung einer solchen auch für den Bezirk Wandsbek, um die Verwaltungsarbeit zu optimieren und den Schutz vor Korruption zu erhöhen. Es könne davon ausgegangen werden, dass die dadurch geschaffene Transparenz langfristig das Vertrauen der Bürger*innen in die Verwaltung erhöhe.
Herr Buttler dankt der CDU-Fraktion für diesen Antrag. Dass es in der Verwaltung auch Korruption gebe sei nichts Neues. Der Bezirk selbst müsse in diesen Fragen jedoch handlungsfähig sein. Dies gelte sowohl für die Unterstützung von Mitarbeitenden, als auch als Ansprechpartnerin für Dritte und die Aufarbeitung ebensolcher Fälle. Diese Diskussion werde inzwischen auch im Senat geführt. Dass noch im Laufe dieses Haushaltsjahres interne Antikorruptionsstellen in allen sieben Bezirken entstehen würden, dahingehend sei er etwas pessimistisch. Er glaube jedoch daran, dass es im nächsten Haushaltsjahr zu einer solchen Umsetzung kommen könnte. Aus diesem Grund schlage er vor, den Antrag in den Hauptausschuss zu überweisen, um ihn dort zu diskutieren und sich einen Bericht aus Hamburg-Mitte zu diesem Thema einzuholen.
Herr Schulz sagt, dass es in diesem Bereich, so würden Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, in jedem Fall Handlungsbedarf gebe. Aus diesem Grund könne die AfD-Fraktion dieses Anliegen durchaus nachvollziehen. Er sei besonders froh darüber, dass nicht lediglich eine Antikorruptionsstelle, sondern eben auch eine Beratungsstelle für die Mitarbeitenden gefordert werde. Er selbst erachte dies aus persönlichen Erfahrungen im behördlichen Bereich als sehr wichtig. Nur so könnten die Mitarbeitenden ausreichend Informationen und Unterstützung erhalten. Ob eine interne Angliederung einer solchen Stelle statt einer externen Angliederung erfolgen solle, darüber habe er für sich noch keine Entscheidung treffen können. Er wisse jedoch, dass eine „Aufblähung der Behördentätigkeit“ und eine ineffektive Strukturierung innerhalb der Verwaltung kontraproduktiv seien. Zudem sei er skeptisch, ob die aktuellen Probleme in diesem Bereich tatsächlich die Schaffung sieben verschiedener Vollzeitstellen benötige. Besser sei gegebenenfalls eine einzige Stelle, der sich alle sieben Bezirke zugehörig fühlen, beispielsweise angegliedert an die für die Bezirke zuständige Behörde, der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke. So könnten nicht nur Steuergelder eingespart, sondern auch die möglichen Probleme, die durch die interne Angliederung einer solchen Stelle entstehen könnten, aus dem Weg geräumt werden. Er bitte darum, über diese Vorschläge nachzudenken.
Herr Döscher wolle Herrn Schulz darauf hinweisen, dass es bereits eine externe Stelle auf städtischer Ebene gebe und es eben genau darum gehe, Ergänzungsmöglichkeiten zu dieser zu schaffen. Zudem seien es bereits in Hamburg-Mitte drei Personalstellen, die mit diesem Thema betraut seien, was für den Bezirk Wandsbek aufgrund seiner Größe bedeute, dass vermutlich mehr als drei Stellen dafür vorgesehen werden müssten. Die Prüfstelle solle dabei nicht nur Korruptionsfälle behandeln, sondern insgesamt eine verbesserte Rechtssicherheit für den Umgang mit Kund*innen schaffen und weitere Abläufe in der Verwaltung optimieren. Die Fraktion Die Grünen würde sich ebenfalls eine Überweisung in den Hauptausschuss wünschen. Dort solle dann über die Erfahrungen aus Hamburg-Mitte diskutiert und daraus gelernt werden.
Herr Behrens erklärt, dass er die Dringlichkeit in dieser Sache, vor allem in Pandemiezeiten, nicht erkennen könne. Es bestehe aktuell kein konkreter Verdacht der Korruption. Selbstverständlich habe es in der Vergangenheit einige spektakuläre Fälle gegeben. Diese seien jedoch Einzelfälle, die dem kriminellen Bereich zugeordnet werden müssten. Gegen solche Fälle, davon gehe er aus, könne auch eine Antikorruptionsstelle nicht besonders viel ausrichten. Sowohl die CDU-Fraktion als auch die FDP-Fraktion hätten in den vergangenen Jahren einige Anfragen zu diesem Thema in der Bürgerschaft gestellt. Die Ergebnisse dieser haben aufzeigen können, dass der statistische Anteil kleiner Korruptionsfälle verschwindend gering sei. In den vergangenen vier bis fünf Jahren habe die Staatsanwaltschaft elf Mal tätig werden müssen, nur in einem einzigen Fall sei es zu einer Verurteilung gekommen. Die Fälle, die im Antrag angeführt worden seien würden eher ein grundlegenderes Problem aufzeigen, denn diese seien auf der Leitungsebene passiert. Er bezweifle stark, dass die hier geplante Stelle einem ersten Bürgermeister auf Handlungen aufmerksam machen würde und könnte, die gegebenenfalls nicht ganz angemessen seien. Das Vertrauen in der Bevölkerung sei nicht in Bezug auf die Sachbearbeiter*innen der Verwaltung verloren gegangen, sondern in Bezug auf die Leitungsebene dieser. Auch dieses Problem könne eine solche Stelle nicht lösen. Der Senat habe in diese Richtung bereits die Initiative ergriffen und unter anderem ein Pilotprojekt in Hamburg-Mitte geschaffen, welches zunächst bis zum Jahr 2022 angelegt worden sei. Er hoffe deshalb, dass die hier geforderte Prüfstelle weniger eine richtige Prüfstelle werde, sondern eher eine Beratungsstelle für Mitarbeitende. Die Fraktion Die Linke wolle einer Überweisung zustimmen, da noch keine Ergebnisse aus Hamburg-Mitte vorliegen würden. Zudem wolle er betonen, dass die geschaffenen drei Stellen in Hamburg-Mitte für diese Aufgabe vor dem Hintergrund des Mangels an Mitarbeitenden an anderen Stellen der Hamburger Verwaltung doch recht seltsam erscheinen würden.
Herr Hentschel erklärt, dass die Bezirksversammlung nicht immer nur dringliche Probleme besprechen würde. Es gehe auch darum Themen zu besprechen, die durchaus wichtig aber nicht immer dringlich seien. Dass dies kein dringendes Anliegen sei, da stimme er Herrn Behrens wie eingangs beschrieben zu. Aus diesem Grund könne die CDU-Fraktion auch mit einer Überweisung in den Hauptausschuss leben. Wichtig sei lediglich, dass das Thema besprochen werde und den Mitarbeitenden der Bezirksämter eine gewisse Handlungssicherheit gegeben werde. In Bezug auf Herrn Schulz weist er noch einmal darauf hin, dass es bereits eine zentrale Stelle gebe, jedes Bezirksamt allerdings seine eigene Kultur vorweisen würde, weshalb es auch Sinn ergebe, weitere Stellen vor Ort einzurichten. Diese Unterschiede in der Kultur kenne er mit Sicherheit aus seiner eigenen Partei, in der es rechte und eben sehr rechte Mitglieder gebe.
Herr Schulz erklärt, dass er sehr wohl wisse, dass das Dezernat interne Ermittlungen als externe Stelle in diesem Bereich bereits existiere. Dort würde allerdings nur sehr wenig Beratungsarbeit stattfinden. Die AfD-Fraktion wünsche sich sowohl eine Antikorruptionsstelle als auch eine Beratungsstelle in diesem Bereich. Er sei gespannt auf die Ergebnisse aus Hamburg-Mitte, auch wenn er bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht davon ausgehe, dass jedes Bezirksamt eine solche Stelle benötige. Gerne würde er sich jedoch auch vom Gegenteil überzeugen lassen. Die AfD-Fraktion wolle einer Überweisung in den Hauptausschuss folglich zustimmen.
Die CDU-Fraktion übernimmt den Antrag der SPD-Fraktion in den Hauptausschuss zu überweisen.
Petitum/Beschluss:
Die Bezirksversammlung überweist in den Hauptausschuss.
Frau Vobbe berichtet aus ihrer Kindheit, als zum Jahreswechsel Raketen abgefeuert worden seien. Einige Jahre später seien dann vor allem aufgrund eines älteren Bruders die sogenannten „Böller“ dazugekommen. Mutproben hätten bereits damals dazu gehört, Verletzungen seien nicht ausgeschlossen gewesen. Später dann habe sie das Geld zum Jahreswechsel statt in Feuerwerk lieber in Spenden investiert. Erst seit sie eigene Kinder habe, habe dieses Thema wieder Relevanz erlangt. Doch wer eigene Tiere besitze, der sehe Silvester noch einmal mit ganz anderen Augen. So würden Katzen schon einige Tage vor dem Jahreswechsel in der Wohnung bleiben, Hunde nur noch eine kleine Runde im Hellen spazieren geführt und Pferde häufig mit einem Beruhigungsmittel durch die Silvesternacht gebracht. Während die Einsatzkräfte jedes Jahr vor enormen Herausforderungen stehen würden, gebe es immer wieder massive Krawalle von Feiernden und Übergriffe auf Feuerwehr und Polizei, die nicht zu tolerieren seien. Gerne werde dabei allerdings unsere Tierwelt übersehen. So würden viele Tiere, beispielsweise Vögel, die Silvesternacht aufgrund von Verletzungen oder Stress nicht überleben oder die Tage darauf versterben. Der durchschnittliche Feiernde allerdings bekomme von diesen Ereignissen nahezu gar nichts mit. Die Hamburger Verordnung erlaube Feuerwerk in dem Zeitraum vom 31. Dezember ab 18.00 Uhr bis in die Nacht vom 1. Januar um 01.00 Uhr. Diese Zeiten würden von vielen entweder ignoriert oder seien erst gar nicht bekannt. Schon viele Tage vorher und auch nachher würde Feuerwerk gezündet, häufig sogar von unbeaufsichtigten Kindern. Dieser private Exkurs solle aufzeigen, worauf der Antrag abziele. Es solle vermehrt auf die bestehenden Regeln des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes hingewiesen werden, von denen ein Großteil der Bevölkerung bisher noch nie gehört habe. Und um Verbote wie im vergangenen Jahr am Jungfernstieg zu vermeiden, wolle die AfD-Fraktion ein freiwilliges Pilotprojekt initiieren, um den Jahreswechsel tier- und familienfreundlicher zu gestalten. Eine gleichzeitige Präsenz von Sicherheitskräften schütze Familien bei einem entspannten Silvesterfest vor Krawallen Feiernder. Gerne würden sie den Antrag diskutieren und seien diesbezüglich offen für Verbesserungsvorschlage.
Frau Christ sagt, dass es sich eigentlich kaum lohne, etwas zu diesem AfD-Antrag zu sagen, da er in der aktuellen Situation an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten sei. Beim Lesen habe sie sich die Frage gestellt, ob die Mitglieder der AfD-Fraktion die vergangenen Monate verschlafen hätten. Wir befänden uns in der zweiten Welle der Corona-Pandemie, seit zwei Wochen sogar im zweiten Lock down. Die Infektionszahlen würden steigen, die Lage sei ernst, viele Menschen weltweit bereits an Covid-19 verstorben; jeder einzelne davon einer zu viel. Es gehe nun darum strikte Regeln zu befolgen und Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Wichtige Bestandteile seien dabei sowohl die Meidung sozialer Kontakte als auch das Einhalten von Abständen. Deshalb sei es unerklärlich, wie die AfD-Fraktion nun auf die Idee komme, Menschenansammlungen in der Silvesternacht zu fordern. Darüber hinaus sei die Zielsetzung des Antrags in der Realität nahezu nicht umsetzbar. Die zuständigen Behörden, die Polizei und Ordnungshüter würden bereits jetzt am Limit arbeiten. Der Antrag beziehe sich außerdem auf das Berliner Landesrecht. In Hamburg sei das passende Gesetz das „Gesetz zum Schutz der Sicherheit und Ordnung“ und der im Antrag angesprochene §17 regele in diesem lediglich die Anwendung des Gesetzes. Wenn schon abgeschrieben werde, dann wenigstens richtig. Da dieser Antrag dermaßen unpassend sei, wolle sie nicht mehr auf die umweltpolitischen Aspekte eingehen. Die CDU-Fraktion wolle dem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen.
Herr Schulz sagt, dass Frau Christ sich die Zeitaufopferung für ihre Fraktion auch hätte sparen können, um ehrlich zuzugeben, dass sie dem Antrag nicht zustimmen würden, weil er von der AfD-Fraktion stamme. Es werde von seiner Fraktion keine Menschenansammlung gefordert, geben werde es sie dennoch. Ganz gleich, was im Dezember geschehe, die Menschen würden an Silvester auf die Straßen gehen. Wenn Zentren geschaffen würden, in denen man sich gegebenenfalls sogar registrieren müsse sei eine Nachverfolgung im Falle einer Ansteckung deutlich leichter, als wenn dezentral die Kontrolle darüber verloren würde, welche Kontakte in der Silvesternacht stattfinden würden. Dass die Zeit für diesen Antrag nicht die Beste sei, würden sie als Fraktion zugeben. Aus diesem Grund hätten sie das Thema auch zur Debatte gestellt. Das Konzept dahinter allerdings würden sie für verwertbar halten, weshalb sie es im kommenden Jahr noch einmal aufgreifen wollen würden.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag bei Zustimmung der AfD-Fraktion ab.
Herr Iwan präsentiert den vorliegenden Antrag. Dabei gehe es um die dezentrale Unterbringung von Obdachlosen in Wandsbeker Hotels, Jugendherbergen, Ferienwohnungen und Pensionen für die Dauer des Winternotprogrammes von heute an bis Ende März 2021. Er wolle gleich zu Beginn auf zwei potenzielle Gegenargumente eingehen, damit sich danach den seiner Meinung nach wesentlichen Punkten zugewandt werden könne.
Diese Annahme sei so nicht ganz richtig. Das Winternotprogramm liefe über die Sozialbehörde und eine Lösung für die gesamte Stadt auf Ebene der Bürgerschaft sei grundsätzlich zu bevorzugen. Aus diesem Grund habe seine Fraktion auch die Entscheidung des Sozialausschusses auf Ebene des Landespolitik abwarten wollen, in der Hoffnung, dass dort eine gute Lösung gefunden werde. Der Bezirk Wandsbek jedoch habe Befugnisse im Umfang mit und der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Dies gehe aus der Hamburger Durchführungsverordnung zum Sozialgesetzbuch 12 und der Fachanweisung zur Wohnungslosenhilfe hervor. Der Bezirk habe also grundsätzlich die Zuständigkeit sich diesem Problem anzunehmen.
Auch diese Annahme könne widerlegt werden. Noch im Jahr 2018 sei in den Hamburger Hotels 14,5 Millionen Mal übernachtet worden. Diesem riesigen Wirtschaftszeig gehe es unter aktuellen Bedingungen allerdings schlecht. Es sei also damit zu rechnen, dass er schon bald konjunkturelle Hilfen empfangen werde. Aus diesem Grund sei die Möglichkeit eröffnet, auf Hotels, Jugendherbergen und Pensionen sowie Ferienwohnungen zuzugehen und auf Freiwilligkeit in Bezug auf die Vermietung an Wohnungslose zu hoffen. Denn so könnten im Hotelgewerbe wichtige Umsätze generiert werden, sodass etwaige spätere Konjunkturspritzen geringer ausfallen müssten und gleichzeitig werde etwas Gutes getan. Zudem würde das aktuelle Notunterbringungsprogramm für Obdachlose jährlich knapp 10 Millionen Euro kosten. Ein wesentlicher Teil davon gehe an die Security. Eine Unterbringung aller Obdachlosen Hamburgs in den benannten Einrichtungen würde 9,8 Millionen Euro kosten.
Im Sozialausschuss der Bürgerschaft seien alle Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt worden, die auf eine Änderung des aktuellen Winternotprogrammes abgezielt hätten. Dies seien Entscheidungen gewesen, die sowohl seine Fraktion als auch in diesem Bereich tätige Fachkräfte nicht haben nachvollziehen können. Die Sozialbehörde wolle unbedingt an der jetzigen Form der Winternotunterbringung von Obdachlosen festhalten. Er bezweifle dabei nicht einmal, dass sie diesen Weg tatsächlich für den einzig richtigen halten würden. Dennoch sei die Politik diesbezüglich in eine gefährliche Pfadabhängigkeit geraten. Wenn Kritik und Verbesserungsvorschläge nicht mehr als Hinweise oder Chancen zur Veränderung betrachtet würden, sondern lediglich als Angriffe, die es abzuschmettern gelte, dann sei dies zwar menschlich, allerdings nicht richtig. Richtig wäre einzig und allein, die obdachlosen Personen vor allem vor dem Hintergrund einer Pandemie individuell unterzubringen. Aktuell würden diese Menschen, die zudem einer Risikogruppe angehören würden, in Sammelunterkünften schlafen. Dies berge auch in Hinblick auf das Infektionsgeschehen große Gefahren. Zudem sei die Bilanz der zwölfwöchigen separaten Unterbringung der Wohnungslosen im Frühjahr sehr positiv ausgefallen. Die Menschen seien endlich einmal zur Ruhe gekommen, sodass Sozialarbeiter*innen eine fruchtbare Arbeit haben ausführen können. Sollte die Regierungskoalition tatsächlich glauben, dass das aktuelle Winternotprogramm der einzig richtige Weg sei, so solle sie dem Antrag nicht zustimmen. Glaube sie jedoch, dass es besser gehe, so plädiere er für Zustimmung zu diesem Antrag. Die Fraktion Die Linke habe sich über die Änderungsanträge der Regierungskoalition gefreut, da dies bedeute, dass sich mit dem Thema auseinandergesetzt werde, halte ihren Antrag jedoch für den geeigneteren Weg, um schnelle Hilfe zu leisten und bitte deshalb um Zustimmung zu diesem.
Herr Ludwig richtet sich an die Fraktion Die Linke. Die Überschrift des vorliegenden Antrags fordere endlich „echten Schutz vor Kälte und Corona“. Dies würde implizit meinen, dass es bisher keinen ausreichenden Schutz gebe und die Sozialbehörde dringend auf den Input der Fraktion Die Linke warte. Die Realität allerdings zeige, dass es bereits ein sehr großes Winternotprogramm für obdachlose Menschen in Hamburg gebe. Es existiere inzwischen bereits seit Jahren und würde auch in diesem Jahr mit knapp zehn Millionen Euro dazu beitragen, dass in Not befindliche Menschen Hilfe erhalten würden. In diesem Jahr werde das Angebot aufgrund des Pandemiegeschehens sogar noch weiter ausgeweitet. Dies sei auch einem Flyer zu entnehmen, den die Sozialbehörde gerade veröffentlicht habe. In Hamburg gebe es ein dichtes Netz an Hilfe und Unterstützung in diesem Bereich. Das bereits existierende Programm sichere wohnungslosen Menschen bedingungslos Hilfe zu. Dazugehörig seien auch eine medizinische Versorgung, Aufenthaltsangebote, Mittagessen und vieles mehr. Auch in diesem Jahr würden alle Angebote zur Verfügung stehen, die auch in den Vorjahren zur Verfügung gestanden hätten. Es sei also ganz und gar nicht so, dass wohnungslose Menschen keine Unterstützung erhalten würden. Das Programm starte im November. Dies sei auch die Zeit, in der erfahrungsgemäß vermehrt Hilfe benötigt werde. Die SPD-Fraktion allerdings teile die Auffassung der antragstellenden Fraktion, dass obdachlosen Menschen ein Leben in Würde und Respekt ermöglicht werden müsse. Aus diesem Grund würden sie die vorliegende Idee, Hotels, Pensionen und Jugendherbergen für die Unterbringung wohnungsloser Personen im Winter zu nutzen als zusätzlichen Baustein in Betracht ziehen wollen, um das bereits bestehende Winternotprogramm zu ergänzen. Die rot-grüne Koalition allerdings stelle einen Änderungsantrag. Er wünsche sich auch von Seiten des Antragstellers Zustimmung zu diesem.
Frau Häger sagt, dass sie es als seltsam empfinde, dass Herrn Ludwig ausschweifend angeführt habe, was der Senat bereits alles tue. Sie selbst empfinde den Antrag von der Fraktion die Linke als sehr löblich. Wer die Presse verfolge, der habe bereits mitbekommen, dass eine Vielzahl von SAGA Wohnungen zwangsgeräumt würden. Dies bringe eine Menge Personen hervor, die bisher gut situiert gelebt hätten und nun irgendwann auch nicht mehr bei Freunden und Familie unterkommen könnten. Es gehe darum, genau diese Menschen zu unterstützen und auch über Veränderungen des aktuellen Winternotprogramms nachzudenken.
Herr Niehaus sagt, dass es durchaus beschämend sei, dass in einer reichen Stadt wie Hamburg jedes Jahr Menschen auf ihren Straßen erfrieren würden. Es sei wichtig daran etwas zu ändern. Das Winternotprogramm, wie es aktuell gestaltet sei, sei nicht ausreichend. Es sei richtig, dass diesbezüglich eigentlich die Bürgerschaft zuständig sei. Aus diesem Grund habe die CDU-Fraktion bereits im September einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, in dem eine vermehrte Einzelunterbringung wohnungsloser Menschen auch vor dem Hintergrund des erhöhten Infektionsgeschehen gefordert worden sei. Dieser sei von der SPD-Fraktion, Der Fraktion Die Grünen und sogar von der Fraktion Die Linke in den Sozialausschuss überwiesen worden. Es hätte also bereits im Herbst etwas geschehen können und müssen, denn nun sei es bereits sehr kalt. Er wolle allerdings betonen, dass es vermutlich nicht möglich sei, dieses Problem vollständig zu lösen. Die Menschen könnten nicht gezwungen werden, in zur Verfügung gestellten Unterkünften zu übernachten. Es gehe dennoch darum, sich dieser Sache anzunehmen und etwas zu verändern. Dabei müsse allerdings berücksichtigt werden, dass nicht so stark in das Privateigentum eingegriffen werden könnte, wie von der Fraktion Die Linke gefordert würde. Zudem müsse auch daran gedacht werden, dass eine Anonymität bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen in privaten Unterkünften so nicht möglich sei. Die CDU-Fraktion wolle dem Antrag nicht vollständig zustimmen und beantrage deshalb eine punktweise Abstimmung. Es sei wichtig, an dieser Stelle zu helfen. Dies solle allerdings an der richtigen Stelle und vor allem rechtzeitig geschehen.
Herr Meyer erklärt, dass die FDP-Fraktion dem Antrag heute so nicht zustimmen könne. Schuld daran sei allerdings nicht der Inhalt, sondern der späte Zeitpunkt der Einreichung des Antrags. Es sei nicht möglich gewesen, ein so komplexes Thema in so kurzer Zeit ausreichend zu durchblicken, sodass keine ausreichende Entscheidungsfindung innerhalb der FDP-Fraktion habe stattfinden können. Dies bedauere er sehr, da seine Fraktion das Ziel des Antrags als sehr unterstützungswürdig ansehe. Es sei eine gute Idee, obdachlose Menschen in dieser in doppelter Hinsicht schwierigen Zeit besser zu unterstützen, als es aktuell der Fall sei und zudem noch Hotelbetreiber*innen eine Vermietungschance zu bieten, die unter aktuellen Auflagen so nicht bestünden. Voraussetzung dafür müssten konsensual vereinbarte Mietverträge sein, wie allerdings vom Petitum auch gefordert würden. Kritisch zu betrachten hingegen sei die geforderte Anonymität der untergebrachten Personen. Dies sei im Hinblick auf möglichen Vandalismus oder Diebstahl so wie bei jedem anderen Hotelgast nicht zu rechtfertigen. Im Zweifel sei zu bedenken, dass einige Hotels eine Unterbringung aufgrund eines zu hohen Risikos deshalb ablehnen könnten. Die FDP-Fraktion wolle sich heute enthalten, auch wenn sie das Grundansinnen des Antrags ausdrücklich unterstützen würde. Sie würden sich jedoch über ein gut ausgearbeitetes Konzept mit gewissen Regeln freuen, dass sowohl Hotelbetreiber*innen als auch obdachlosen Menschen besser unterstütze, als es aktuell der Fall sei.
Frau Chiandone stellt den Änderungsantrag der rot-grünen Koalition vor:
a) die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Beherbergungsbetrieben wie Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen durchgeführt werden kann.
b) die Unterbringung anonym und ungeachtet der Herkunft der Betroffenen erfolgen kann und auf Mitwirkungs- und Meldepflichten sowie auf eine Übermittlung der Daten der Schutzsuchenden an andere Behörden verzichtet werden kann.
Der Antragsteller will diese Änderungen nicht übernehmen.
Herr Schneider schlägt zum Verfahren vor, dass die eingebrachten Änderungen als Antrag weitergehend seien und schlägt vor, über diesen Antrag (s.o.) als erstes abstimmen zu lassen.
Es erfolgt kein Widerspruch.
Abstimmungsergebnis:
Es wird punktweise abgestimmt.
1a) Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich in geänderter Form bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion und Frau Häger.
1b) Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich in geänderter Form bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion und Frau Häger.
2) Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich in geänderter Form bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion und Frau Häger.
3) Die Bezirksversammlung beschießt mehrheitlich in geänderter Form bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung von Frau Häger.
4) Die Bezirksversammlung beschließt die zusätzliche Ziffer 4 mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion und Frau Häger.
Frau Dr. Haunhorst sagt, dass einige Menschen im Bezirk Wandsbek bereits zu lange unter menschenunwürdigen Zuständen in Flüchtlingsunterkünften leben würden. Zeitgleich würde die Politik viel über die dort herrschenden Zustände sprechen. Wirklich etwas getan werde allerdings nicht; nicht einmal vor dem Hintergrund einer Pandemie. Zu häufig sei es in Unterkünften für Schutzsuchende schon zu deutlich Coronaausbrüchen gekommen. Einige Male hätte sogar für hunderte von Menschen Quarantäne verordnet werden müssen. Sie stelle sich die Frage, wie lange sich die Bezirksversammlung das noch anschauen und warten wolle, bis jemand wirklich ernsthaft zu Schaden komme. Die ignorante Politik des Senats gefährde Menschenleben. Ihrem Verständnis nach hätten alle Menschen einen Anspruch auf die Unversehrtheit ihrer Gesundheit. In den Hamburger Wohnunterkünften allerdings sei dies nicht gegeben. Das RKI sehe bereits seit Beginn der Pandemie ein erhöhtes Risiko für Ansteckungen in Wohnunterkünften und fordere deshalb Rahmenbedingungen zu schaffen, die Massenquarantänen und Ansteckungen verhindern. Es gebe zwar bereits Hygieneauflagen und eine geringere Belegung in Wohnunterkünften für Asylsuchende, die Umsetzung dieser theoretischen Ideen allerdings sei in Hamburg mangelhaft. Es könne keine gute Idee sein hunderte von Menschen zu Zeiten einer Pandemie in Wohnunterkünfte zusammen unterzubringen, während sich private Haushalte mit höchstens zwei Personen treffen dürften. Ein solches Verhalten sei schlichtweg gefährlich. Die betroffenen Personen würden lediglich bei der Ankunft getestet. Dass sie sich, ebenso wie alle anderen Menschen auch, frei bewegen dürften und gegebenenfalls mehrere Personen gleichzeitig anstecken könnten, werde anschließend völlig ignoriert. Auch, dass es sich bei Menschen in Wohnunterkünften häufig um Personen handle, die aufgrund von Fluchterfahrungen psychosoziale Betreuung benötigen würden, werde in der Unterbringung zu Pandemiezeiten nicht ausreichend bedacht. So gebe es nahezu keinerlei Prävention im psycho-sozialen Bereich. Doch neben den gesundheitlichen Aspekten gebe es auch eine rechtliche Problematik. Fraglich sei, welchen Einfluss das jetzige Vorgehen auf die Asylverfahren der Betroffenen nehme und was passiere, wenn wichtige Dokumente während einer Quarantänezeit zugestellt würden und Fristen deshalb nicht gewahrt werden könnten. Der Senat müsse sich an den Empfehlungen des RKI orientieren und diese auch umsetzen. Denn die Menschen seien aus vollkommen verständlichen Gründen zu uns gekommen; würden uns um Hilfe bitten. Mit ihrer Aufnahme bei uns haben wir ihnen ein besseres Leben versprochen. Nun würden wir auch die Verantwortung dafür tragen. Doch statt sie zu schützen, würden tagtäglich ihre Leben und ihre Gesundheit riskiert und gleichzeitig noch das Infektionsgeschehen angetrieben. Deshalb habe der vorliegende Antrag zum Ziel, die Unterbringungsdichten zu senken.
Herr Heeder führt aus, dass der Sachverhalt im Antrag unterstelle, dass die Geflüchteten im Bargkoppelstieg und im Bargkoppelweg auf engstem Raum zusammenleben würden. Dies sei nicht wirklich der Fall. Im Bargkoppelweg beispielsweise würden aktuell statt wie vorgesehen 346 Personen nur 163 Personen leben. Andy Grote, Senator für Inneres und Sport, habe noch letzte Woche betont, dass die Unterbringung in den Erstankunftslagern aktuell gut sei und eine vernünftige Versorgung stattfinde. Selbstverständlich wolle er heute keinem Antrag zustimmen, die diese Feststellung des Senators derart anzweifle. Eine Entzerrung könnte mit Hinblick auf die Pandemieentwicklungen zudem nicht die optimale Lösung darstellen. Denn vor Ort würden sich aktuell Stellen befinden, an die sich die Asylbewerber*innen wenden können und müssen. Bringe man die Personen nun dezentral unter, so verlängere sich ihr Weg zu diesen. Auch dies sei nicht im Sinne einer Eindämmung von Covid-19. Im Punkt drei des Antrags werde zudem gefordert, dass die Ergebnisse der der in Punkt eins gefordert Prüfung möglichst schnell umgesetzt werden müssten. Es sei verwunderlich die Umsetzung von Ergebnissen zu fordern, die noch nicht vorliegen würden. Die zentralen Erstaufnahmestellen würden außerdem nicht direkt im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes oder der Bezirksversammlung liegen. Es könne jedoch nicht schaden, dass sich die Bezirksversammlung fachlich mit dem Infektionsgeschehen in Wandsbekers Wohnunterkünften auseinandersetze. Deshalb wolle die SPD-Fraktion eine Überweisung in den Ausschuss für Soziales unter Zuladung eines Referenten aus der Innenbehörde beantragen, der dann die Situation in den Wohnunterkünften erläutern könne.
Herr Iwan dankt für diesen in seinen Augen sehr wichtigen Antrag. Es sei richtig, dass diese Art der Unterbringung noch nie eine adäquate Lösung gewesen sei und noch viel richtiger, dass es dies vor dem Hintergrund einer Pandemie sein könne. Er müsse allerdings kritisieren, dass der Sachverhalt des Antrags sehr stark sei, die Forderungen im Petitum dann jedoch etwas schwach. Aus diesem Grund wolle die Fraktion Die Linke folgenden Änderungsantrag stellen:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten
Herr Weiske richtet sich an Herrn Heeder und sagt, dass er geschockt darüber sei, dass der Innensenator die Unterbringung in dieser Form gut zu finden scheine. Als das Ankunftszentrum im Mai 2016 vorgestellt worden sei, sei der Bezirksversammlung mitgeteilt worden, dass die Verweildauer im Barkoppelweg maximal 48 Stunden und im Barkoppelstieg maximal fünf Tage betragen solle. Eine Quarantäne hingegen dauere nun mindestens 14 Tage. In beiden Unterbringungszentren würden die Bewohner*innen häufig in Schlafräumen mit acht Betten, zwei Stühlen, einem Tisch und manchmal ohne richtige Fenster auf knapp 25 bis 30 Quadratmeter schlafen. Dies sei für eine vorrübergehende Unterbringung in einem Ausnahmezustand gerade einmal akzeptabel, in Zeiten einer Pandemie allerdings sehr gefährlich. Es handle sich dabei also lediglich um Schlafräume, nicht um Aufenthaltsräume. Ob eine Umgestaltung dieser Zimmer vor dem Hintergrund der Covid-19 Ausbreitung stattgefunden habe, darüber sei die Bezirksversammlung nicht informiert worden. Auch die Verweildauer der Bewohner*innen vor Ort sei aktuell nicht bekannt. Dieser Zustand sei nicht in Ordnung und müsse nun endlich geprüft werden. Er gehe davon aus, dass der Antrag aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause zunächst in den Sozialausschuss überwiesen werde. Gewünscht sei auch ein*e Referent*in aus der Innenbehörde. Ein solcher sei allerdings schon in der Bezirksversammlung gewesen und habe nahezu keine Auskunft geben können oder wollen, weil es sich um interne Prozesse handele. Solle dieser Antrag wirklich überwiesen und ein*e Referent*in gefordert werden, so solle darauf geachtet werden, dass diese Person eine vernünftige Auskunft geben könne; wenn nötig auch im nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung.
Herr Khokhar sagt, dass er sich darüber freue neues Mitglied Teil der Bezirksversammlung zu sein und dass er auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit hoffe.
Der Aufenthaltszeit im Barkoppelweg als erste Station für in Hamburg eintreffende Asylbewerber*innen sei meist nur sehr kurz. Personen, die in Hamburg bleiben könnten, würden bereits schnell einen Ankunftsnachweis erhalten und in den Barkoppelstieg weitergeleitet. Dabei werde auch eine medizinische Erstuntersuchung durchgeführt. Bereits vor der Unterbringung in einer zentralen Erstaufnahme würden alle ankommenden Personen auf das Coronavirus getestet und bis zum Vorliegen des Testergebnisses isoliert untergebracht. Mit den Institutionen am Standort Barkoppelweg und Barkoppelstieg sei alles vorhanden, was Asylbewerber*innen in den ersten Wochen benötigen. Die Situation dort sei nicht anders als in anderen Unterkünften und öffentlichen Einrichtungen, wo viele Menschen zusammentreffen. Abstandsregeln müssten eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das RKI empfiehlt, dass die Geflüchteten in die Umsetzung der Maßnahmen eingebunden werden sollten, da Zwangsmaßnahmen eine Re-Traumatisierung zur Folge haben könnten. Für besonders Schutzbedürftige, wie Schwangere, ältere Menschen und Alleinerziehende werden eine zusätzliche Aufklärung und die Unterbringung in separaten Räumlichkeiten empfohlen. Um offene Fragen zu klären halte er eine Überweisung in den Ausschuss für Soziales für sinnvoll.
Frau Häger wolle betonen, dass lediglich wichtig sei, wie sich die Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zu diesem Thema äußere und welche Maßnahmen zur Vermeidung von Covid-19 Erkrankungen aktuell bestünden und nicht in erster Linie das, was der Innensenator zu diesem Thema zu sagen habe. Die geflüchteten Personen hätten es nach dem was sie hinter sich haben verdient, getrennt untergebracht zu werden, sodass im Falle einer Erkrankung eine ordnungsmäße Quarantäne durchgeführt werden könne und eine schnelle Genesung ermöglicht werde.
Abstimmungsergebnis:
Herr Schneider lässt über die Überweisung in den Ausschuss für Soziales abstimmen.
Die Bezirksversammlung überweist mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und Frau Häger in den Ausschuss für Soziales.
Entfällt.
Entfällt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Herr Döscher beantragt eine Überweisung in den Hauptausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und Enthaltung der FDP-Fraktion und Frau Häger in den Hauptausschuss.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Grünen stellen folgenden Ergänzungsantrag:
(…)
Bei der Prüfung des zu verwendenden IT-Systems soll auch das Beteiligungstool der Deutschen Bahn AG, was in ganz Deutschland eingesetzt wird, mit geprüft werden.
Die DB AG verwendet das Tool, um öPD´s durchzuführen, siehe hierzu die Beteiligung am neuen Fernbahnhof Diebsteich (am 24.11.2020 17:00 https://www.db-buergerdialog.de/bahnprojekt-hamburg-altona)
Die Antragsteller übernehmen die Ergänzungen und stellen den Antrag nun interfraktionell von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen.
Der Antragsteller möchte diese Ergänzung übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag in geänderter Form bei Enthaltung der AfD Fraktion einstimmig.
Herr Döscher schlägt eine Überweisung in den Auschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz vor.
Der Antragsteller möchte dies nicht übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Herr Döscher schlägt eine Überweisung in den Hauptausschuss vor.
Der Antragsteller möchte dies nicht übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und Enthaltung von Frau Häger in den Hauptausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Auf Initiative von Frau Hoppermann berät die Bezirksversammlung und beschließt einstimmig eine Änderung des Petitums (siehe Beschlussvorschlag).
Abstimmungsergebnis:
Das geänderte Petitum wird einstimmig beschlossen.
Anschließend ruft Frau Rosenbohm die einzelnen Projekte auf:
Spiegelstrich 1 und 2: Die Bezirksversammlung beschließt die Projekte einstimmig.
Spiegelstrich 3 bis 15: Die Bezirksversammlung beschließt die Projekte einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Herr Meyer hat an der Beratung und Abstimmung zu Spiegelstrich 3 nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Es wird punktweise abgestimmt.
Spiegelstrich 1 bis 9: Die Bezirksversammlung beschließt die Projekte einstimmig.
Spiegelstrich 10: Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung genehmigt die Niederschrift einstimmig.
Entfällt.
Entfällt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne und den Planungsauasschuss.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt und den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz, den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek und den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz, den Regionalausschuss Alstertal und den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer und den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalauasschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft und den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalauschuss Kerngebiet Wandsbek und den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Soziales und alle Regionalausschüsse.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt und den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft, den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek und den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz und den Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalauschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Soziales.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Soziales.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Es sind keine Bürgerinnen und Bürger anwesend.