Endlich echter Schutz vor Kälte und Corona für die Obdachlosen in Hamburg: Open The Hotels im Bezirk Wandsbek Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Am 01. November startete das Winternotprogramm der Stadt Hamburg. Leider setzt der Senat hierbei weiterhin auf Massenunterkünfte, um die nach eigenen Angaben zusätzlichen 1.020 Schlafstätten für die über 2.000 in Hamburg lebenden Obdachlosen bereitzustellen. Dieses Vorgehen ist aus sozialpolitischer Sicht bereits zu kritisieren. Im Hinblick auf den Corona-Infektionsschutz und die weiterhin extrem hohen bzw. steigenden Zahlen an Neuinfektionen und Intensivpatienten ist das Festhalten an Großunterkünften für die Risikogruppe obdachloser Menschen jedoch verantwortungslos. Dies gilt umso mehr, da sich die Regierungsfraktionen in der Hamburger Bürgerschaft selbst der Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema Versorgung obdachloser Menschen verweigert haben.
Die Großunterkünfte bieten keinen ausreichenden Infektionsschutz. Insbesondere bei Jugendlichen und jungen obdachlosen Menschen, die durch die Kälte in Großunterkünfte gedrängt werden, gehen Fachleuten von einer Verfestigung obdachloser Karrieren aus. Wohnungslose junge Menschen, die dem entgehen wollen, geraten in der aktuellen Situation in „unsichtbare Obdachlosigkeit“. Sie übernachten bei Freund:innen und Bekannten auf dem Sofa, Abstände und
Kontaktreduzierung sind so selten möglich.
Die Corona – Pandemie verlangt in dieser komplizierten, alle belastenden Situation nach einfachen, unkomplizierten Lösungen. Das privat finanzierte Projekt, durch welches im Frühjahr Menschen in Hotels untergebracht worden sind, wird durch die Fachwelt und alle beteiligten Hotels durchweg als positiv bewertet. Es ist ein einfacher, effektiver Weg, Menschen ohne Unterkunft schnell Hilfe und Rückzugsräume in dieser Ausnahmesituation zu verschaffen.
Nebeneffekt ist dabei ein Zur – Ruhe – Kommen sowie ein Leben in Würde und Respekt. Das haben die Menschen verdient.
a) die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Wandsbeker Beherbergungsbetrieben wie Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen schnellstmöglich sichergestellt wird. Die Unterbringung soll anonym und ungeachtet der Herkunft der Betroffenen erfolgen. Auf eine Mitwirkungs- und Meldepflicht sowie auf eine Übermittlung der Daten der Schutzsuchenden an andere Behörden ist zu verzichten.
b) bis Ende März 2021 hierfür in ausreichender Menge Zimmer angemietet werden. Die Anzahl der Zimmer und die Dauer der Anmietung sind der aktuellen Lage laufend anzupassen und entsprechend aufzustocken beziehungsweise zu verlängern.
a) sich beim Senat und der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass diese die entsprechenden Unterbringungen nach Ziffer 1a) und 1b) zur Verfügung stellen.
b) hilfsweise sich beim Senat und der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass dem Bezirksamt die für die Anmietung benötigten Mittel zur Verfügung gestellt werden.
c) hilfsweise zu prüfen, in welcher Höhe bewilligte Mittel, die nicht vollständig abgerufen worden sind, durch die Abrechnung abgeschlossener Projekte wieder zur Verfügung stehen.
keine Anlage/n