Appell an die regierenden Politiker und Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt und die Polizeiwache PK 38 Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1915)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt sowie die Fachbehörde werden um Stellungnahme zur Eingabe des Rahlstedter Netzwerks e.V. Drs.Nr. 21-1859 gebeten.
Zur o.g. Beschlussvorlage nimmt die Verkehrsdirektion 51 im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 38 wie folgt Stellung:
Aufgrund des oben genannten Appells des Rahlstedter Netzwerks wurde die Verkehrssituation in der Rahlstedter Straße überprüft. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass aus hiesiger Sicht keine Sicherheitsdefizite vorliegen. Sowohl die Verkehrsunfalllage seit Fertigstellung der neuen Verkehrsführung ist unauffällig, als auch das Geschwindigkeitsniveau, welches bei aktuell durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen festgestellt wurde. Weitere Hinweise liegen nicht vor.
Auszuschließen ist natürlich nicht, dass einige Radfahrer sich auch in der Rahlstedter Straße nicht rechtskonform verhalten und entgegen der Vorschriftenlage verbotswidrig den Gehweg benutzen, zumal es sich bei der Rahlstedter Straße zwischen Rahlstedter Bahnhofstraße und Ellerneck um einen Schulanmarschweg handelt. Generell bleibt aber festzuhalten, dass die neu-en Radfahrstreifen gut angenommen werden.
Radfahrer, die rigoros und teilweise aggressiv ihr vermeintliches Recht in Anspruch nehmen, sind leider auch andernorts zu beobachten und kein Phänomen, das nur in der Rahlstedter Straße auftritt. PK 38 wird auch weiterhin Kontrollen bezüglich des Radverkehrs im Rahmen der personellen Ressourcen und Prioritätensetzung durchführen und festgestellte Ordnungswidrigkeiten konsequent ahnden.
Nach unserer Beobachtung ist nachts auf der Rahlstedter Straße ein eher geringes Verkehrsaufkommen. Jedoch wurde die Nachabschaltung mit Datum vom 21.10.2020 weggeordnet.
Aus den vorgenannten Gründen sieht die Verkehrsdirektion keine Notwendigkeit, Änderungen an der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung des Straßenzugs vorzunehmen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n