21-2271

Mehr öffentliche Toiletten im Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-1929.2)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

1)      in Abstimmung mit dem Bezirksamt ein Konzept für die Einrichtung und den Betrieb öffentlicher barrierefreier Toiletten in Sasels Ortszentrum, am Bramfelder See, im Jenfelder Moorpark und am Jenfelder Einkaufszentrum zu entwickeln und umzusetzen.

2)      zu prüfen, ob mit dem Konzept „Nette Toilette“ auch in Wandsbek öffentliche Toiletten ermöglicht werden können.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zusätzliche Toilettenstandorte

Die BUKEA ist bemüht, zusätzliche Mittel für neue Toilettenstandorte einschließlich der dafür erforderlichen strukturellen Betriebsmittel einzuwerben. Aufgrund des sinkenden Steuertrends und der damit einhergehenden Eckwerteabsenkung ab 2022 wird es nach derzeitigem Stand – vorbehaltlich der Ergebnisse der bürgerschaftlichen Haushaltsberatungen – nicht möglich sein, zusätzliche Mittel für weitere Toiletten im Bezirk Wandsbek zu generieren. Dementsprechend wurden vergleichbare Anträge bzw. Beschlüsse anderer Bezirksversammlungen oder bürgerschaftliche Ersuchen gleichlautend beantwortet.

 

Konzept „Nette Toilette“

Das Konzept „Nette Toilette“ (https://www.die-nette-toilette.de/) ist der BUKEA seit vielen Jahren bekannt. Es wurde bisher eine Umsetzung des Konzeptes in Blankenese, Eimsbüttel, Wilhelmsburg und Volksdorf geprüft. Leider sind bisher keine für den Betrieb der „Netten Toilette“ erforderlichen Vereinbarungen zu Stande gekommen. Das mag aus Sicht der BUKEA daran liegen, dass mit der Einrichtung der „Netten Toilette“ jedermann berechtigt ist, das WC zu nutzen. Den jeweiligen Gastronominnen und Gastronomen war dieses Risiko offenbar zu groß oder sie sahen eine Beeinträchtigung ihres Gastronomiebetriebes. Derartige Konzepte, wie die „Nette Toilette“, funktionieren aus Sicht der BUKEA in „jungen trendigen Szenevierteln“, z.B. Schanzenviertel. Unsere Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass die Gastronominnen und Gastronomen in diesen Stadtteilen ohnehin grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger ihre Toiletten nutzen lassen. In bürgerlichen Stadtteilen ist die Gefahr des Wildurinierens nicht so groß wie in den Szenestadtteilen, in denen zu allen Jahreszeiten „gecornert“ wird. Insofern wird eine Umsetzung des Konzeptes „Nette Toilette“ im Bezirk Wandsbek von Seiten der BUKEA auch unter Berücksichtigung der erzielten Erfahrungen in Volksdorf nicht forciert. Bürgerinnen und Bürgern bleibt es gleichwohl unbenommen, Toiletten in Gastronomiebetrieben aufzusuchen und für die Nutzung freiwillig einen angemessenen Obolus zu entrichten.

Zu beachten ist ferner, dass das Konzept „Nette Toilette“ durch eine finanzielle Unterstützung durch die Fachbehörde zum Tragen kommt. Da die Betriebsmittel für öffentliche Toiletten äußerst begrenzt und für den Betrieb der bestehenden öffentlichen Toiletten nicht auskömmlich sind, sieht die BUKEA derzeit keine Möglichkeit, das Konzept „Nette Toilette“ in Hamburg und speziell im Bezirk Wandsbek umzusetzen.

Zudem erscheint gegenwärtig aus Sicht der BUKEA angesichts der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Insolvenzen in der Gastronomiebranche nicht der richtige Zeitpunkt zu sein, dieses Konzept verstärkt zu prüfen.

 

Kritikpunkt

Zu dem im Beschluss enthaltenen Kritikpunkt, dass die BUKEA nur dann neue Standorte schaffe, wenn andere dafür wegfallen, nimmt die BUKEA wie folgt Stellung:

Es war nicht die Absicht der BUKEA, einem Fachausschuss der Bezirksversammlung „den schwarzen Peter zuzuschieben“ oder gar die Regionalausschüsse unfair gegeneinander auszuspielen. Da bisher keine zusätzlichen Mittel für den Betrieb eingeworben werden konnten, ist es leider nicht möglich, zusätzliche Standorte zu planen. Da sich Bedarfe über die Zeit entwickeln und verändern, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, einen Standort zugunsten eines anderen zu schließen, um das vorhandene Budget so sinnvoll wie möglich einzusetzen. Bei der Entscheidung hierüber wird die BUKEA selbstverständlich auch weiterhin den örtlichen Sachverstand einholen und die Bezirkspolitik gemäß Vorgabe des Senats und der Bürgerschaft  beteiligen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n