21-2327

Sporthalle und Schulgebäude am Bochertring erst abreißen, wenn ein Baubeginn feststeht Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

Mit Drucksache 22/1856 teilt der Senat mit, dass im Areal der „Schule am See“, Borchertring 34-38, noch im vierten Quartal 2020 die Abrissarbeiten beginnen sollen. Betroffen sind fast alle Gebäude – das Doppel-H-Gebäude, das Fachklassengebäude, die Aula, das Eingangszentrum mit Hausmeisterwohnung und die Turnhalle. Begründet wird der zeitnahe Abriss mit der geringen Nutzerzahl. Jedoch wird hierbei außer Acht gelassen, dass zum einen den Nutzern bereits schon gekündigt wurde und sich eine Weiternutzung überaus schwer gestaltete, da diese nie öffentlich bei den Vereinen und Einrichtungen beworben wurde.

 

Obwohl noch kein konkreter Bau- und Zeitplan für einen 192 Wohneinheiten fassenden Neubau vorliegt und somit viel Zeit verstreichen wird sowie die Sporthalle und das Schulgebäude verkehrssicher sind, sollen nun Fakten geschaffen werden. Die Abrissgenehmigung wurde bereits erteilt. Das bestehende Potenzial der Sporthalle und des Schulgebäudes wird mit einem Abriss verschwendet.

 

Die Abriss- und Neubauarbeiten sollten hier zeitlich besser abgestimmt werden. Die demnächst nicht mehr mögliche Nutzung der verkehrssicheren Sporthalle und verkehrssicheren Schulgebäude ist verschenktes Potenzial.

 

Durch den Ausfall der öffentlichen Planungsdiskussion wird die nächsten Monate kein Neubau möglich sein. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Lage wird aber jeder zur Verfügung stehende Sportraum durch Schule und Sportvereine sehr dringend benötigt.

Dieses Potenzial würde dem Stadtteil und Schulen ohne Grund genommen werden. Ein Abriss sollte erst erfolgen, wenn der Baubeginn feststeht.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

1.) Die zuständige Fachbehörde wird gebeten den Abriss der Sporthalle und des Schulgebäudes erst zu veranlassen, wenn ein konkreter Baubeginn feststeht. Der entsprechende Abrisstermin ist der Bezirksversammlung frühzeitig mitzuteilen.

2.) Die zuständige Fachbehörde wird gebeten die Sporthalle und das Schulgebäude den Vereinen sowie Einrichtungen zur Nutzung anzubieten.

3.) Das Bezirksamt Wandsbek bzw. die zuständige Fachbehörde wird gebeten die laufenden Unterhaltskosten gem. Bürgerschafts-Drucksache 21/15424 anzumelden.

4.) Der Bezirksversammlung ist zu berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n