21-2280

Beschluss der Bezirksversammlung zur Umbenennung der S4 in "Wandsbek Rathaus" - was hat der Lenkungskreis beschlossen und welche Bezeichnung präferiert die Bezirksamtsleitung?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.11.2020
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat auf Antrag von Rot-Grün am 23.02.2017 einstimmig bei Enthaltung der CDU beschlossen, dass die zuständige Behörde für die projektierte S4-Haltestelle (Claudiusstraße) zukünftig den Namen „Wandsbek Rathaus“ verwenden soll.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gab mit der Drucksache 20-4187 eine Stellungnahme zum Beschluss ab. Danach soll das Vorschlagsrecht für die Benennung von Bahnhöfen nicht klar geregelt sein: „Inzwischen können auch Kommunen, Bürgerinnen sowie Bürger etc. Vorschläge bei dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen einreichen, das (in Tradition der früheren Rolle der Eisenbahnverwaltung) die Namensfindung koordiniert und umsetzt. (…) Die Station soll im Zuge der nächsten Kommunikationsmaßnahme die Bezeichnung ‚Wandsbek Rathaus erhalten. Die Voranstellung des Bezirksnamens Wandsbek entspricht auch den Regeln der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es ist beabsichtigt, den Lenkungskreis im Mai des Jahres 2017 mit dieser Empfehlung zu befassen.“

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
 

  1. Zu welchem Votum ist der Lenkungskreis im Mai des Jahres 2017 in Bezug auf die Namensnennung „Wandsbek Rathaus“ gekommen?
  2. Warum wurde die vorherige Bezeichnung „Claudiusstraße‘“ nicht in „Wandsbek Rathaus“ verändert?
  3. Warum wurde die Bezirksversammlung nicht über das Ergebnis der Lenkungsgruppe informiert?
  4. Ist der Verwaltung bekannt, seit wann der Schriftzug „Rathaus Wandsbek“ am Stormarnhaus angebracht ist und warum?
  5. Präferiert die Bezirksamtsleitung die Namensgebung „Wandsbek Rathaus“ zur besseren örtlichen Orientierung der Kunden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

 

Anhänge

keine Anlage/n