21-2128

Fehlkonstruktion des Daches im Busbahnhofs Rahlstedt beheben - Witterungsschutz für ÖPNV-Nutzer*innen sicherstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1884.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, gemeinsam mit der Hamburger Hochbahn, zu prüfen, wie die Nutzer der Busanlage Doberaner Weg bei Starkregen vor der Nässe geschützt werden können, wenn Regenwasser durch die Lücke im Glasdach auf den geschützten Wartebereich fließt.

 

Die Ergebnisse mögen dem Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah mitgeteilt werden.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung:

 

Das Glasdach entlang der Busanlage Doberaner Weg überspannt in ca. 4,10 – 4,40 m Höhe den gesamten Gehweg und die Wartebereiche in einer Breite von 6,85 m. Es reicht dabei von den im 45° Winkel aufgemauerten Hochbeeten entlang des Bahndamms, bis 43 cm über das Hochbord hinauskragend auf den Fahrbahnbereich.

 

Die Bauart ist als sog. Schmetterlingsdach ausgebildet, was bedeutet, dass zwei zueinander geneigte Dachflächen über eine innenliegende Kehle das anfallende Regenwasser abführen. Der beschriebe Spalt zwischen den Glasscheiben befindet sich in der Mitte des Bauwerks, beträgt 7,5 cm und ermöglicht das Abfließen des Regenwassers in eine darunterliegende 26 cm breite Rinne. Die Dachneigung weist ein Gefälle von 2 % auf. Die Dachrinne wird regelmäßig gereinigt. Der nächste Reinigungszyklus steht unmittelbar bevor (Ende Laubfallperiode).

 

Eine Undichte des Daches kann seitens der Hochbahn nicht festgestellt werden. Vielmehr ist es aufgrund der Höhe des Daches nicht ausgeschlossen, dass bei starken Winden der Regen nahezu waagerecht unter das Dach getrieben wird und daher der Eindruck erweckt wird, das Dach würde nicht hinreichend vor Regen schützen. Möglich wäre auch eine bisher unerkannte Verstopfung der genannten Entwässerungsrinne durch Schmutz, Unrat und/oder Tierkadaver, woraus ein Überlaufen der Rinne resultieren würde. Die Rinne wird aufgrund des beschriebenen Problems in der bezirklichen Anfrage zeitnah überprüft werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n