21-1842.1

Finanzierung von Freiwilligenagenturen im Bezirk Wandsbek

Antwort zu Anfragen

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30.11.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Am 26.06.2020 hat die Pressestelle des Senats darüber informiert, dass die Sozialbehörde die Förderung der Freiwilligenagenturen in Hamburg verdoppelt hat und nun jedem Bezirk € 50.000,- für die Freiwilligenagenturen als Auskunfts- und Unterstützungsstelle zur Verfügung stehen. Die Bezirke Eimsbüttel, Mitte und Nord haben noch keine Träger für die Freiwilligenagenturen, in Wandsbek gibt es bereits eine solche Stelle.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Sozialbehörde antwortet wie folgt:      21.10.2020

 

  1. Wie wird die Förderung der Sozialbehörde im Bezirk Wandsbek beim zuständigen Träger eingesetzt?

 

Sozialbehörde:

Durch die Förderung der Sozialbehörde soll eine Refinanzierung entsprechend der persönlichen Qualifikation und Fähigkeiten der Leitungskraft der Freiwilligenagentur bis maximal EG 9 b TV-L im Umfang von bis zu einer 0,8 Stelle erfolgen. Unter Berücksichtigung von Eigenmitteln des Trägers umfasst der Finanzierungsplan für das Jahr 2021 neben den Personalkosten weitere Kosten für Honorare, Sachkosten (Betriebs- und Geschäftsausstattung, lfd. Fachausgaben, Verwaltungsbedarf, Öffentlichkeitsarbeit) und Abschreibungen.

 

 

 

 

 

  1. Sind für die erhöhten Beiträge in 2021 neue Angebote in den Stadtteilen und Quartieren geplant? Wenn ja, welche?

 

Sozialbehörde:

Die Förderung dient dem Betrieb einer Freiwilligenagentur, deren Aufgaben aufgrund der Erhöhung der Förderung ab dem Jahr 2021 nach Abstimmung mit dem Träger der Freiwilligenagentur Wandsbek, dem AWO Landesverband Hamburg e.V. ausgeweitet werden.

 

Die Freiwilligenagentur berät und vermittelt weiterhin interessierte Personen qualifiziert und ressourcenorientiert in ein passendes Engagement. Sie unterstützt zudem Organisationen des freiwilligen Engagements und steht diesen ebenfalls beratend zur Seite. Die Beratung und Vermittlung von Interessierten und Organisationen erfolgt weiterhin im sozialräumlichen Kontext.

Ab dem Jahr 2021 wird sie mit dem Ausbau der Förderung zudem Koordinations-, Auskunfts- und Unterstützungsstelle für die „verlässlichen Orte“ (siehe Definition „verlässliche Orte“ Punkt 5.1. der Hamburger Engagementstrategie - Drs. 21/19311) in den Sozialräumen. Sie wird bei Bedarf verstärkt in die Quartiere gehen, um die Akteure vor Ort in Bezug auf freiwilliges Engagement zu beraten und zu vernetzen, z.B. über den Umgang mit Freiwilligen, rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten, Qualifizierungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit und weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Unter Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte werden Kooperationen und Vernetzungsstrukturen auf- und ausgebaut.

Zudem initiiert sie ab dem Jahr 2021 jährlich mindestens 6 Öffentlichkeits- und Informationsveranstaltungen, um mehr Menschen für ein freiwilliges Engagement zu gewinnen und vor Ort über Bedarfe und Angebote zu informieren und wird die Kooperation mit der Bezirksverwaltung des Bezirks Wandsbek intensivieren.

 

 

Anhänge

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