21-2231

Harksheider Straße: Neue Lärmbelastung durch Markierungsarbeiten im Rahmen der Asphaltierungsarbeiten in diesem Jahr Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1787.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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02.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde und das Bezirksamt werden gebeten, zu prüfen, inwiefern eine fachgerechte Fahrbahnmarkierung vorgenommen wurde und ob es durch die neue Fahrbahnmarkierung auf der Harksheider Straße im Bereich des Fußgängerüberweges in Höhe der Einmündung Am Bronzehügel zu einer übermäßigen Lärmbelästigung kommt.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Die verwendete Fahrbahnmarkierung „Typ 2“ wurde fachgerecht verbaut und ist bei der vorhandenen Verkehrsbelastung nach den gültigen Richtlinien zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich. Die Einbauhöhe beträgt in der Regel 3,2 bis 3,5 mm. Eine maximale Einbauhöhe von bis zu 4 mm ist nach dem gültigen Regelwerk für Markierungen (ZTV M) zulässig. Fahrbahnmarkierungen anderen Typs gewährleisten nicht die erforderliche Sichtbarkeit bei Nacht und Nässe. Sie nutzen zudem deutlich schneller ab, so dass sie innerhalb kürzerer Intervalle zu erneuern sind.

 

Vor Durchführung der Straßenerhaltungsmaßnahme befand sich dort eine Fahrbahnmarkierung desselben Typs. Da sich aber auch die Markierung des Typs 2 durch den Kfz-Verkehr nach und nach abnutzt, nimmt auch die Geräuschentwicklung beim Überfahren mit der Zeit ab und zwar ohne dass die Reflexionseigenschaften unter das erforderliche Maß zurückfallen. Das wird auch jetzt erwartet. Hinzu kommt, dass die Lärmemissionen beim Überfahren der neuen Asphaltdeckschicht insgesamt gegenüber den Emissionen der zuvor schadhaften Deckschicht deutlich geringer sind. Daher wird das Geräusch beim Überfahren der neuen Markierung im Verhältnis zurzeit noch hörbarer wahrgenommen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n