Ausbau-Stand der Netzinfrastruktur im Bereich des Nieder- bzw. Mittelspannungsnetzes zur Installation von nicht öffentlich zugänglichen bzw. öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen / Ladestationen im Bezirk Wandsbek
Bekanntermaßen kann die Elektromobilität dazu beitragen, die ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieziele der Europäischen Union der Bundesregierung und des Hamburger Senats zu erreichen.
Die FDP-Fraktion Hamburg-Wandsbek bekennt sich ausdrücklich zu den Klimaschutz- und Energiezielen.
Ferner kann die Elektromobilität zu einer deutlichen Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr, zur Verbesserung der Luftqualität sowie zur Lärmminderung in städtischen und vorstädtischen Ballungsräumen und anderen dicht besiedelten Gebieten, insbesondere auf das städtisch geprägte Kerngebiet Wandsbek, beitragen.
Seitens der Bundesregierung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentums-modernisierungsgesetz – WEMoG) auf den Weg gebracht worden. Es wird voraussichtlich im Nov. / Dez. 2020 in Kraft treten.
In der Problemdarstellung und der Zielsetzung zur Einführung des WEGMoG heißt es:
„Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde im Jahr 1951 erlassen, um den dringend notwendigen Wohnungsbau zu stärken und breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb eines „Eigenheims“ zu ermöglichen. Diese Ziele haben nichts an ihrer Aktualität verloren. Jedoch haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG verändert: Auf-grund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz. Diesen Herausforderungen wird das geltende WEG in vielen Fällen nicht gerecht, insbesondere, weil es für bauliche Maßnahmen häufig die Zustimmung aller oder eines hohen Anteils der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer verlangt. Auch die Chancen der Digitalisierung werden bislang bei der Verwaltung von Wohnungseigentum kaum genutzt“.
Weiterhin wird davon ausgegangen, dass
„Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer soll im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihr beziehungsweise ihm auf ihre beziehungsweise seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug“,
ferner
„ Auch jede Mieterin und jeder Mieter soll im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihr beziehungsweise ihm auf ihre beziehungsweise seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug“
gestattet werden“.
(Quelle: BMJV Gesetzentwurf WEGMoG Stand März 2020, abgerufen am 21.09.2020)
In der Pressemitteilung vom 16.09.2020 teilt die Pressestelle des Senats mit, dass die „Städtische Gesellschaften die Energienetze der Zukunft“ planen würden. Es wird die Frage gestellt: „Wie können die Hamburger Leitungsnetze für die Energiewende-Zukunft fit gemacht werden? Diese Frage wollen die städtischen Leitungsbetreiber Stromnetz Hamburg, Gasnetz Hamburg und Wärme Hamburg gemeinsam beantworten und haben heute einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Norddeutschen Reallabors gestellt
(Quelle Pressemitteilung des Senats vom 16.09.2020).
In der Broschüre „Wandsbek – Gutes Klima“ fordert der Bezirksamtsleiter, Herr Thomas Ritzenhoff, die Wandsbekerinnen und Wandsbeker u.a. in den Handlungsfeldern Mobilität und Stadtraum auf, einen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Hamburger Klimaplans und den nationalen Klimaschutzzielen zu leisten.
Es kann also mit einer signifikanten Steigerung der Nachfrage an öffentlichen aber viel mehr an nicht öffentlich zugänglichen Ladesäulen / Ladestationen im Bezirk Wandsbek gerechnet werden
Den Fragestellern ist dabei bewusst, dass durch die zunehmende Einspeisung von Windstrom und Strom aus Photovoltaikanlagen künftige Stromnetze flexibel und aufnahmefähig gehalten werden müssen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
(Anmerkung: Gemeint sind in Privathäusern, Miet- und Eigentumswohnungen sowie gewerblich genutzter Grundstücke des Bestands).
keine Anlage/n