21-2275

Geschwindigkeitsmessung in der Lesserstraße - Teil II Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2041.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und das zuständige PK werden gebeten

  1. eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen, angesetzt außerhalb von Schulferien, im Bereich der Lesserstraße, in dem Teilabschnitt zwischen der Tilsiter Straße und Holzmühlestraße, Stadtein- und auswärts
  2. die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung dem Regionalausschuss Kerngebiet vorzustellen.

 

 

Die Verkehrsdirektion nimmt unter Beteiligung des Polizeikommissariates 37 (PK 37) und der Verkehrsdirektion 3 wie folgt Stellung:

 

Zu1.-2.:

 

Die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen in der Lesserstraße sind unauffällig und der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

Anmerkung:

Eine 3-Jahres Unfallauswertung ergab, dass überhöhte Geschwindigkeit bei keinem der vorliegenden Verkehrsunfälle festgestellt wurde. Eine Beschwerdelage für den betreffenden Bereich liegt dem örtlich zuständigen PK 37 nicht vor.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n