Geschwindigkeitsmessung in der Lesserstraße - Teil II Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2041.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und das zuständige PK werden gebeten
Die Verkehrsdirektion nimmt unter Beteiligung des Polizeikommissariates 37 (PK 37) und der Verkehrsdirektion 3 wie folgt Stellung:
Zu1.-2.:
Die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen in der Lesserstraße sind unauffällig und der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Anmerkung:
Eine 3-Jahres Unfallauswertung ergab, dass überhöhte Geschwindigkeit bei keinem der vorliegenden Verkehrsunfälle festgestellt wurde. Eine Beschwerdelage für den betreffenden Bereich liegt dem örtlich zuständigen PK 37 nicht vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n