Was sind die Aufgaben der Bezirke, wie arbeitet die Bezirkspolitik und zu welchem Bezirk gehöre ich eigentlich?
Fragen Sie im Hamburger Geoportal für Ihre Adresse ab, zu welchem Bezirk Sie gehören. Zusätzlich finden Sie dort auch Ihre Wahlbezirke für verschiedene Wahlen.
Hamburg besteht aus sieben Bezirken (z. B. Hamburg-Mitte, Altona), die in Stadt- und Ortsteile unterteilt sind. Jeder Bezirk hat ein Bezirksamt, das sich um die Aufgaben im Bezirk kümmert, darunter der Bau von Gebäuden und Wegen, die Pflege von Grünflächen, um Wirtschaft, Sport, Stadteilkultur, Gesundheit und soziale Unterstützung. Um bezirksübergreifende Themen kümmern sich der Senat (Landesregierung der Stadt Hamburg) und seine nachgeordneten Fachbehörden (z.B. Schulbehörde).
Die Einwohner eines Bezirks wählen alle fünf Jahre eine Bezirksversammlung. Wählen können alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in Hamburg leben und die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Die Bezirksversammlung berät das Bezirksamt, kann bindende Beschlüsse fassen (z.B. Bau eines Spielplatzes) und kontrolliert die Verwaltung. Gesetze beschließt nur die Hamburgische Bürgerschaft (Landesparlament) oder die Hamburgerinnen und Hamburger per Volksentscheid.
Die Bezirksversammlungen kontrollieren die Arbeit der Bezirksämter und können teilweise auch mitentscheiden, wofür Geld ausgegeben wird. Zusätzlich wählt die Bezirksversammlung die Bezirksamtsleiterinnen und -leiter, die der Senat anschließend ernennt. Darüber hinaus kontrollieren sie die Bezirksämter bei ihrer Arbeit, d.h. sie lassen sich über Pläne und Fortschritte informieren und können dazu Beschlüsse treffen. Die Bezirksversammlungen sprechen auch Empfehlungen an Fachbehörden aus, wenn eine Angelegenheit den Bezirk betrifft, aber eine Fachbehörde zuständig ist (z.B. zu einem Fahrradweg an einer Hauptstraße).
Die meisten Beschlüsse der Bezirksversammlung werden in Ausschüssen vorbereitet, die mit Mitgliedern der Bezirksversammlung besetzt sind. Ausschüsse sind jeweils für einen bestimmten Themenbereich zuständig und können Informationen oder Unterlagen vom Bezirksamt einfordern (Akteneinsicht) und ihre Mitglieder können Anfragen an ihre Bezirksamtsleitung sowie an die für das jeweilige Thema zuständige Fachbehörde stellen.
Die Ausschüsse sind je nach Bezirk individuell zugeschnitten, hier das Beispiel Hamburg-Nord:
Darüber hinaus gibt es oft Regionalausschüsse für mehrere Stadtteile und zusätzlich Unterausschüsse für Bauangelegenheiten. Die Zuschnitte der Ausschüsse mit ihren Themen unterscheidet sich zwischen den sieben Hamburger Bezirken, da jede Bezirksversammlung selbst über die Aufteilung entscheiden kann.
Bis auf den Hauptausschuss sind die Ausschüsse selbst in der Regel nicht beschlussfähig sondern sprechen nur sogenannte Beschlussempfehlungen aus. Diese werden dann von der Bezirksversammlung oder dem Hauptausschuss bestätigt.
Die Vorgänge (Mitteilungen und Entscheidungen) der Bezirksversammlungen und der Ausschüsse werden in sogenannten Vorlagen (auch Drucksache genannt) vorbereitet. Jede Vorlage erhält eine Nummer, über die der Verlauf der Entscheidungsfindung nachvollziehbar ist. Die meisten Vorlagen sind öffentlich und damit frei zugänglich. Auf BV-HH wird darauf verlinkt. Folgende Arten von Vorlagen werden genutzt:
Anträge und Vorlagen können zur Kenntnis genommen, abgelehnt, mit oder ohne Änderung angenommen werden. Sie können auch an einen anderen Ausschuss zur Beratung überwiesen werden.
Jeder Bezirk hat sein eigenes Ratsinformationssystem mit allen Sitzungsterminen, Tagesordnungen und (öffentlichen) Drucksachen. Nichtöffentliche Drucksachen sind nur für eingeloggte Nutzer (Abgeordnete oder Ausschussmitglieder) einsehbar, der allergrößte Teil der Drucksachen ist aber öffentlich zugänglich. BV-HH fasst diese Infos für alle Bezirke zusammen und verlinkt direkt in die Ratsinformationssysteme.