Fahrradweg Harksheider Straße nutzbar machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1841.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung möge
a) prüfen, mit welchen Maßnahmen der „Radweg“ von einwucherndem Grünwuchs dauerhaft befreit werden kann – und dies sehr zeitnah umsetzen
b) die Unebenheiten Richtung Ulzburger Straße ausgleichen
c) prüfen, wie der „Radweg“ verbreitert werden kann (Verkehrsflächen neu aufteilen)
d) für den Fall, dass es sich nur um eine rote, also in der Farbe für Radwege eingerichtete Gehwegdekoration und nicht um einen Radweg handelt, dies zur Vermeidung von Irritationen entsprechend kenntlich machen.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Zu a.:
Die Grünpflege ist Aufgabe des Bezirksamts in seiner Zuständigkeit für die Unterhaltung.
Zu b und c.:
Kleinflächige Unebenheiten auf Geh- und Radwegen sind im Rahmen der Unterhaltungspflicht durch das Bezirksamt zu beseitigen. Umfangreiche Verbesserungen oder auch eine spürbare Verbreiterung der Radverkehrsanlagen können ausschließlich im Rahmen einer grundhaften Erneuerung herbeigeführt werden. Angesichts der räumlichen Rahmenbedingungen wäre hierfür eine gesamthafte Überplanung des Straßenraums unter Einbeziehung des gesamten Querschnitts erforderlich. Eine solche ist derzeit aufgrund anderer prioritärer Maßnahmen nicht möglich.
Zu d.:
Der in diesem Beschluss benannte Radweg unterliegt keiner Benutzungspflicht und ist dementsprechend nicht zu beschildern.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n