21-2189.1

Fahrradweg Harksheider Straße nutzbar machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Ergänzende Mitteilung zu Drs. 21-1841.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.02.2021
28.01.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung möge

a)      prüfen, mit welchen Maßnahmen der „Radweg“ von einwucherndem Grünwuchs dauerhaft befreit werden kann – und dies sehr zeitnah umsetzen

b)      die Unebenheiten Richtung Ulzburger Straße ausgleichen

c)      prüfen, wie der „Radweg“ verbreitert werden kann (Verkehrsflächen neu aufteilen)

d)      für den Fall, dass es sich nur um eine rote, also in der Farbe für Radwege eingerichtete Gehwegdekoration und nicht um einen Radweg handelt, dies zur Vermeidung von Irritationen entsprechend kenntlich machen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Zu a.:

Die Grünpflege ist Aufgabe des Bezirksamts in seiner Zuständigkeit für die Unterhaltung.

 

Zu b und c.:

Kleinflächige Unebenheiten auf Geh- und Radwegen sind im Rahmen der Unterhaltungspflicht durch das Bezirksamt zu beseitigen. Umfangreiche Verbesserungen oder auch eine spürbare Verbreiterung der Radverkehrsanlagen können ausschließlich im Rahmen einer grundhaften Erneuerung herbeigeführt werden. Angesichts der räumlichen Rahmenbedingungen wäre hierfür eine gesamthafte Überplanung des Straßenraums unter Einbeziehung des gesamten Querschnitts erforderlich. Eine solche ist derzeit aufgrund anderer prioritärer Maßnahmen nicht möglich. 

 

Zu d.:

Der in diesem Beschluss benannte Radweg unterliegt keiner Benutzungspflicht und ist dementsprechend nicht zu beschildern.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu a)

Es ist vorgesehen, die Gehölzflächen zukünftig häufiger zurückzuschneiden, so dass das Einwachsen in den Radweg vermindert wird. Eine dauerhafte Entfernung des Gehölzbestan-des, oder ein Ersatz durch Rasenflächen wäre aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll und würde gärtnerische und unterhaltungsbezogene Folgelasten erzeugen.

 

Zu b)

Die Mängel zwischen der neu hergestellten Radwegfläche und dem Einmündungsbereich Ulzburger Straße werden von den beauftragten Firmen abgearbeitet.

 

 

Zu c)

Eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen an der Harksheider Straße setzt eine Umplanung der Nebenflächen voraus. Die Harksheider Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und liegt damit in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Die Verbreiterung des Radweges bzw. die Neuaufteilung der Verkehrsflächen fallen nicht unter die Kleinmaßnahmen der Unterhaltung und des Substanzerhaltes, die das Bezirksamt selbst veranlassen kann, sondern können nur durch die zuständige Behörde erfolgen.

 

Zu d)

Es handelt sich um einen Radweg.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n