Fahrradsensor an Bettelampel kenntlich machen - Wartezeiten für Radfahrende verkürzen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1853.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Die Stellungnahme erfolgt in Abstimmung mit der BIS/Straßenverkehrsbehörde VD52.
Zu 1.:
Zugelieferter Beitrag der BIS:
Seitens der VD52 besteht keine Veranlassung, die geforderten Verkehrszeichen aufzustellen.
Zu 2.:
Neben dem direkten Linksabbiegen von der Rahlstedter Straße in die Rahlstedter Bahnhofstraße haben Radfahrende auch die Möglichkeit des indirekten Linksabbiegens. Hierfür erfasst eine im Asphalt verlegte Detektorschleife den Radverkehr, der anschließend die Freigabe erhält.
Seit der Einrichtung im Jahr 2016 hat diese Detektion weitgehend problemlos funktioniert. Beschwerden sind bisher weder der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bekannt, noch dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Der LSBG hat eine elektrotechnische Prüfung der Detektorschleife durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) veranlasst. Falls möglich und erforderlich wird die Sensibilität dieser Schleife erhöht und damit gegebenenfalls auch das zu erfassende Feld vergrößert.
Neben der vorgesehenen technischen Prüfung erfolgte bereits eine verkehrstechnische Überprüfung der Schaltung. Diese ergab, dass der Abfragezeitpunkt der Grün-Anforderung für das Nachmittags-Signalprogramm optimiert werden kann. Durch die bisherige Schaltung kann bei einem ungünstigen Eintreffen der Radfahrenden der Eindruck entstehen, dass eine Grün-Anforderung nicht erkannt wurde und erst im nächsten Umlauf abgearbeitet wird. Diese Optimierung wird kurzfristig bearbeitet und vom LSBG zur Ausführung beauftragt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n