21-2119

Wildunfälle am Volksdorfer Wald Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1605.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2020
12.11.2020
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Revierförsterei und der Polizei an den Straßen um den Volksdorfer Wald (Mellenbergweg und Meiendorfer Weg) Maßnahmen zur Verhinderung von Wildunfällen zu prüfen, z.B. durch das Aufstellen von entsprechenden Verkehrszeichen oder dem Anordnen von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt zur o. g. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zum Verkehrszeichen (VZ) 142 „Wildwechsel“ fordert für die Anordnung dieses VZ folgende Voraussetzungen:

„Das Zeichen darf nur für Straßen mit schnellem Verkehr für bestimmte Streckenabschnitte angeordnet werden, in denen Wild häufig über die Fahrbahn wechselt. Diese Gefahrstellen sind mit den unteren Jagd- und Forstbehörden sowie den Jagdausübungsberechtigten festzulegen.“

 

Der Mellenbergweg befindet sich in seiner gesamten Länge innerhalb einer Tempo- 30 – Zone, in den vergangenen drei Jahren ereigneten sich hier keine polizeilich registrierten Wildunfälle.

 

Im Meiendorfer Weg gilt die innerörtlich bundesweit in der Straßenverkehrsordnung festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ h. In den vergangenen drei Jahren ereigneten sich hier drei polizeilich registrierten Wildunfälle.

 

Zur Ermittlung des aktuellen Geschwindigkeitsniveaus hat das PK 35 hat im Zeitraum von Donnerstag 23.07. bis Montag 27.07.2020 eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung im Meiendorfer Weg (in dem dortigen Waldgebiet) mit einem sog. Verkehrsstatistikgerät durchgeführt. Die Polizei nutzt dieses Gerät zur Vorbereitung straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen oder auch der Abklärung erforderlicher repressiver Geschwindigkeitskontrollen. Es registriert alle durchfahrenden Fahrzeuge und deren Geschwindigkeiten. Individuelle Fahrzeugdaten werden nicht erfasst, die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist daher nicht möglich.

Bei der Auswertung der gemessenen Geschwindigkeiten wird grundsätzlich der sog. „V85%- Wert“ betrachtet. Dieser Wert bildet die Geschwindigkeit ab, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird.

Er betrug im genannten Zeitraum 62 km/ h. Dieser Wert liegt zwar über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, führt hier aber nicht zu der Bewertung, dass diese Straße eine solche mit schnellem Verkehr ist. Der Wert entspricht im Übrigen dem auf Strecken mit ähnlicher Verkehrsbelastung und -bedeutung.

 

Im Meiendorfer Weg wurden im Jahr 2019 und im Jahr 2020 Radar-Geschwindigkeitskontrollen durch die Verkehrsdirektion durchgeführt. Das Ergebnis war insgesamt unauffällig.

 

Eine Rücksprache mit dem Leiter der Abteilung Forsten (W/MR 40) im Bezirksamt Wandsbek führt zu dem Fazit, dass eine „Wildwechsel- Beschilderung“ keine Wildunfälle in diesem Bereich verhindert.

PK 35 und MR 40 bewerten den fraglichen Streckenabschnitt so, dass jeder Verkehrsteilnehmer aufgrund des dort zu durchfahrenden Waldes jederzeit mit Wild rechnen muss, das die Fahrbahn quert.

 

Die VwV-StVO schreibt in den Ausführungen zu §§ 39 bis 43 vor, dass so wenig Verkehrszeichen wie möglich angeordnet werden sollen.

 

Das PK 35 wird daher als Fazit der Gesamtbetrachtung die Aufstellung von VZ 142 (Wildwechsel) nicht anordnen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n