21-2122.1

Umleitung des Verkehrs während der geplanten Grundinstandsetzung der Bergstedter Chaussee

Antwort zu Anfragen

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26.11.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Die Bergstedter Chaussee soll in dem Zeitraum 01.2021-11.2023 zwischen Landesgrenze SH bis Saseler Damm grundinstandgesetzt werden.

Im Rahmen dieser Grundinstandsetzung muss der Verkehr, der auf Teilen der Strecke bei knapp 20.000 Fahrzeugen täglich liegt, umgeleitet werden.

Viele dieser Umleitungsstrecken werden durch Straßen führen, die oftmals beidseitig mit Wohnbebauung gekennzeichnet sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:         21.10.2020

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:          23.10.2020

 

  1. Wie sieht die Baustellenplanung in Bezug auf die Reihenfolge der Maßnahmen für die Grundinstandsetzung der Bergstedter Chaussee aus?

Wer war wann an der Planung beteiligt? Bitte mit entsprechenden Jahreszahlen.

 

BVM:

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erarbeitet zurzeit die Planung zur Sanierung der Fahrbahn und der Nebenflächen der Saseler Chaussee und der Bergstedter Chaussee zwischen dem Saseler Mühlenweg und der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein. Die gesamten Flächen werden saniert. Eine Grundinstandsetzung ist jedoch lediglich auf Teilflächen der Fahrbahn erforderlich.

2021 sollen Leitungsarbeiten durchgeführt werden. Dies beinhaltet sowohl die wegen des Stra-ßenumbaus erforderlichen Leitungsumlegungen, als auch die Erneuerungen, die aus Bedarfen der Leitungsunternehmen resultieren.

Voraussichtlich ab 2022 werden die Straßenbauarbeiten ausgeführt. Wegen der geringen Breiten muss die Stre während der Baudurchführung abschnittsweise für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Anliegerinnen und Anlieger werden die angrenzenden Grundstücke auch wäh-rend der Bauzeit erreichen können.

Details der Baudurchführung, auch zu den betroffenen Abschnitten, stehen noch nicht fest und werden vorab mit der Koordinierungsstelle für Baustellen in Hauptverkehrsstraßen (KOST), dem Bezirksamt und der Polizei abgestimmt.

 

  1. An welchem Punkt des Planungsprozesses hat die Baustellenkoordination wann und mit wem stattgefunden? Und mit welchem Ergebnis?

 

BVM:

Die Baudurchführung des Straßenbaus ist in Abstimmung mit den beteiligten Koordinierenden und der Polizei auf Anfang 2022 bis Ende 2023 festgelegt worden.

 

  1. Wie sieht die genaue Umleitungsplanung für den Verkehr in Richtung Landesgrenze Schleswig-Holstein und in Richtung Sasel aus? Bitte mit den genauen Straßenangaben mit der jeweils kalkulierten Anzahl an Fahrzeugen sowie mit einem groben Zeitplan, wann welche Umleitungsstrecken genutzt werden.

 

BVM:

Details sind noch nicht abschließend abgestimmt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Wie wird der Busverkehr umgeleitet? Welche Buslinien sind betroffen?

 

BVM:

Details sind noch nicht abschließend abgestimmt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. Welche verkehrssichernden Maßnahmen werden auf den Umleitungsstrecken getroffen? Bitte alle Maßnahmen einzeln mit jeweiliger Begründung auflisten.

 

BVM:

Details sind noch nicht abschließend abgestimmt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

 

BIS:

Das örtlich zuständige Polizeikommissariat (PK) 35 und die Verkehrsdirektion (VD) 52 wurden in bisherigen Besprechungen nur über die zukünftige bauliche Ausgestaltung der Bergstedter Chaussee anlässlich der geplanten EMS-Maßnahme seitens des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), DS 5 informiert.

In den Besprechungen wurde seitens PK 35 und VD 52 die Erstellung eines Verkehrskonzeptes eingefordert. Dieses wurde bisher nicht präsentiert.

 

Umleitungsstrecken wurden bisher nicht benannt. Daher ist eine Beantwortung der Frage 5 in der gewünschten Tiefe nicht möglich.

 

  1. Hat sich die Planung der Grundinstandsetzung bezüglich des gewünschten, zukünftigen Querschnittes der Bergstedter Chaussee seit der letzten Präsentation in den Ausschüssen der Bezirksverwaltung geändert? Wenn ja, seit wann und wie?

 

 

 

BVM:

Nein. Vorhandene Straßenquerschnitte werden im Wesentlichen beibehalten, da der Baumbestand weitgehend erhalten werden soll. Die Fahrbahn wird weiterhin über einen Fahrstreifen je Richtung verfügen. In weiten Abschnitten ist ein Gehweg geplant, der auch zum Radfahren genutzt werden kann. Das Radfahren auf der Fahrbahn bleibt dabei weiterhin erlaubt.

 

Anhänge

keine Anlage/n