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Freiwilligkeit statt Verbote! Silvester und Tierwohl schützen Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.11.2020
Sachverhalt

 

 Silvester ist ein kultureller Brauch, der Verzicht auf Feuerwerk ist für viele Menschen undenkbar. Neben zusätzlichen millionenschweren Steuereinnahmen in dreistelliger Höhe durch diesen einen Tag sowie der gesellschaftlichen Relevanz mit Volksfestcharakter, bürgen die Feuerwerkskörper leider auch negative Begleiterscheinungen. Neben den technisch kaum vermeidbaren Belastungen für die Umwelt, eben jene für Mensch und Tier. Besonders sensible oder psychisch angeschlagene Menschen als auch Kleinkinder leiden unter der Lärmbelastung. Tiere nehmen die Knallerei als lebensbedrohende Situation wahr, geraten in Panik und kollabieren.

 

Das Abrennen von Feuerwerkskörpern bzw. das „Böllern“ findet häufig dezentral in der Stadt, unmittelbar vor der eigenen Haustür in den Wohngebieten, statt. Als Stadt im Wald also genau dort, wo sich die benannten Gefährdungsgruppen primär verteilen. Um dieses etwas zu entzerren, könnte zum Abrennen von Feuerwerkskörpern auf zuvor ausgewiesene Flächen aufgerufen werden. So weisen größere Marktplätze oder Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs in der Regel eine primär gewerbliche Nutzung auf.

 

Zentrale Orte zur gemeinsamen Nutzung für das private Feuerwerk könnten besonders Familien einen sicheren Raum bieten und folglich als attraktiv wahrgenommen werden. Die Sicherheits- und Rettungskräftekräfte würden eine Planungssicherheit erhalten, die sich anschließenden Reinigungskräfte wahrscheinlich entlastet.

 

Dazu soll das Bezirksamt im Rahmen einer Kampagne die Wandsbeker auf freiwilliger Basis über besagte Flächen im Vorfeld informieren und für dessen Nutzung werben. Dabei sind selbstverständlich die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Eine konzentrierte Personenanzahl kann das Infektionsrisiko zwar theoretisch erhöhen, würde bei einer gleichzeitigen Registrierungspflicht jedoch auch die Nachverfolgung erleichtern. Daher ist der Zugang zu diesen Flächen durch eine vorher festgelegte Zahl an Besuchern zu begrenzen. Das hat auch den Vorteil, dass die ohnehin zu Silvester angespannte Personallage bei den Rettungskräften und der Polizei an verschiedenen Orten im Bezirk gebündelt wird.

 

Sobald sich Silvester nähert, finden bundesweite Debatten über ein Böller-Verbot statt. Manche Städte weisen sogar Verbots- bzw. Sperrzonen aus. Diese Kampagne verfolgt einen anderen Ansatz und setzt nicht auf Verbote, sondern appelliert an das Bewusstsein der Menschen sich mit den Folgen der Feuerwerksnutzung auseinanderzusetzen. Das Angebot ist freiwillig und hat Projektcharakter. Im Nachgang gilt es eine Evaluation durchzuführen.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek lehnt zusätzliche Verbotszonen, neben den nach Paragraf 17 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) vorgeschriebenen, für Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel 2020/2021 ab.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten:

 

  1. eine Informationskampagne über die, gemäß Paragraf 17 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog), gesetzlich vorgeschrieben Verbotszonen für Feuerwerkskörper im Bezirksgebiet Wandsbek zu entwickeln und umzusetzen.
  2. Flächen im Bezirk Wandsbek zu identifizieren, welche zur Umsetzung von verschiedenen Feuerwerkskörpern geeignet und sich zugleich möglichst entfernt unserer urbanen Tierwelt sowie erhöhter Wohnungsbebauung befinden,
  3. Kapazitätsgrößen für die nach Punkt 1 lokalisierten Flächen zu ermitteln, gemäß aktuell geltender Corona-Regelungen,
  4. die nach Punkt 1 lokalisierten Flächen durch Feuerwehr und Polizei auf Einsatztauglichkeit prüfen zu lassen,
  5. ein Kampagnenkonzept zu entwerfen, mit dem Ziel möglichst viele Wandsbeker zu erreichen und für das hierbei skizzierte Projekt zu gewinnen,
  6. der Bezirksversammlung bis spätestens zum 30.11.2020 zu berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n