21-2331

Bessere medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung Debattenantrag der Fraktionen SPD und Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.11.2020
Sachverhalt

 

Das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung ist im Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Ziel dieses Artikels ist es, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Zu diesen Behinderungen zählen langfristige körperliche, seelische, geistige, und sinnesbeeinträchtigende Behinderungen, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

 

Als Kinder und Jugendliche werden Menschen mit Behinderungen zuerst von spezialisierten Kinderärzten versorgt, anschließend als Erwachsene von den weiterführenden Ärzten. Hierbei kommt es häufig zur ersten Herausforderung, denn viele erwachsene Patientinnen und Patienten mit Behinderung stehen abrupt ohne den Kinderarzt da, der die größte Kenntnis über den medizinischen Hintergrund hatte. Als ein erstes spezialisiertes Angebot für die Versorgung gibt es in Alsterdorf das Sengelmann-Institut für Medizin und Inklusion (kurz SIMI), welches als Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) fungiert. Dieses Zentrum bietet Untersuchungen und Therapie-Empfehlungen für Menschen mit komplexen Behinderungen an. Die ärztliche Behandlung soll bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten liegen.

 

Entsprechend ist es notwendig, dass es mehr Ärzte und Ärztinnen gibt, die auf Menschen mit Behinderungen und ihre medizinische Behandlung und Versorgung spezialisiert sind. Bisher bestand oft die Sorge, dass die Behandlung von Menschen mit Behinderungen mehr Zeit erfordert und dieser Mehraufwand nicht vergütet wird. Zusätzlich sind viele Arztpraxen nicht barrierefrei. Hier kann die Patienteninitiative hilfreich beraten. Für Wandsbek als bevölkerungsreichstem Bezirk ist es sinnvoll, hier voranzugehen und die Versorgung im Bezirk mit einem Gesamtkonzept zu verbessern.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

 

  1. zur Sicherstellung einer angemessenen medizinischen Versorgung für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Bezirk Wandsbek zu prüfen, wo und mit welchen finanziellen Mitteln ein Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) in Wandsbek errichtet werden kann. Dabei soll insbesondere auch die Finanzierung über Förderprogramme des Bundes, alternativ durch die zuständige Behörde geprüft werden;
  2. über möglicherweise bereits bestehende spezialisierte Angebote im Bezirk zu informieren. Danach und nach ergänzenden Angeboten sollte auch in anderen Bezirken gefragt werden. In mehreren Bezirken existieren Initiativen, die die Behandlung sicherstellen, die betroffenen Menschen informieren und qualifizieren wie z.B. Gesundheit 25 oder das Gesundheitskiosk für Billstedt/Horn;
  3. sich dafür einzusetzen und Konzepte zu entwickeln, die dafür sorgen, dass sich mehr auf die Versorgung von Menschen mit Behinderungen spezialisierte Ärztinnen und Ärzte in Wandsbek niederlassen und sich das medizinische Personal bestehender Praxen entsprechend weiterbildet. Dafür steht das SIMI zur Verfügung. Dabei sollen insbesondere auch Fördermöglichkeiten in Betracht gezogen werden;
  4. zu prüfen, ob für heranwachsende Menschen mit Behinderung eine einjährige Eingliederungszeit ermöglicht werden kann, in der die Patientinnen und Patienten vom Kinderarzt zum weiterführenden Arzt geführt werden. Ziel ist es, dass Kinderarzt und weiterführender Arzt die Betreuung in dieser Phase im engen Austausch übernehmen, sodass beide anschließend über den gleichen Kenntnisstand zum medizinischen Hintergrund der Patientinnen und Patienten mit Behinderung verfügen;
  5. zu prüfen, mit welchen organisatorischen und finanziellen Mitteln die stationäre Versorgung von Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen in den Hamburger Krankenhäusern verbessert werden kann und
  6. dem Ausschuss für Soziales über die Ergebnisse zu berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n