Bessere medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung Debattenantrag der Fraktionen SPD und Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion
Das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung ist im Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Ziel dieses Artikels ist es, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Zu diesen Behinderungen zählen langfristige körperliche, seelische, geistige, und sinnesbeeinträchtigende Behinderungen, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Als Kinder und Jugendliche werden Menschen mit Behinderungen zuerst von spezialisierten Kinderärzten versorgt, anschließend als Erwachsene von den weiterführenden Ärzten. Hierbei kommt es häufig zur ersten Herausforderung, denn viele erwachsene Patientinnen und Patienten mit Behinderung stehen abrupt ohne den Kinderarzt da, der die größte Kenntnis über den medizinischen Hintergrund hatte. Als ein erstes spezialisiertes Angebot für die Versorgung gibt es in Alsterdorf das Sengelmann-Institut für Medizin und Inklusion (kurz SIMI), welches als Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) fungiert. Dieses Zentrum bietet Untersuchungen und Therapie-Empfehlungen für Menschen mit komplexen Behinderungen an. Die ärztliche Behandlung soll bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten liegen.
Entsprechend ist es notwendig, dass es mehr Ärzte und Ärztinnen gibt, die auf Menschen mit Behinderungen und ihre medizinische Behandlung und Versorgung spezialisiert sind. Bisher bestand oft die Sorge, dass die Behandlung von Menschen mit Behinderungen mehr Zeit erfordert und dieser Mehraufwand nicht vergütet wird. Zusätzlich sind viele Arztpraxen nicht barrierefrei. Hier kann die Patienteninitiative hilfreich beraten. Für Wandsbek als bevölkerungsreichstem Bezirk ist es sinnvoll, hier voranzugehen und die Versorgung im Bezirk mit einem Gesamtkonzept zu verbessern.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,
keine Anlage/n