Änderung der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses Beschlussvorlage des Hauptausschusses
Letzte Beratung: 12.11.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.22
Der Jugendhilfeausschuss hat die Möglichkeit auf Grundlage von § 13 Absatz 3-5 BezVG digitale Sitzungen abzuhalten in § 17 Absatz 2-7 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses übernommen. In der Sitzung vom 21.10.2020 hat der Jugendhilfeausschuss die geänderte Fassung der Geschäftsordnung mehrheitlich mit einer Gegenstimme beschlossen (Drs. 21-2226).
Der Hauptausschuss hat in der Sitzung vom 02.11.2020 den Änderungen einstimmig zugestimmt (Drs. 21-2226.1).
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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