21-2198.1

Umlaufsperre am Anfang des Verbindungswegs von der Timmendorfer Straße/Pfefferstaße zur Grünanlage Rahlstedter Höhe (Rodelberg) Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.11.2020
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 28.10.2020 zum Ursprungsantrag der SPD- und Grünen-Fraktion Drs.Nr. 21-2198

 

Am Anfang des erst vor einigen Jahren eingerichteten Verbindungswegs für Fußgängerinnen

und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer von der Timmendorfer

Straße/Pfefferstaße zur Grünanlage Rahlstedter Höhe (Rodelberg) befindet sich eine

Umlaufsperre. Den Antragstellern wurden Klagen darüber bekannt, dass die Umlaufsperre

gerade Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere mit (Kinder-)Anhängern, stark

behindert. Im Sinne des BV-Beschlusses „Umlaufsperren als Hindernis für Rad- und

Fußgängerverkehr vermeiden“ (Drs. 21-1060.1) sollte auch hier eine Überprüfung der

Notwendigkeit und der Barrierefreiheit dieser Umlaufsperre erfolgen und diese ggf. entfernt

werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in Ergänzung des BV-Beschlusses aus Drs. 21-1060.1 in enger

Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat eine Überprüfung der

Notwendigkeit und der Barrierefreiheit der Umlaufsperre am Anfang des Verbindungswegs

von der Timmendorfer Straße/Pfefferstaße zur Grünanlage Rahlstedter Höhe (Rodelberg)

vorzunehmen und diese ggf. zu entfernen. Hierbei falls nötig durch bauliche Maßnahmen,

jedoch im Sinne des Beschlusses (Drs. 21-1060.1) unter Beibehaltung von Barrierefreiheit,

zu verhindern, dass PKW den Verbindungsweg passieren können.

 

Anhänge

keine Anlage/n