Umlaufsperren als Hindernis für Rad- und Fußgängerverkehr vermeiden Beschlussvorlage des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft
Punkt 1 wurde mehrheitlich beschlossen bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, Die Grünen, SPD, AfD und FDP und Gegenstimmen der CDU-Fraktion.
Umlaufsperren (auch „Hammelsprung“, Umlaufschranken oder „Drängelgitter“ genannt) können bei
separat geführten Wegen für Fußgänger*innen und / oder Radfahrer*innen unmittelbar vor der
Querung von Straßen, Wegen oder Gleisen angezeigt sein. Die Anordnung erfolgt zur
Gefahrenabwehr ohne konkrete bauliche Vorgaben.
Der Einsatz von Umlaufsperren soll nur erwogen werden, wenn:
Viele der im Bezirk aufgestellten Umlaufsperren sind unzeitgemäß und stellen dadurch eine
Behinderung für den Fuß- und Radverkehr dar. Das Radfahrverhalten hat sich stark verändert. Viele Menschen nutzen im Alltag mittlerweile Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhängern. Diese passen nicht durch diese Sperren hindurch. Zum Teil sind Umlaufsperren so aufgestellt, dass ein Durchkommen mit Kinderwagen schwer bis unmöglich ist (bspw. Umlaufsperre bei der
Fahrradabstellanlage an der S-Bahnhaltestelle Hoheneichen).
Dies vorausgeschickt, beantragen wir daher, alle Umlaufsperren im Bezirk auf Passierfähigkeit mit Lastenfahrrädern, Fahrrädern mit Anhängern sowie Kinderwagen zu überprüfen. Wo diese
Passierfähigkeit nicht gegeben ist oder die Umlaufsperren keinen oben genannten Zweck erfüllen, sollten die Umlaufsperren entfernt oder maßgeblich verändert werden.
Das Bezirksamt wird gebeten, in enger Abstimmung mit den zuständigen Polizeikommissariaten die Notwendigkeit und die jeweils vorhandene Barrierefreiheit folgender Umlaufsperren zeitnah zu überprüfen und diese ggf. zu entfernen: S-Hoheneichen bei der Fahrradabstellanlage; Lademannbogen (Zufahrt Recyclinghof Hummelsbüttel); Mehrere Umlaufsperren im Kreienstieg; Poppenbüttler Weg 168; Eichenkoppel bei Rethkoppel 6; Dorfkoppel 19; Greenkoppel (s. beiliegende Fotos). Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft mitzuteilen.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.