21-1060.1

Umlaufsperren als Hindernis für Rad- und Fußgängerverkehr vermeiden Beschlussvorlage des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Ursprünglicher Antrag der Fraktion Die Linke
  • Der Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft behandelte den Antrag „Umlaufsperren als Hindernis für Rad- und Fußgängerverkehr vermeiden“ (Drs. 21-1060) in seiner Sitzung am 13.02.2020. Dabei wurde punktweise abgestimmt:

Punkt 1 wurde mehrheitlich beschlossen bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, Die Grünen, SPD, AfD und FDP und Gegenstimmen der CDU-Fraktion.

 

 

Umlaufsperren (auch „Hammelsprung“, Umlaufschranken oder „Drängelgitter“ genannt) können bei

separat geführten Wegen für Fußgänger*innen und / oder Radfahrer*innen unmittelbar vor der

Querung von Straßen, Wegen oder Gleisen angezeigt sein. Die Anordnung erfolgt zur

Gefahrenabwehr ohne konkrete bauliche Vorgaben.

Der Einsatz von Umlaufsperren soll nur erwogen werden, wenn:

  • Eine stark eingeschränkte Sicht auf die Straße / den straßenbegleitenden Gehweg vorliegt, die nicht durch entsprechende Maßnahmen (z.B. den Rückschnitt von Straßenbegleitgrün) verbessert werden kann.

 

  • Eine Geschwindigkeitsreduktion der Verkehrsteilnehmer nicht durch andere Maßnahmen wie z.B.Fußgängerschutzgitter im Sicherheitstrennstreifen mit versetzter Querung, Pfosten oder punktuelle Querschnittsreduktion erreicht werden kann. (PLAST 2 2011)

 

  • Ein begründeter Ausnahmefall vorliegt. Dabei sollten die Umlaufsperren so installiert werden, dass sie umfahren werden können. (ERA, Abschnitt 11.1.10)

 

Viele der im Bezirk aufgestellten Umlaufsperren sind unzeitgemäß und stellen dadurch eine

Behinderung für den Fuß- und Radverkehr dar. Das Radfahrverhalten hat sich stark verändert. Viele Menschen nutzen im Alltag mittlerweile Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhängern. Diese passen nicht durch diese Sperren hindurch. Zum Teil sind Umlaufsperren so aufgestellt, dass ein Durchkommen mit Kinderwagen schwer bis unmöglich ist (bspw. Umlaufsperre bei der

Fahrradabstellanlage an der S-Bahnhaltestelle Hoheneichen).

Dies vorausgeschickt, beantragen wir daher, alle Umlaufsperren im Bezirk auf Passierfähigkeit mit Lastenfahrrädern, Fahrrädern mit Anhängern sowie Kinderwagen zu überprüfen. Wo diese

Passierfähigkeit nicht gegeben ist oder die Umlaufsperren keinen oben genannten Zweck erfüllen, sollten die Umlaufsperren entfernt oder maßgeblich verändert werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in enger Abstimmung mit den zuständigen Polizeikommissariaten die Notwendigkeit und die jeweils vorhandene Barrierefreiheit folgender Umlaufsperren zeitnah zu überprüfen und diese ggf. zu entfernen: S-Hoheneichen bei der Fahrradabstellanlage; Lademannbogen (Zufahrt Recyclinghof Hummelsbüttel); Mehrere Umlaufsperren im Kreienstieg; Poppenbüttler Weg 168; Eichenkoppel bei Rethkoppel 6; Dorfkoppel 19; Greenkoppel (s. beiliegende Fotos). Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft mitzuteilen.

 

Anhänge

 

Anlage zum Antrag Umlaufsperren_Linksfraktion   

Lokalisation Beta
Hummelsbüttel

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