21-2244

Verkehrsüberwachung auf der Stein-Hardenbergstraße Stadteinwärts (ehemalige B75) Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1076.3)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.12.2020
02.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten:

-          Über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen außerhalb der Ferien, an der Straße Am Pulverhof stadteinwärts zwischen der Brücke über der Wandse und dem Pulverhofweg, Verkehrsüberwachungen durchzuführen. In diesem Rahmen soll festgestellt werden: Anteil des Schwerverkehrs und Geschwindigkeitsverstöße.

Die Auswertung der Verkehrsüberwachung wird dem Kerngebietsausschuss vorgestellt.

-          Nach Auswertung im oben genannten Gebiet, möge die zuständige Behörde vorstellen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen werden (zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung von Rotlichtverstößen) und diese dem Kerngebietsausschuss vorstellen.

 

 

Die Verkehrsdirektion nimmt, unter Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariat 38 (PK 38), wie folgt Stellung:

 

Die Intensität von Maßnahmen der Verkehrsüberwachung (u. a. Rotlicht- / Geschwindigkeitskon­trollen) bemisst sich insbesondere an der Verkehrsunfalllage einer Örtlichkeit.

Die Straße Am Pulverhof, im Teilbereich zwischen Pulverhofsweg und Wandsebrücke, wurde in einer 3-Jahres Unfallauswertung betrachtet. Demnach wurden auf dem Streckenabschnitt im Jahr 2020 bisher keine Unfälle registriert (Stand 08.10.2020).

 

Der Knoten Pulverhofsweg / Paracelsusstraße / Am Pulverhof ist als Unfallhäufungsstelle (UHS) gekennzeichnet. Die UHS wurde aufgrund von mindestens fünf Verkehrsunfällen mit Personenschaden innerhalb von 36 Monaten ausgelöst. Als häufigste Unfallursachen des Hauptverursachers wurde

 

-          5 x Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen

-          2 x Fehler beim Abbiegen nach links

-          1 x Ungenügender Sicherheitsabstand

-          1 x Nichtbeachten der entgegenkommenden Fz: beim Vorbeifahren an Hindernis

-          1 x Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren

-          4 x Andere Fehler beim Fahrzeugführer

 

festgestellt.

 

Seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde wurden als unfallbegünstigende Faktoren erhöhtes Verkehrsaufkommen und veränderte Fahrbeziehungen durch Baumaßnahmen im Umfeld 2016 bis 2019 notiert.

Eine Detailbetrachtung der Unfallverläufe ergab, dass kein Unfall auf Missachtung des Rotlichtes zurückzuführen ist. Die Ursache „nicht angepasste Geschwindigkeit" wurde in keinem Fall festgestellt.

 

Gleichwohl wurden aufgrund der Beschlussempfehlung in der Straße Am Pulverhof am 20.10.2020 zwei mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die erste Messung (07:45 - 09:15 Uhr; Am Pulverhof/ Ecke Münzelkoppel, Fahrtrichtung Stein-Hardenberg-Straße) ergab, dass lediglich zwei der insgesamt 346 die Messstelle passierenden Fahrzeuge den Grenzwert überschritten. Eine zweite Messung (15:57 - 20:30 Uhr, Am Pulverhof Nr. 45, Fahrtrichtung Stein-Hardenberg-Straße) ergab bei 1.059 Fahrzeugen fünf Grenzwertüberschreitungen. Die Messungen fanden gemäß den in der Beschlussempfehlung· genannten Kriterien statt. Die vor­liegenden Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen entsprechen einer Überschreitungsquote von 0,5 - 0,6 % und sind als völlig unauffällig einzustufen.

 

Weiterhin wurde der Einsatz eines mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanhängers (mGÜA) geprüft. Eine Vor-Ort-Besichtigung Am Pulverhof ergab, dass in diesem Bereich, bedingt durch die baulichen Begebenheiten, keine geeigneten Aufstellmöglichkeiten zum Aufbau eines mGÜA vorliegen.

 

Etwaige Beschwerden in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtmissachtungen liegen laut PK 38 nicht vor. Weiterhin ist keine Häufung diesbezüglichen Fehlverhaltens in diesem Bereich zu verzeichnen. Maßnahmen der Verkehrsüberwachung finden durch die Polizeivollzugsbeamten des täglichen Dienstes im Rahmen der Prioritätensetzung und unter der Maßgabe der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen statt.

 

Aus vorstehenden Gründen gibt es aktuell keinen Anlass Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, insbesondere in Bezug auf Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen, über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus auszuweiten. Gleichwohl wird die Straße auch weiterhin im Zuge der Verkehrsüberwachung lageangepasst berücksichtigt.

 

Eine Erhebung des Anteiles des Schwerlastverkehrs konnte aufgrund begrenzter technischer Ressourcen bis zum Vorlagetermin nicht durchgeführt werden. Eine zeitnahe Erhebung wurde initiiert, die Ergebnisse werden der Bezirksversammlung unaufgefordert nachgereicht.

 

Nachtrag vom 17.11.2020 zur Stellungnahme:

 

Wie in der Stellungnahme der Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg vom 26.10.2020 angekündigt, werden nachstehende Ergebnisse einer statistischen Verkehrserhebung in der Straße „Am Pulverhof" (Fahrtrichtung Stein-Hardenbergstraße) übersendet.

 

Die seitens  des  Polizeikommissariates  38 durchgeführte  Erhebung  ergab  im  Auswertezeitraum von einer Kalenderwoche (27.10.2020 bis 03.11.2020) ein Verkehrsaufkommen von 33.930. Fahrzeugen sowie einen Schwerlastverkehrsanteil von 5,33 %. Diesem Anteil ist auch der Busverkehr der Linie 27 zuzurechnen. Der ermittelte Schwerlastverkehrsanteil entspricht vergleichbaren Straßenzügen und ist als unauffällig einzustufen.

Weiterhin ergab die Verkehrserhebung bei 85 % der Fahrzeuge eine Durchschnittgeschwindigkeit von 50 km / h.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n