Stand des digitalen Lernens in den Wandsbeker Schulen
Letzte Beratung: 30.11.2020 Ausschuss für Soziales Ö 9.2
Es bleibt zu befürchten, dass durch die Corona-Pandemie auch in Wandsbek die Bildungsschere immer weiter auseinander klafft und es somit Einbußen bei der Chancengleichheit im Lernen gegeben hat, bzw. bei möglichen fortlaufenden Restriktionen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, geben wird. Gründe hierfür können in Unterschieden der Wohnverhältnisse, der Unterstützung durch Eltern oder der digitalen Möglichkeiten entstanden sein bzw. entstehen.
Fakt ist, dass die Digitalisierung in den Schulen, und dass auch in Wandsbek, bislang nur wenig vorangetrieben wurde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt: 09.11.2020
Vorbemerkung der BSB:
Die Schulen wurden in der Zeit des zeitweisen Aussetzens des regulären Schulbetriebs intensiv durch die zuständige Behörde, insbesondere durch diverse Schreiben des Landessschulrats, Leitfäden der Fachabteilungen und Newsletter, begleitet und beraten.
Daneben hat die BSB ein Corona E-Mailpostfach für die Schulen eingerichtet, über das sie zeitnah Beratung zu einzelnen Fragen und Fällen erhalten.
Ergänzend standen die Schulen gerade in der Zeit der Schulschließungen im engen Austausch mit ihren regionalen Schulaufsichten, um individuelle Lösungen zu finden.
Während der gesamten Zeit standen die Beratungsabteilungen der ReBBZ einschließlich des eingerichteten „Corona-Sorgentelefons“ für Ratsuchende zur Verfügung. Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksache 22/279.
Die Punkte a bis c bitte nach Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien aufgliedern.
BSB:
Die erfragten Daten werden von der BSB statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
BSB:
Die Schulpflicht bleibt auch bei Ruhen des Schulbetriebes in den Räumen der Schule bestehen. Das heißt, dass Schülerinnen und Schüler alle Angebote von Distanz-, Hybrid- und Präsenzunterricht wahrnehmen müssen.
Den Schulen obliegt hierbei die Verantwortung, den Kontakt zu allen Schülerinnen und Schülern zu halten, mögliche Problemlagen zu erkennen und zu reagieren.
Für die Zeit des Distanz- und Hybridunterrichtes bestand ein Anspruch auf Notfallbetreuung in schulischen Räumen für Kinder bis 14 Jahre sowie auch für (ältere) Jugendliche mit besonderen Bedarfslagen.
Für die Zeit des Distanzunterrichtes gewährleisteten die Schulen
- die Bereitstellung von Arbeitsmaterial und Rückmeldung an Schülerinnen und Schüler,
- die Bereitstellung von digitalen Medien für die Arbeit im häuslichen Umfeld,
- eine umfeldgerechte und adäquate Aufgabenstellung, nach Art und Umfang angepasst an die erschwerten Bedingungen
- einen obligatorischen, mindestens 2-mal wöchentlichen Kontakt zu jeder Schülerin / jedem Schüler durch eine Lehrperson.
Für die Schülergruppe in belastenden Lebenslagen ist der Kontakt zwischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Schule (z. B. Lehrkräfte, Beratungsdienst) und den Kindern bzw. Sorgeberechtigten täglich herzustellen. Zusätzlich soll mindestens einmal wöchentlich ein verpflichtender Austausch als Gespräch über Telefon oder Internet zwischen einer Person aus dem schulischen Bereich und jeder Schülerin und jedem Schüler erfolgen, bei dem es auch um die Bewältigung der Lebenssituation gehen soll. Bei bestehender Fallzuständigkeit kann eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter eines ReBBZ einbezogen werden.
Bei Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls zieht die Schule das regional zuständige ReBBZ zur Beratung über das weitere Vorgehen hinzu. Schulische Kinderschutzfachkraft und ReBBZ-Fachkraft nehmen gemeinsam eine erste Gefährdungseinschätzung vor, ggf. unter Einbeziehung des Jugendamtes. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls erfolgt möglichst nach vorheriger Information der Sorgeberechtigten eine Kindeswohlgefährdungsmitteilung gemäß § 8a SGB VIII an das zuständige Jugendamt.
Bei Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund oder bei Geflüchteten sind Kooperationen mit regionalen außerschulischen Organisationen und Trägern zu nutzen, die die Schülerinnen und Schüler zusätzlich unterstützen können, z. B. Austausch mit Erst-/ Folgeunterkünften über mögliche Nutzung von Computern oder Gemeinschaftsräumen vor Ort, Unterstützungsmöglichkeiten durch Jugendzentren, Mentoringangebote etc., die ggf. auch telefonisch oder internetbasiert unterstützen können.
Als weitere Unterstützungsmaßnahme wurde den Schulen in der Phase des Distanz- und Hybridunterrichts das Instrument der „Erweiterten Lernbegleitung (ELbe)“ zur Verfügung gestellt. Über während des Distanzunterrichtes nicht abrufbare Schulbegleitungsressourcen stellt die von den Beratungsabteilungen der ReBBZ koordinierte „ELbe“ den betreffenden Kindern und Jugendlichen einen Ansprechpartner zur Seite. Dieser bietet ergänzend zum Distanzunterricht, zur schulischen Notbetreuung oder zum modifizierten Unterrichtsangebot in der Schule den Schülerinnen und Schülern entweder telefonisch, digital oder in den Räumlichkeiten der Schule Unterstützung durch ein offenes Ohr, Begleitung in der Bearbeitung von Aufgaben und vieles mehr. Dieses Angebot wurde intensiv genutzt.
BSB:
Im Bezirk Wandsbek wurden in der Zeit vom 16. März 2020 bis zu den Sommerferien 20 Absentismusverfahren eröffnet. Wie viele Verfahren sich davon auf die Zeit während der Schulschließungen/des Hybridunterrichts beziehen oder aber auf Fehlzeiten vor dem 16. März wird von der BSB statistisch nicht erfasst.
BSB:
Dies wird von der BSB statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
BSB:
Die BSB hat auf den konkreten Bedarf während der verschiedenen Phase der Corona-Pandemie mit Hinweisen, Qualitätskriterien und Unterstützungsleistungen für die Unterrichtsgestaltung an den Schulen reagiert. So wurden im Mai 2020 Anforderungen zur Durchführung des Distanzunterrichts nach den Aspekten Lernzeiten, technische Voraussetzungen, Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, Fächerkanon und Stundentafel, Klausuren und Leistungsbewertung sowie zusätzlicher Förderung bei Lernschwierigkeiten an die Schulen übermittelt. Weitere Informationen an die Schulen sicherten die Qualitätsstandards durch Angaben zu allgemeinen Rahmenbedingungen des Fernunterrichts wie Schulpflicht und Verbindlichkeit, Ausstattung, Gestaltung der Arbeitsaufträge und Leistungsbewertung sowie Leistungserbringung.
Als Unterstützung der Arbeit der Lehrkräfte vor Ort veröffentlichte die BSB ab April 2020 Newsletter zur Umsetzung eines digital gestützten Distanzunterrichts. Bisher wurden 17 Newsletter mit Hinweisen zur Gestaltung des Distanzunterrichts auch good-practise Bespielen einzelner Schulen publiziert. Die Newsletter erfüllen durch methodisch-didaktische Hinweise und Umsetzungsbeispiele eine wichtige qualitätssichernde Funktion für den digital gestützten Distanzunterricht. Schließlich wurde den Schulen im August 2020 eine umfangreiche Handreichung mit Hinweisen und Qualitätsanforderungen für die Situation des Distanzunterrichts zur Verfügung gestellt. Die Handreichung fasst bisher erlassene Angaben zusammen und widmet sich insbesondere der methodisch-didaktischen Gestaltung des Distanzunterrichts mit digitalen Medien.
Weiterhin liegt allen staatlichen allgemeinbildenden Schulen seit Mai 2020 ein pädagogisch-technisches Rahmenkonzept zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht vor, das medienpädagogische, didaktische und technische Aspekte eines digital gestützten Unterrichts umfasst. Es richtet sich in erster Linie an die Schulleitungen, didaktische Leitungen und Medienverantwortliche und dient als standardsichernder Leitfaden für den schulischen Entwicklungsprozess für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Das Landesinstitut für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung (LI) begleitet und unterstützt alle aktuellen digitalen Vorhaben in den Hamburger Schulen mit ausgewählten Maßnahmen.
Neben regelhaften Fortbildungsangeboten in Präsenz- oder digitalen Formaten können Lehrkräfte und Schulleitungen im LI auch individuelle Beratungen zur Gestaltung des digitalen Unterrichts, zu digitalen Tools und Geräten, Online-Plattformen in Anspruch nehmen. Für das gesamte Schuljahr 2020/21 sieht der Themenschwerpunkt „Einsatz von digitalen Medien im Fachunterricht“ Präsenzfortbildungen, Online-Seminare und Fachtagungen vor. Darüber hinaus sieht das LI im Schuljahr 2020/21 für Schulen eine pädagogisch-technische Beratung im Rahmen des DigitalPakts vor. Ergänzend dazu erhalten die Schulen das Angebot von bis zu zehn Stunden schulinterner Fortbildungen.
Die Punkte a und b bitte nach Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien aufgliedern.
BSB:
Zum Schuljahr 2020/21 hat die BSB allen staatlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen unter http://www.lms.lernen.hamburg das zentrale Lernmanagementsystem (LMS) bereit gestellt.
Damit verfügen die Hamburger Schulen und das LI über ein zentrales einheitliches System, das in der Aus- und Fortbildung sowie schulübergreifend in Schulen aller Schulformen genutzt werden kann.
Das LMS stellt in einer webbasierten Lösung digitale Lerninhalte bereit, ermöglicht die Organisation von Lernphasen und verbindet Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler. Es werden Unterrichtssequenzen bis hin zu vollständigen Unterrichtseinheiten für eine Lerngruppe, die gesamte Schule oder schulübergreifend bereitgestellt. Das LMS beinhaltet Module für den Unterricht mit vielfältigen methodischen Funktionen, wie Aufgabentools, Foren, Chats, Testtools, Erstellung von Portfolios und Glossaren. Die Modularität erlaubt die Integration weiterer Lernprogramme, Programmen, Tools und Plug-Ins zur Erstellung von Lerninhalten. Es integriert eine leistungsstarke Videokonferenzsoftware, ein Online-Office Paket und einen internen Messenger.
Das LMS unterstützt verschiedenste Unterrichtsszenarien im Präsenz-, Hybrid- und Distanzunterricht.
Das LI unterstützt die Schulen mit online basierten Fortbildungen zum LMS. Zusätzlich werden Präsenzseminare mit fachdidaktischen Inhalten, mediendidaktische Lernkurse und fachdidaktische Beispielkurse angeboten und es finden Multiplikatorenschulungen für Kolleginnen und Kollegen der berufsbildenden Schulen statt. Das LMS wird in der Lehreraus- und -fortbildung genutzt.
Die Hamburger Schulen entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverantwortung über die Grundsätze der Verwendung der Personal- und Sachmittel, die der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden sowie über die Grundsätze der Unterrichtsgestaltung und der Unterrichtsmethoden. Dies beinhaltet auch die Entscheidung für die Nutzung eines LMS. Die Daten zu diesen schulindividuellen Lösungen werden von der für BSB nicht zentral erhoben. Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksachen 22/641, 22/1688 und Pressemitteilung der BSB vom 1. Oktober 2020,
BSB:
Das Lernen mit digitalen Bildungsmedien ist nicht erst seit der Corona-Pandemie Unterrichtsmethode. Die Hamburger staatlichen allgemeinbildenden Schulen verfügen seit vielen Jahren über Glasfaseranschlüsse an das Internet und kabelgebundene Vernetzung aller Unterrichtsräume. Bereits vor dem Inkrafttreten des DigitalPakts Schule waren die Schulen mit digitalen End- und Präsentationsgeräten versorgt und haben für deren Beschaffung, Ersatz und Betrieb Ressourcen erhalten. Die Umsetzung der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ beschäftigt die staatlichen Hamburger Schulen bereits seit deren Verabschiedung 2016. Die Intensität der Nutzung ist dabei je nach dem schulindividuellen Schwerpunkt der eigenverantwortlichen Schule unterschiedlich.
Bezogen auf die im Lockdown erforderlichen Formen von Hybrid- oder Distanzlernen waren diese Unterrichtsformen in der Vergangenheit nur an den Schulen im Einsatz, die Unterrichtsszenarien von Distanz- oder Hybridbeschulung in besonderen Situationen praktiziert haben. Beispielhaft kann hier das Bildungs- und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit und Autismus und die jeweiligen Schulen, die als Stammschule für dort beschulte Schülerinnen und Schüler wirkten, genannt werden. Ein weiteres Beispiel waren Schülerinnen und Schüler in Kurmaßnahmen. Die dabei entstandenen Daten wurden von der BSB auch wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der Betroffenen nicht erfasst.
BSB:
Die Umsetzung des DigitalPakts erfolgt in Hamburg durch ein zentrales Projekt mit Unterprojekten. Die beiden wesentlichen Projekte im Kontext dieser Frage sind die Ausstattung der Schulen mit WLAN und die Verbesserung der schulischen IT-Infrastruktur sowie die Beschaffung von Präsentationsgeräte und mobile Endgeräte.
Die Ausstattung mit WLAN und die Verbesserung der schulischen IT-Infrastruktur erfolgt nach einem einheitlichen Standard,, so dass alle Schulen über eine gleiche Ausgangsbasis bei WLAN und schulischer IT-Infrastruktur verfügen. Eine Beantragung oder Auszahlung von Geldern an die Schulen ist nicht erforderlich.
Die mobilen Endgeräte und Präsentationsgeräte bestellen die Schulen bei den Rahmenvertragspartnern. Zur Anzahl ausgelieferter Geräte an Schulen mit Stand 25. September 2020 siehe Bürgerschaftsdrucksache 22/1527.
BSB zu 9. a und b:
Die Schulen erhalten von der BSB jährlich ein Budget für IT.
Die Schulen können die Wartung mit eigenem Personal erbringen, andere Schulen haben einen Vertrag mit dem SchulSupportService (3S) als zentralem Angebot, wieder andere Schulen bedienen sich externer Anbieter oder einer Kombination aus Personal und externen Anbietern. Eine Gerätemanagementlösung unterstützt die Schulen bei der Betreuung der Geräte. Des Weiteren hat die BSB eine weitere zentrale Lösung bereits vergeben, unter der die Schulen eine Gerätemanagementlösung sowie Unterstützung bei der Einrichtung der Geräte abrufen können. Aus oben genanntem IT-Budget können die vorgenannten Leistungen bezahlt werden. Die Organisation bzw. Beauftragung der Administration der Endgeräte wird durch die Schulen im Rahmen der Selbstverantwortung wahrgenommen. So können die Schulen für sich eine Lösung finden, die den Anforderungen und der Organisation der jeweiligen Schule gerecht wird.
BSB zu 9. c:
Aus personal- und datenschutzrechtlichen Gründen wertet das LI keine personenbezogenen Daten der Fortbildungsteilnehmerinnen und Fortbildungsteilnehmer aus und kann damit auch keine Zuordnung zu Schulen vornehmen.
BSB:
Im Allgemeinen bilden Veränderungen der Stundentafeln bildungspolitische Vorgaben ab, die sich in den Schulen direkt auf die Organisation und Gestaltung des Unterrichtes auswirken. Beispielhaft benannt werden könnte hier für die Grundschulen die Einführung des Unterrichtsfaches Englisch ab Klasse 1 und die Einführung des Faches Theater. Die zunehmende Digitalisierung wirkt sich unweigerlich auch auf die Gestaltung des Unterrichtes und das Lernen in allen Schulformen aus. Projekte alleine der letzten Jahre wie BYOD (Bring Your Own Device), Digital macht Schule oder die Einführung eines LMS in allen Hamburger Schulen belegen dies. Diesbezügliche Vorgaben werden in den Rahmenlehrplänen der Fächer bzw. im Rahmenplan des Aufgabengebiets „Medienerziehung“ verortet. Die zurzeit vorgegebenen Stundentafeln weisen zudem einen Gestaltungsraum aus, der es der einzelnen Schule ermöglicht, eigene Schwerpunkte in ihrer Unterrichtsarbeit zu setzen. Die konkrete Ausgestaltung der Stundentafeln der Schulen wird von der BSB nicht erhoben.
Die Stundentafeln der Schulformen in Hamburg wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Eine Listung der relevanten Stundentafeln und Verordnungen bis zum Jahre 1998 bzw. 1990 (APOgyO) ist angeführt. Weitere vorangehende Änderungen können mit vertretbarem Aufwand nicht recherchiert werden.
Grundschule und Sekundarstufe I:
Verordnung über die Stundentafeln für die Grundschule (STVO-GrundSch) vom 13. Juli 1999 (HmbGVB. S. 182) mit Änderung HmbGVBl. 2002, S. 183
Verordnung über die Stundentafeln für die Sekundarstufe I (STVO-Sek I) vom 20. Oktober 1998 mit folgenden Änderungen:
HmbGVBl.1998 S. 211; 2002, S. 183; 2003, S. 229; 2007, S. 185; 2007, S. 209; 2008, S. 307; 2010, S. 118
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 325) mit folgenden Änderungen:
HmbGVBl. 2018, S. 239; 2020, S. 389
Sekundarstufe II
Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) vom 22. Juli 2003 mit folgenden Änderungen:
HmbGVBl. 2008, S. 137, 307, 310; 2017, S. 161; 2019, S. 152
Ausbildungs- und Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe (APOgyO) vom 15. Mai 1990 mit folgenden Änderungen:
HmbGVBl. 1992, S. 239; 1994, S. 199; 1995, S. 87; 1996, S. 115; 1997, S. 51 u. 325
keine Anlage/n