Durchführung von Luftmessungen KVA Stapelfeld Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2076)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird um Übermittlung der Immissionsmesswerte an drei Messpunkten gebeten.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Es ist für die BUKEA nicht nachvollziehbar, welche im Beschluss genannten „Immissionsmesswerte an drei Messpunkten“ gemeint sind.
Die Immissionsmesswerte der stationären Luftqualitätsmessungen zum Vollzug der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden unter http://luft.hamburg.de veröffentlicht. Zudem wurden im Bezirk Wandsbek in den letzten fünf Jahren folgende orientierende Passivsammlermessungen (NO2) durchgeführt:
- 10/2016 – 10/2017: 4 Sammler in Wandsbek
- 08/2015 – 09/2016: 1 Sammler in Wandsbek
Ggf. sind die Emissionswerte gemeint, die vom Betreiber der MVA, Fa. EEW, als Jahreswerte veröffentlicht werden und im Internet unter diesen Adressen abrufbar sind:
https://www.eew-energyfromwaste.com/fileadmin/content/Standorte/Stapelfeld/Bekanntmachung_2018.pdf
Darüber hinaus liegen der der BUKEA keine Immissionsmesswerte für Messpunkte in Hamburg oder Schleswig-Holstein vor, daher können die gewünschten Daten nicht übermittelt werden. Sollten andere als die oben genannten Messwerte gemeint sein, bittet die BUKEA die Bezirksversammlung Wandsbek um eine Konkretisierung ihres Beschlusses.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n