21-2183

S4 und Baumfällungen Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1932)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.12.2020
02.12.2020
01.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Fachbehörde wird gebeten beim Vorhabenträger darauf hinzuwirken, dass alternative Möglichkeiten zur Erschließung der Baustelle und Einrichtung einer Baustraße geprüft werden, bei

denen weniger Baumfällungen nötig sind. Außerdem wird die Fachbehörde gebeten keine Fällmaßnahmen vor dem Beginn der Fällsaison am 01.10.2020 zu genehmigen. Die Fachbehörde

wird außerdem gebeten den KUV diesbzgl. zu informieren.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Die Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen dienen der Erreichbarkeit der Baustelle und der für die Bauabwicklung erforderlichen Logistik. Hierzu zählen sowohl die Flächen für die Zwischenlagerung von Ein- und Ausbaustoffen als auch die Aufstellflächen für Maschinen, Geräte, Baucontainer und die Abstellflächen für Baustellenfahrzeuge.

Da sich der Neubaubereich der S-Bahnstrecke als Linienbaustelle parallel zu bestehenden Fernverkehrsstrecken erstreckt, an denen ebenfalls erhebliche Umbauarbeiten erforderlich werden, ist es erforderlich, möglichst durchgängig und beidseitig des Streckenkorridors entsprechende Flächen vorzuhalten. Dies wird insbesondere dadurch notwendig, da während der gesamten Bauzeit der Eisenbahnverkehr weitestgehend aufrechterhalten werden soll. Neben den Betriebsgleisen muss ausreichender Platz zur Verfügung stehen, der sowohl die Bautätigkeiten an sich ermöglicht als auch den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügt.

 

Der Planfeststellungsbeschluss, welcher am 26.08.2020 durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erlassen wurde, hat eine Konzentrationswirkung. Dies bedeutet, dass die Vorhabenträgerin keine zusätzliche Genehmigung für das Fällen der Bäume im Wandsbeker Gehölz (gemäß dem planfestgestellten Umfang in den Planfeststellungsunterlagen) benötigt. Jedoch war durch die Vorhabenträgerin zu jeder Zeit beabsichtigt, frühestens ab dem 01.10.2020 mit den Grün- und Rückschnitt sowie Rodungsarbeiten zu beginnen (Beginn vegetationsfreie Periode).

Wie seitens des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gewünscht, wird zurzeit nicht mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen, wozu auch der Vegetationsrückschnitt zählt. Aufgrund der eingereichten Eilanträge werden die Arbeiten daher erst beginnen, wenn eine Rücksprache zwischen dem BVerwG, dem EBA und der Deutschen Bahn AG (DB AG) stattgefunden hat oder das BVerwG über die Eilanträge entschieden hat.

 

Die Vorhabenträgerin hat gegenüber dem EBA sowie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) deutlich gemacht, dass für die Umsetzung der geplanten Bauarbeiten die Baustraße und die Baustelleneinrichtungsfläche im Wandsbeker Gehölz zwingend notwendig ist. Ersatzpflanzungen finden direkt vor Ort statt. Die gesamte Fläche der vorübergehenden Inanspruchnahme ist gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan als Fläche für Ersatzpflanzung angedacht und abgestimmt.

 

Nördlich der Bestandsstrecke 1120 verlaufen notwendige Flächen und Straßen größtenteils über Flurstücke der Freien und Hansestadt Hamburg. Bei diesen Flurstücken handelt es sich um Vorratsflächen, die speziell für den Ausbau der S4 (Ost) vorgesehen sind. Südlich der Strecke 1120 gibt es nur wenige dieser Vorratsflächen. Dies trifft ebenfalls auf den Bereich südlich des bestehenden Bahnhofs Wandsbek, das Wandsbeker Gehölz zu.

 

Für die notwendige Ver- und Entsorgung der Baustelle sowie eine termingerechte Umsetzung des Projektes ist es zwingend erforderlich ist, dass die Baustraße durch das Wandsbeker Gehölz führt. Eine alternative Führung über die Bovestraße wurde geprüft, jedoch aufgrund des hohen Geländesprungs in diesem Bereich und den daraus resultierenden größerem Eingriff verworfen.

 

Der Bereich südlich des Güterbahnhof Wandsbek wird gemäß den planfestgestellten Unterlagen, gesamthaft als Baustelleneinrichtungsfläche eingerichtet werden. Es ist aufgrund der notwendigen Arbeiten (u.a. Oberbauarbeiten und Einbringen von Lärmschutzwänden) nicht möglich auf die Baustraße und die Baustelleneinrichtungsfläche im Wandsbeker Gehölz zu verzichten.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n