21-2194.1

Umwidmung eines Kfz-Stellplatzes in der Amtsstraße in einen ausgewiesenen Parkplatz für mehrere Lastenräder Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 12.11.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.5

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 28.10.2020 bei Enthaltung der AfD-Fraktion zum geänderten Ursprungsantrag der Grünen- und SPD-Fraktion Drs.Nr. 21-2194

 

Lastenräder tragen wesentlich zur Entlastung des Kraftverkehrs und somit auch zum Erreichen vereinbarten Klimaziele bei.  Durch geeignete Transportflächen ermöglichen sie die Mitnahme von Waren und anderen Gegenständen oder auch von ein oder mehreren Kindern. Sie sind daher nicht nur besonders stabile Fahrräder, sondern eine echte Alternative zum Auto. Da Lastenfahrräder jedoch eine größere Abmessung haben als normale Fahrräder, sollte in der Nähe der Rahlstedter Fußngerzone ein ausgewiesener Parkplatz eingerichtet werden, um gerade die Einkäufe auf dem Rahlstedter Wochenmarkt komfortabel mit einem Lastenrad erledigen zu können.  Anders als normale Fahrräder benötigen sie keinen Anlehnparkbügel, da sie mit einem Doppelständer ausgerüstet sind, der einen sicheren Stand gewährleistet.  Dafür sind Lastenräder deutlich länger und können gerade an Markttagen nicht an den normalen Fahrradstellplätzen in der Fußngerzone abgestellt werden.

Durch die Umwidmung eines ausgewiesen Kfz-Stellplatzes in der Amtsstraße vor der Bücherhalle könnten durch eine schräge Anordnung drei Stellplätze für Lastenräder entstehen.  Dieser Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Fußngerzone und dem Rahlstedter Wochenmarkt.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Umwidmung eines von den drei vorhandenen KFZ- Stellplätzen in der Amtsstraße vor der Bücherhalle in einen ausgewiesenen Parkplatz für Lastenräder sowie Prüfung des Flurstückes 7009 auf die Möglichkeit, dort ebenfalls einen Parkplatz für Lastenräder einzurichten.
     
  2. Kennzeichnung des Parkplatzes mit einer Beschilderung und der Installation von drei Haltebügeln zum Sichern der Fahrräder
     
  3. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird darum gebeten, eine hierfür erforderliche Ausführungsvorschrift zeitnah zu erarbeiten.
     
  4. Die Umsetzung soll erfolgen, sobald hierfür die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

 

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