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e-Scooter in Wandsbek

Antwort zu Anfragen

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12.11.2020
Sachverhalt

 

Die Corona-bedingte Pause der Vermietung von e-Scootern ist vorüber und schon stehen sie wieder überall herum, blockieren Fuß- und Radwege, stehen auf Privatgrund oder vor den Eingängen der Haltestellen des ÖPNV.

In Wandsbek ist vor allem voi. als Anbieter vertreten, daher beschäftigen sich unsere Fragen hier nur mit voi.

Laut Nutzungsbestimmungen sind die oben beschriebenen Parksituationen nicht erlaubt und können mit einem Bußgeld in Höhe von 25 € belegt werden.

Des Weiteren sind andere Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die von der Polizei regelmäßig kontrolliert werden (siehe: https://www.mopo.de/hamburg/polizei/wieder-polizeikontrolle-in-hamburg-e-scooter-fahrer-reihenweise-angehalten--32918002).

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Verkehrsdirektion der Polizei Hamburg nimmt zum Auskunftsersuchen wie folgt Stellung:

                  02.10.2020

 

  1. Wie viele Bußgeldverfahren wurden von voi. bisher eingeleitet? Wie viele davon wurden ohne Einleitung rechtlicher Schritte beglichen? Wie viele Fälle werden / wurden vor Gericht verhandelt?

 

Vorbemerkung:

Eine Beantwortung der Frage 1 erfolgte zuständigkeitshalber durch das Einwohnerzentralamt und wurde unverändert übernommen:

 

 

Antwort:

Die Statistik der zuständigen Behörde lässt weder eine Differenzierung im Sinne der Fragestel-· lung zur Auswertung nach einzelnen Stadtteilen oder Bezirken zu noch eine Auswertung nach Betroffenen. Für die Beantwortung der Fragestellungen, wäre eine Auswertung sämtlicher Ver- . fahren· der Abteilung für Bußgeldangelegenheiteri im Straßenverkehr des Einwohner­

Zentralamtes erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer kleinen Anfrage der Bezirksversammlung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzu kommt, dass aufgrund kurzer Speicherfristen nur ein sehr kleiner Teil der Verfahren nachvollzogen werden konnte.
Die Polizei führt keine Erhebung zum Beschwerdeaufkommen und der Häufigkeit von Verstößen einzelner Betreiber durch. Die Beantwortung der Fragen beschränkt sich daher allgemein auf sämtliche Betreiber.

 

 

  1. Aus dem oben genannten Artikel wird deutlich, dass eine Dunkelziffer existieren muss. Gibt es Erkenntnisse oder Schätzungen seitens des Betreibers oder der Polizei Wandsbek bezüglich der Höhe der Dunkelziffer bei Vergehen gegen die StVO oder die Nutzungsbestimmungen für voi. Scooter? Wenn ja, bitte angeben.

 

Erkenntnisse oder Schätzungen bezüglich der Höhe einer Dunkelziffer bei Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung liegen der Polizei nicht vor. Die Erhebung / Schätzung von Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen von E-Scootern befinden sich außerhalb des polizeilichen Kontrollbereichs.

 

 

  1. Wie viele Unfälle unter Beteiligung eines e-Scooters sind polizeilich in Wandsbek erfasst? Gibt es Unfallschwerpunkte bezüglich Personengruppe, Unfallhergang, Unfallart und Unfallursache? Wenn ja, bitte angeben.

 

Vorbemerkung zur Auswertung:

Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte" (Euska) vom 24: September 2020 ermittelt Es stehen Daten bis einschließlich Juli 2020 zur Verfügung. Die Zahlen für 2020 sind vorläufig. Durch das Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist am 15. Juni 2019 die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen für den Straßenverkehr ermöglicht worden. Seit dem 01. Januar 2020 sind diese. in der Unfallstatistik auswertbar.
 

Auswertung:

Im Bezirk Wandsbek sind im ausgewerteten Zeitraum fünf Verkehrsunfälle erfasst, an denen Elektrokleinstfahrzeuge (EKIFz) beteiligt waren. Unfallschwerpunkte im erfragten Sinn sind nicht gegeben.

 

 

  1. Gibt es eine Beschwerdelage zu abgestellten e-Scootern aus der Wandsbeker Bevölkerung? Wenn ja, welcher Art und nach Stadtteilen differenziert.

 

Eine fundamentierte Beschwerdelage in der Region Wandsbek ist nicht existent. Vereinzelt werden Beschwerden an die Polizei durch Telefonanruf oder persönlich am Polizeikommissariat (PK) bzw. gegenüber Polizeivollzugsbeamten des Besonderen Fußstreifendienstes herangetragen. Eine Differenzierung der Beschwerdeintensität nach Stadtteilen erfolgt nicht. Dennoch lässt sich nachvollziehen, dass Beschwerden im Bereich des PK 37 (Stadtteile: Wandsbek, Marienthal, Dulsberg) häufiger sind im Vergleich zu den anderen PK im Bezirk Wandsbek. Dieser Umstand dürfte auf die urbanen Gegebenheiten zurückzuführen sein.

 

Anhänge

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