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Beschaffung und Einsatz digitaler Endgeräte für den Unterricht an allgemeinbildenden Wandsbeker Schulen, die aus Mitteln der Digitalpakte I und II beschafft wurden

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.11.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2

Sachverhalt

 

Die digitale Revolution erfordert heute ganz andere, leistungsfähigere Schulen, gerüstet für die Welt von morgen und mit mehr Chancengleichheit. Überall auf der Welt werden neue pädagogische Modelle erprobt. Von Singapur über Finnland und Frankreich bis in die Vereinigten Staaten gibt die Dokumentation einen Überblick über die besten Systeme und zeigt besonders vielversprechende Experimente. In den einzelnen Ländern veranschaulichen Lehrer, Eltern, Schüler und Forscher die neuen Methoden und sprechen über ihre damit verbundenen Zweifel, Ambitionen und Hoffnungen.
[arte: Die Schule von morgen (1/2) Schule und Innovation]

Von daher begrüßt die FDP-Fraktion Wandsbek den Schritt des Senats aus den Mitteln des Digitalpakt I und II die Beschaffung digitaler Endgeräte zum Einsatz an Hamburger / Wandsbeker allgemeinbildenden Schulen.

In der Einleitung zur Beantwortung der Fragen der Drucksache 22/1058 vom 21.08.2020 von Frau Stöver (CDU) führt der Senat u.a. aus: […] Die Anschaffung von Geräten mit Mitteln aus dem DigitalPakt I organisieren die Schulen eigenverantwortlich. Zum Stand 14. August 2020 waren knapp 31.000 Geräte (DigitalPakt I und II) an die Schulen ausgeliefert. Die letzten rund 8.000 Geräte werden aufgrund eines Lieferengpasses des Herstellers Anfang September ausgeliefert, die betroffenen Schulen sind darüber informiert […].

Betrachtet man ganz Hamburg, so entspricht die Summe der ausgelieferten digitalen Endgeräte in etwa der prozentualen Verteilung der Einwohnerzahl in den Bezirken. Eine detailliertere Betrachtung deckt weiter auf, dass Grundschulen mit einem Sozialindex von 1 und 2 vergleichsweise weniger Endgeräte ausgeliefert bekommen haben als Schulen mit einem Sozialindex von 3 bis 6. (Der Sozialindex bezieht sich auf die Angaben im Schulentwicklungsplan 2019; Schulentwicklungsplan für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg; Herausgeber: FHH Berde für Schule und Berufsbildung.

In der Antwort zu der Drs. 22/1058 von Frau Stöver (CDU) wird ersichtlich, dass es Schulen ohne ausgelieferte Endgeräte gegeben hat.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1)      Wie viele digitale Endgeräte wurden prozentual gemessen an der Anzahl an Schülerinnen und Schülern (SuS) je Schule bestellt? Wieviele dieser Geräte wurden bereits ausgeliefert? Bitte Auflistung nach Schulart und Stadtteilen?

 

2)      Wurden/Werden die Schulen von der Fachbehörde bei den Bestellverfahren unterstützt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?

 

3)      Woran bemisst sich der Verteilungsschlüssel der digitalen Endgeräte je Jahrgangsstufe in den Schulen. Bitte je Schulform und -standort angeben?

 

4)      Sind ausreichend Endgeräte in den Schulen vorhanden oder müssen sich SuS ein Endgerät teilen?

 

5)      Die Verteilung der Endgeräte ist homogen bezogen auf die Einwohnerzahl. Spiegelt dies die heterogene Struktur der Bevölkerung wider?

 

6)      Wer stellt den Support der Endgeräte vor Ort sicher? Wie viele Personalstellen wurden hierfür geschaffen?

 

7)      Welches pädagogische Grundkonzept wurden von den Schulen bei ihren Anforderungen zugrunde gelegt? Bitte Aufschlüsselung jeweils nach Schulform.

 

8)      Welche Unterstützung wurde den Schulen seitens der Fachbehörde in den jeweiligen Schulformen in der Konzepterstellung für die jeweiligen Geräteanforderungen angeboten?

 

9)      Welche Ziel- und Leistungsvereinbarungen verfolgt die Fachbehörde mit der Einführung der Geräte mit Blick auf technologische und pädagogische Innovationen? Bitte Gliederung nach Schulformen.

 

10)  Ist seitens der Behörde eine wissenschaftlich gestützte Begleitung der Computernutzung im Schulunterricht vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

11)  Welches Anforderungsprofil müssen neu einzustellende Lehrerinnen und Lehrer mit Blick auf die Nutzung bzw. Gestaltung digitalisierten Unterrichts mitbringen?

 

12)  Welche verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen müssen Lehrerinnen und Lehrer mit ungenügenden digitalen Kenntnisse besuchen?

 

13)  Werden die Lehrerinnen und Lehrerr ihre Weiterbildung frei gestellt? In welcher Form werden eventuell ausfallende Unterrichtsstunden kompensiert? 

 

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