21-2127.1

Beschaffung und Einsatz digitaler Endgeräte für den Unterricht an allgemeinbildenden Wandsbeker Schulen, die aus Mitteln der Digitalpakte I und II beschafft wurden

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.01.2021
17.12.2020
Sachverhalt

 

Die digitale Revolution erfordert heute ganz andere, leistungsfähigere Schulen, gerüstet für die Welt von morgen und mit mehr Chancengleichheit. Überall auf der Welt werden neue pädagogische Modelle erprobt. Von Singapur über Finnland und Frankreich bis in die Vereinigten Staaten gibt die Dokumentation einen Überblick über die besten Systeme und zeigt besonders vielversprechende Experimente. In den einzelnen Ländern veranschaulichen Lehrer, Eltern, Schüler und Forscher die neuen Methoden und sprechen über ihre damit verbundenen Zweifel, Ambitionen und Hoffnungen.
[arte: Die Schule von morgen (1/2) Schule und Innovation]

Von daher begrüßt die FDP-Fraktion Wandsbek den Schritt des Senats aus den Mitteln des Digitalpakt I und II die Beschaffung digitaler Endgeräte zum Einsatz an Hamburger / Wandsbeker allgemeinbildenden Schulen.

In der Einleitung zur Beantwortung der Fragen der Drucksache 22/1058 vom 21.08.2020 von Frau Stöver (CDU) führt der Senat u.a. aus: […] Die Anschaffung von Geräten mit Mitteln aus dem DigitalPakt I organisieren die Schulen eigenverantwortlich. Zum Stand 14. August 2020 waren knapp 31.000 Geräte (DigitalPakt I und II) an die Schulen ausgeliefert. Die letzten rund 8.000 Geräte werden aufgrund eines Lieferengpasses des Herstellers Anfang September ausgeliefert, die betroffenen Schulen sind darüber informiert […].

Betrachtet man ganz Hamburg, so entspricht die Summe der ausgelieferten digitalen Endgeräte in etwa der prozentualen Verteilung der Einwohnerzahl in den Bezirken. Eine detailliertere Betrachtung deckt weiter auf, dass Grundschulen mit einem Sozialindex von 1 und 2 vergleichsweise weniger Endgeräte ausgeliefert bekommen haben als Schulen mit einem Sozialindex von 3 bis 6. (Der Sozialindex bezieht sich auf die Angaben im Schulentwicklungsplan 2019; Schulentwicklungsplan für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg; Herausgeber: FHH Behörde für Schule und Berufsbildung.

In der Antwort zu der Drs. 22/1058 von Frau Stöver (CDU) wird ersichtlich, dass es Schulen ohne ausgelieferte Endgeräte gegeben hat.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

In der o. g. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zur Anfrage Drs. 21-2127 wie folgt Stellung:                                                                                                         30.11.2020

 

Mit dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 verfolgen der Bund und die Länder das gemeinsame Ziel, eine bessere Ausstattung mit digitaler Technik und eine verbesserte digitale Bildungsinfrastruktur in den Schulen zu schaffen. Der Bund gewährt den Ländern hierfür 5 Mrd. Euro über die Jahre 2019 bis 2024. Rund 128 Mio. Euro davon entfallen auf die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH).

Der DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 wurde um die Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ ergänzt. Unter dem Sofortausstattungsprogramm stellt der Bund weitere 500 Mio. Euro zur Verfügung, von denen die FHH zusätzlich rund 12,8 Mio. Euro erhalten hat. Die Mittel des Sofortausstattungsprogramms sind vorrangig für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten zu verwenden.

Außerdem wurde der DigitalPakt Schule noch um die Zusatzvereinbarung „Administration“ ergänzt. Der Bund stellt weitere 500 Mio. Euro zur Verfügung, von denen die FHH zusätzlich rund 12,8 Mio. Euro erhält. Die FHH übernimmt bei den vorgenannten Maßnahmen einen Eigenanteil von 10 %.

 

Hamburg hat bundesweit bisher den größten Fortschritt bei der Umsetzung der „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024“ erzielt und die Mittel der Zusatzvereinbarung Sofortausstattungsprogramm, dem so genannten DigitalPakt II, bereits vollständig investiert, siehe Drs. 22/980, 22/1058 und 22/1472 sowie die Pressemitteilung des Senats, https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14189140/2020-08-10-bsb-digitalpakt-tablets-und-laptops-stehen-zur-verfuegung/.

Insgesamt wurden damit über 40.000 Tablets und Notebooks angeschafft. Alle 26.000 Tablets wurden zum Anfang des Schuljahres 2020/21 an die Schulen ausgeliefert. Auch ein Großteil der 14.000 Notebooks stand den Schulen zum Schuljahresanfang zur Verfügung, die anderen Notebooks wurden bis nach den Herbstferien ausgeliefert. Das Sofortausstattungsprogramm konnte damit in Hamburg bereits vollständig umgesetzt werden. Mit den aus dem Sofortausstattungsprogramm beschafften Geräten können Schülerinnen und Schüler, die über kein digitales Endgerät verfügen, auch im Fall eines neuerlichen Distanzunterrichts entsprechend ausgestattet werden.

Gemeinsam mit den schon vor dem DigitalPakt Schule beschafften Bestands-Endgeräten verfügen die allgemeinbildenden staatlichen Schulen über insgesamt 70.000 Endgeräte. Damit ist an den allgemeinbildenden Schulen (unabhängig vom Sozialindex) mindestens für jede vierte Schülerin bzw. Schüler ein mobiles digitales Endgerät vorhanden. Von daher ist die Aussage der Fragesteller, dass Grundschulen mit einem Sozialindex von 1 und 2 vergleichsweise weniger Endgeräte ausgeliefert bekommen haben, nicht richtig.

Die Geräte sollen jetzt intensiv im Unterricht eingesetzt werden, damit die Schulen im Fall einer erneuten Einschränkung des Unterrichts auf einen digitalisierten Fernunterricht umstellen können und die Geräte den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen können, die zu Hause über keine eigenen Geräte verfügen. So wird sichergestellt, dass Hamburgs Schülerinnen und Schüler im Hybrid- und Fernunterricht zu Hause gut mithalten können (siehe Drs. 22/2224).

 

Die zitierte Drs. 22/1058 stammt aus dem August 2020 und wies darauf hin, dass aufgrund eines Lieferengpasses zu dem Zeitpunkt noch nicht alle Schulen mit Geräten aus dem DigitalPakt II versorgt werden konnten. Mittlerweile sind alle Geräte an die Schulen ausgeliefert worden.

 

1)      Wie viele digitale Endgeräte wurden prozentual gemessen an der Anzahl an Schülerinnen und Schülern (SuS) je Schule bestellt? Wieviele dieser Geräte wurden bereits ausgeliefert? Bitte Auflistung nach Schulart und Stadtteilen?

 

2)      Wurden/Werden die Schulen von der Fachbehörde bei den Bestellverfahren unterstützt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie?

 

3)      Woran bemisst sich der Verteilungsschlüssel der digitalen Endgeräte je Jahrgangsstufe in den Schulen. Bitte je Schulform und -standort angeben?

 

4)      Sind ausreichend Endgeräte in den Schulen vorhanden oder müssen sich SuS ein Endgerät teilen?

 

5)      Die Verteilung der Endgeräte ist homogen bezogen auf die Einwohnerzahl. Spiegelt dies die heterogene Struktur der Bevölkerung wider?

 

 

BSB zu den Fragen 1-5:

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

6)      Wer stellt den Support der Endgeräte vor Ort sicher? Wie viele Personalstellen wurden hierfür geschaffen?

 

BSB:

Alle mobilen digitalen Endgeräte werden vorkonfiguriert an die Schulen ausgeliefert. Die abschließende Einrichtung der Endgeräte ist an den Schulen unterschiedlich organisiert. Den Schulen stehen finanzielle Ressourcen zur Verfügung, die die Schulen eigenverantwortlich nutzen, indem z. B. eigenes Personal oder auch professionelle Computerfirmen eingesetzt werden.

 

Die Mittel der Zusatzvereinbarung „Administration“ des DigitalPakts Schulen sollen den Aufbau weiterer Supportstrukturen der schulischen IT-Infrastruktur unterstützen. Derzeit wird auf Basis der schulischen Anforderungen ein Konzept erstellt.

 

 

7)      Welches pädagogische Grundkonzept wurden von den Schulen bei ihren Anforderungen zugrunde gelegt? Bitte Aufschlüsselung jeweils nach Schulform.

 

BSB:

Allen staatlichen allgemeinbildenden Schulen liegt seit Mai 2020 ein pädagogisch-technisches Rahmenkonzept zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht vor, das medienpädagogische, didaktische und technische Aspekte eines digital gestützten Unterrichts umfasst. Es richtet sich in erster Linie an die Schulleitungen, didaktische Leitungen und Medienverantwortliche und dient als standardsichernder Leitfaden für den schulischen Entwicklungsprozess für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.

 

 

8)      Welche Unterstützung wurde den Schulen seitens der Fachbehörde in den jeweiligen Schulformen in der Konzepterstellung für die jeweiligen Geräteanforderungen angeboten?

 

BSB:

Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) hat die Schulen auf Wunsch bei Konzepten und Ausstattungsfragen unterstützt. Die pädagogischen Anforderungen, die sich in den schulischen Konzepten widerspiegeln, sind bei der europaweiten Ausschreibung für digitale Endgeräte berücksichtigt worden.

 

 

9)      Welche Ziel- und Leistungsvereinbarungen verfolgt die Fachbehörde mit der Einführung der Geräte mit Blick auf technologische und pädagogische Innovationen? Bitte Gliederung nach Schulformen.

 

BSB:

Die Schulaufsicht schließt jährlich im Rahmen der Qualitätsentwicklungsgespräche Ziel- und Leistungsvereinbarungen auf Vorschlag der Schule ab, die jeweils eine Laufzeit von bis zu vier Jahren haben. Schulen aller Schulformen haben sich im Laufe der vergangenen zwei Jahre intensiv mit dem Prozess der Digitalisierung befasst und dazu schulindividuelle Ziel- und Leis-tungsvereinbarungen abgeschlossen, die sich weniger auf die Ausstattung mit Hardware, son-dern vielmehr mit der notwendigen Weiterentwicklung der Unterrichtsgestaltung und deren Implementation befassen. Eine „Muster-ZLV“ r diesen Bereich gibt es nicht, daher ist eine Auflistung nach Schulformen nicht möglich. Beispielhaft können folgende ZLV genannt werden: Unterricht mit digitalen Medien, Nutzung einer Lernplattform, grundschulgerechte Einführung digitaler Medien im Unterricht.

Der Fortbildung von Lehrkräften durch das LI kommt ebenfalls eine hohe Bedeutung zu, um die Vorhaben an den Schulen umzusetzen.

 

 

10)  Ist seitens der Behörde eine wissenschaftlich gestützte Begleitung der Computernutzung im Schulunterricht vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

BSB:

Bei der Computernutzung im Schulunterricht handelt es sich nicht um eine klar abgrenzbare Intervention wie beispielsweise bei einem Modellversuch, sondern vielmehr um einen kontinu-ierlichen Prozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Qualität dieser Prozesse wird in Hamburg durch zahlreiche qualitätssichernde und -entwickelnde Verfahren begleitet und ei-nem systematischen Monitoring zugeführt. Zu nennen sind hier beispielsweise die Schulin-spektion (https://www.hamburg.de/bsb/schulinspektion/), die KERMIT-Erhebungen (https://www.hamburg.de/bsb/kermit/) oder die Auswertung der zentralen Prüfungen (https://www.hamburg.de/bsb/ifbq-monitoring-abschlusspruefungen/).

Darüber hinaus wird die Digitalisierung durch die Fortbildungsmaßnahmen im LI auf der Grundlage aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnis fortlaufend und intensiv begleitet. 

 

 

11)  Welches Anforderungsprofil müssen neu einzustellende Lehrerinnen und Lehrer mit Blick auf die Nutzung bzw. Gestaltung digitalisierten Unterrichts mitbringen?

 

BSB:

Das allgemeine Anforderungsprofil für Lehrinnen und Lehrer schließt die Fähigkeit ein, aktuelle methodische-didaktische Erkenntnisse und neue Medien für den Unterricht und die Unter-richtsentwicklung zu nutzen (siehe

https://fhhportal.ondataport.de/websites/0040/Themen/Personal/Berufliches/beurteilungen-in_schulen/beurteilung_lehrkraefte/Documents/Brosch%C3%BCre%20Beurteilungswesen%20-%202014.pdf; Seite 10 f).

 

 

12)  Welche verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen müssen Lehrerinnen und Lehrer mit ungenügenden digitalen Kenntnisse besuchen?

 

BSB:

Gemäß § 89, Abs. 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) sorgt „Die Schulleiterin oder der Schulleiter […] für die […] Erstellung, Einhaltung, Auswertung und Weiterentwicklung des Schulprogramms sowie der Fortbildungsplanung der Schule im Rahmen der Verpflichtung der Lehrkräfte zur Fortbildung gemäß § 88 Absatz 4“. Dies schließt bei Bedarf auch Maßnahmen der Lehrkräftebildung zum Erwerb von Kompetenzen für das Lernen in der digitalen Welt ein (vgl. Handreichung Kompetenzen in der Lehrkräftebildung für das Lernen in der digitalen Welt:

https://li.hamburg.de/contentblob/13148696/932d89ab13531463a160037240a1e2db/data/handreichung-lernen-in-der-digitalen-welt.pdf).

 

Die BSB formuliert im Allgemeinen Anforderungsprofil für Lehrerinnen und Lehrer die Bereitschaft / Fähigkeit zu Innovation und Flexibilität. Hier wird präzisiert, dass Lehrkräfte im Hinblick auf schulische Entwicklung durch Fortbildung fachliches Wissen und pädagogische Kompetenzen erweitern und vertiefen (vgl. http://www.hamburg.de/contentblob/64742/data/aufgaben-anforderung-lehrer.pdf).

 

 

13)  Werden die Lehrerinnen und Lehrer für ihre Weiterbildung frei gestellt? In welcher Form werden eventuell ausfallende Unterrichtsstunden kompensiert? 

 

BSB:

Die Angebote zur Fort- und Weiterbildung finden regelhaft außerhalb der Unterrichtszeit statt, so dass keine Freistellung erforderlich ist. Es obliegt den Schulleitungen, den Personaleinsatz an ihrer Schule für die Erteilung des Unterrichtes und zur Teilnahme an Fortbildungen zu koordinieren.

 

Anhänge

keine Anlage/n