21-2197

Durchgangswege Basaltweg und Saseler Weg (zu Drs. 21-0662) Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020 (Drs. 21-0990)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.02.2021
02.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet die Verwaltung, die Umsetzbarkeit der in der Eingabe

„Durchgangswege Basaltweg und Saseler Weg“ (Drs. 21-0662) aufgeführten Anliegen zu prüfen. Zudem soll die Möglichkeit einer barrierefreien Lösung geprüft werden.

 

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt  Stellung:

 

Zu Eingabe 1: Überprüfung, ob bei der Ab-/Aufgangstreppe zum Ring 3 die Anbringung eines Handlaufes möglich ist.

 

Die unterste Stufe wurde inzwischen baulich angeglichen, sodass kein Höhenunterschied mehr besteht. Ein Handlauf wird voraussichtlich Ende November 2020 aufgebaut. Weitere bauliche Mängel, die zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen, konnten seitens des Bezirksamtes  an den Stufen und an den Zwischenpodesten nicht festgestellt werden. Kleinere Maßnahmen wie die Auffüllung von einigen Ausspülungen und ein Grünrückschnitt wurden im Rahmen der Unterhaltung durchgeführt.

 

Zu Eingabe 2: Überprüfung von Sicherheitsvorkehrungen für des Betreten des Geh/Radwegs

 

Die Erfahrungen der Verkehrsplaner und der Polizei zeigen, dass Verkehrsspiegel erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen und nur eine vermeintliche Verbesserung der örtlichen Situation bilden. Insbesondere zeigt sich, dass die spiegelbildliche Darstellung und Verzerrung der realen Verkehrssituation zu  Fehleinschätzungen führt und der Spiegel durch Regen, Kondenswasser, Schnee oder Eis  zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten unwirksam wird.

Es wird überprüft, ob am Abgang der Treppe ein Schild angebracht werden kann, welches auf die Gefahrensituation am unteren Ende der Treppe hinweist.

 

Zum Petitum:

Eine barrierefreie Herstellung der Treppenanlage ist  aufgrund des Höhenunterschied und die Platzverhältnisse (als barrierefreie Rampe) nicht umsetzbar: Ein Höhenunterschied von rund 1,5m mit einer barrierefreien, aufgrund der Platzverhältnisse, gerade verlaufenden Rampe mit max. 6% Steigung zu überwinden, würde eine Rampenlänge von rund 25 m bedeuten, zuzüglich der auch erforderlichen Podeste. Diese Länge ist aufgrund der angrenzenden Bebauung nicht möglich.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n