21-2263

Geschwindigkeitsmessung in der Lesserstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.09.2020 (Drs. 21-1889.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und das zuständige PK werden gebeten

  1. eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen, angesetzt während den Tagen Donnerstagnachmittag–Sonntagabend, außerhalb von Schulferien, im Bereich der Lesserstraße, in dem Teilabschnitt zwischen dem Bundeswehrkrankenhaus und Bahnhof U-Wandsbek-Gartenstadt,
  2. zu prüfen, inwieweit Kontrollen der „SoKo Autoposer“ durchgeführt werden können, um Verstöße mit getunten Kraftfahrzeugen zu ermitteln und zu dokumentieren,
  3. die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung und ggf. Ergebnisse der „SoKo Autoposer“ dem Regionalausschuss Kerngebiet vorzustellen.

 

 

Die Verkehrsdirektion nimmt, unter Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariat 36 (PK 36), wie folgt Stellung:

 

Zu Punkt 1. -3.:

Die Intensität von Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung bemisst sich insbesondere an der Verkehrsunfalllage einer Örtlichkeit. Die Lesserstraße, im Teilbereich zwischen dem Knoten Pillauer Straße und dem lnsterweg, wurde diesbezüglich in einer 3-Jahres Unfallauswertung betrachtet. Bei keinem der vorliegenden Verkehrsunfälle wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt. Die Unfalllage entspricht vergleichbaren Straßenzügen und ist als unauffällig einzustufen.

 

Gleichwohl wird die Lesserstraße seitens der Polizei im Rahmen von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen aufgesucht. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Prioritätensetzung und der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen.

Im Jahr 2020 (Stichtag 04.10.2020) wurden im besagten Bereich der Lesserstraße insgesamt zehn Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Gesamtheitlich können die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen als sehr unauffällig bezeichnet werden. Dies bestätigt insbesondere das Ergebnisse einer mehrtägigen Messung (27.08 - 03.Q9.2020) eines mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanhängers (mGÜA). Die Messung ergab, dass sich von 41.610 Fahrzeugen lediglich 429 Fahrzeuge über dem Grenzwert befanden. Die Messung fand gemäß der unter 1.) genannten Kriterien statt.

Details zu den u. a. aufgrund der Beschlussempfehlung initiierten Geschwindigkeitsmessungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

 

 

Seitens der Dienstgruppe „Autoposer" wurde der Bereich der Lesserstraße mehrmals gezielt im Rahmen ihrer Streifentätigkeit aufgesucht. Dabei wurden keine Verstöße bezüglich lärmgetunter sowie technisch manipulierter Fahrzeuge festgestellt.

Aus vorstehenden Gründen gibt es aktuell keinen Anlass die Geschwindigkeitsmessungen in der Lesserstraße über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus auszuweiten. Gleichwohl wird die Straße auch weiterhin im Zuge der Verkehrsüberwachung berücksichtigt und Geschwindigkeitsmessungen lageangepasst im Rahmen der technischen und personellen Möglichkelten fortgeführt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n