21-2106

Bürgeranliegen zum Bebauungsplan Steilshoop 3 Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1663.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.11.2020
17.11.2020
12.11.2020
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, mit den Mietern auf der Fläche im Bebauungsplan Steilshoop 3, die bislang für die U-Bahn-Trasse freigehalten wurde, Gespräche aufzunehmen.

Es ist zu versuchen, die Mietverhältnisse zu erhalten.

Sollte dies nicht möglich sein, sind den Gewerbetreibenden im Umfeld Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss:

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sowie die weiteren beteiligten Behörden und städtischen Unternehmen sind bemüht, die Belange der mietenden Gewerbetreibenden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Steilshoop 3 zu berücksichtigen.

Aufgrund der Flächenbedarfe der städtischen Behörden und Unternehmen dürfte die Beendigung von Mietverhältnissen nicht zu vermeiden sein Die beteiligten Behörden versuchen für diese Mieter verfügbare geeignete Ersatzmietflächen zu identifizieren bzw. bei Erfüllung der Wirtschaftsförderungskriterien auch Flächen im Rahmen von Erbbaurechten oder Verkäufen an diese Betriebe zu vergeben.

 

Es fand ein Dialoggespräch mit den Mieterinnen und Mietern statt. Dort wurde und die Situation erläutert und den Mieterinnen und Mietern mitgeteilt, dass eine Entwicklung und mögliche Kündigungen von Mietverhältnissen erst mittel- und nicht kurzfristig zu erwarten sind.

Im Gespräch mit Mieterinnen und Mietern wurden Prüfaufträge für die FHH vereinbart, wie zum Beispiel die Prüfung der von den Mieterinnen und Mietern vorgeschlagenen Alternativstandorte für die Feuerwehrwache, die derzeit bearbeitet werden.

Einzeltermine mit Mieterinnen und Mietern werden zeitnah geführt. Ein Folgetermin mit allen Mieterinnen und Mietern ist für Ende Oktober geplant.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n