21-2188

Parkstände in der Jenfelder Au Kennzeichnen Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2042.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.12.2020
12.11.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und das zuständige PK werden gebeten, durch das Auftragen von Markierungen für Parkstände in der Jenfelder Au ein geordnetes Parken zu schaffen.

 

 

PK 38 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

In der Straße Zur Jenfelder Au zwischen der Jenfelder Allee und dem Kreisverkehr mit den Abzweigungen Wilsonstraße sowie der Kellogstraße wird in Fahrtrichtung Jenfelder Allee am rechten Fahrbahnrand geparkt. Dieser Abschnitt der Straße ist gerade und sehr gut einsehbar.

Das Parken am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Jenfelder Allee stellt für die gegenüberliegenden Zufahrten keine Sichtbehinderung dar. Für die Fahrtrichtung Kreisverkehr sind bauliche Parkbuchten vorhanden.

Eine Parkflächenmarkierung verhindert nicht das Parken zwischen den Markierungen, da dieses laut StVO grundsätzlich nicht verboten ist, solange 3 m Restfahrbahnbreite eingehalten werden.

Wenn das Wohnquartier rund um den Kaskadenpark voll erschlossen, unter anderem auch die Wilsonstraße zwischen dem Kreisverkehr und der Kurt-Oldenburg-Straße öffentlich gewidmet ist, und der HVV in der Straße Zur Jenfelder Au eine Buslinie betreibt, muss die Parksituation neu betrachtet werden. Unter Umständen ist dann ein teilweises bzw. generelles Haltverbot erforderlich.

Vor der endgültigen Fertigstellung der angrenzenden Straßen ist eine Parkflächenmarkierung in der Straße Zur Jenfelder Au aus Sicht des PK 38 weder zielführend noch erforderlich.

Kontrollen bezüglich des ruhenden Verkehrs werden weiterhin vom PK 38 im Rahmen der personellen Ressourcen  und Prioritätensetzung durchgeführt und festgestellte Ordnungswidrigkeiten geahndet.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n