Die Bezirksversammlung hält eine Gedenkminute für die Opfer des Nationalsozialismusses.
Frau Wolpert erklärt, folgende Änderungen der Tagesordnung seien im Kurzältestenrat vorgeschlagen worden:
Die Bezirksversammlung stimmt der so geänderten Tagesordnung einstimmig zu.
Es liegen Fragen für die Öffentliche Fragestunde vor (Anlage). Zu dem Thema hat die Bezirksversammlung zwei Schreiben erhalten (Anlage).
Herr Sülberg stellt fest, dass die Regelungen aus dem Bürgervertrag eingehalten würden, was aus der Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses ausdrücklich hervorgehe. Es solle ein neues Wohngebiet entstehen und vermieden werden, dass der dadurch neu entstehende Verkehr über den ungesicherten Bahnübergang Sieversstücken geführt werde. Die Planstraße 1 solle für das Wohngebiet geöffnet und erst bei Bau einer Brücke oder Schaffung einer anderen Lösung wieder geschlossen werden. Da der Änderungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 21-2527.2 (TOP 8.8.1) noch deutlicher mache, dass der Bürgervertrag eingehalten würde, werde die Fraktion GRÜNE diesem zustimmen.
Herr Werner betont, die SPD-Fraktion werde aus Protest gegen die Durchführung von Präsenzsitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse heute keine Wortmeldungen abgegeben und die Fragen, daher im Nachgang schriftlich beantworten. Es sei von den Fraktionen von GRÜNE und CDU unverantwortlich, bei der derzeitigen hohen Infektionslage weiter Präsenzsitzungen durchzuführen. In einer digitalen Sitzung hätten die Fragen erörtert werden können.
Frau Wolpert entzieht Herrn Werner das Wort, da er nicht zum Inhalt des TOPs spreche. Die SPD-Fraktion hätte das Thema „Sitzungsbetrieb der Bezirksversammlung“ für die Aktuelle Stunde oder einen entsprechenden Antrag anmelden können, wenn sie darüber hätte debattieren wollen.
Herr Timm legt dar, die Fragen der Bürger:innen seien nachvollziehbar. Es gebe aber kein Interesse daran, die Vereinbarungen der Bürgerverträge zu brechen. Die CDU-Fraktion habe immer betont, dass die Schaffung der nötigen Infrastruktur für die Erschließung des neuen Wohngebiets zwingend erforderlich sei und deshalb im ersten Schritt die Brücke über die S-Bahn-Trasse gebaut werden solle. Die Brücke sei die einzige sinnvolle Lösung für eine verkehrliche Situation, die den anstehenden Zuzug von Menschen rechtfertige. Wenn die Brücke nicht vor der Wohnbebauung fertiggestellt werden könne, sei gegebenenfalls eine pragmatische Übergangslösung nötig.
Herr Strasser befürworte, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion Formulierungsvorschläge des VIN Rissen e.V. aufnehme. Die Fraktion DIE LINKE werde weiterhin die Brücke über die S-Bahn-Trasse fordern und die Wahrung der Bürgerverträge überwachen.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2527.2 (TOP 8.8.1) einstimmig zu.
Die Bezirksversammlung stimmt der somit geänderten Drucksache 21-2527.1 (TOP 8.8) einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-2527.1B siehe Anlage)
Es liegen Fragen für die Öffentliche Fragestunde vor (Anlage).
Frau Vornhagen führt aus, die Fraktion GRÜNE schließe sich der Kritik aus der Frage an und sehe es kritisch, eine Tierschutzproblematik rein wirtschaftlich zu betrachten. Das Taubenproblem sei menschenverschuldet, weil die Tauben so gezüchtet worden seien, dass sie sich schnell reproduzierten und ortstreu blieben. Die Taubenvergrämung sei erfolglos geblieben und darüber hinaus tierschutzwidrig. Die im Alternativantrag der Fraktion GRÜNE Drucksache 21-2755.1 (TOP 8.3.1) geforderten Taubenschläge hingegen stünden im Einklang mit dem Tierschutz.
Frau Dr. Steffens legt dar, es müsse ein Umdenken bzgl. des Umgangs mit Tauben im öffentlichen Raum stattfinden. Das Thema sei lange in verschiedenen Fachausschüssen beraten worden. Taubenschläge seien die sach- und tierschutzgerechte Lösung für das Taubenproblem. Dafür seien aber finanzielle Mittel nötig. Nur Verunreinigungen zu entfernen und Taubenvergrämungen zu installieren koste ebenfalls viel. Zunächst sollten die Ergebnisse eines Projekts im Bezirk Hamburg-Nord abgewartet werden.
Frau Fiedler erklärt, dass für Taubenschläge finanzielle Mittel fehlten, sei mit dem Status Hamburgs als Einheitsgemeinde begründet. Der Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache 21-2755 (TOP 8.3), helfe nicht, das Problem zu lösen.
Herr Batenhorst unterstreicht, es solle auf das Fachpersonal gehört und dem Alternativantrag, Drucksache 21-2755.1, zugestimmt werden.
Bei alternativer Abstimmung der Drucksachen 21-2755 (TOP 8.3) und 21-2755.1 (TOP 8.3.1) beschließt die Bezirksversammlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, CDU, DIE LINKE und FDP sowie der AfD die Drucksache 21-2755.1. Die Drucksache 21-2755 findet mit den Stimmen der SPD-Fraktion keine Mehrheit.
(Beschlussdrucksache 21-2755.1B siehe Anlage)
Es ist keine Aktuelle Stunde angemeldet worden.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2607 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2710 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2765 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2666 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2519 zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-2644 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2644 zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-2779 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Boehlich führt aus, durch das Baulandmobilisierungsgesetz sei es zeitlich befristet bis 2024 möglich, öffentlich-geförderte Wohnungen in Bebauungsplänen festzusetzen. Der Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 28 (Holsten-Quartier) stehe im Verfahren nun kurz vor der Feststellung, weshalb nun die Festsetzung der öffentlich-geförderten Wohnungen noch ergänzt werden solle. Eine entsprechende Festsetzung in anderen Bebauungsplänen werde folgen.
Herr Ziegert unterstreicht, öffentlich-geförderte Wohnungen sollten in allen Bebauungsplanverfahren festgesetzt werden. Weil die Situation rund um das Holsten-Quartier kompliziert sei und dazu ein Antrag seiner Fraktion (Drucksache 21-2768, TOP 7.4) vorliege, werde sich die Fraktion DIE LINKE enthalten.
Herr Hielscher weist darauf hin, dass das Baulandmobilisierungsgesetz noch von der letzten großen Koalition im Bund aus CDU und SPD verabschiedet worden sei. Es sei ein Fehler des damaligen ersten Bürgermeisters Scholz gewesen, dass die Stadt nicht das Vorkaufsrecht für das Grundstück des Holsten-Quartiers genutzt habe. Um einen obsoleten städtebaulichen Vertrag bei einer insolventen Investorin zu vermeiden, müsse der öffentlich-geförderte Wohnungsbau nun juristisch durch Festsetzung im Bebauungsplan gesichert werden.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2779 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.
(Beschlussdrucksache 21-2779B siehe Anlage)
Frau Vornhagen erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Die SPD-Fraktion zieht die Debatte zu diesem TOP zurück.
Die Bezirksversammlung überweist die Drucksache 21-2781 einstimmig in den Verkehrsausschuss.
Frau Dr. Steffens stellt fest, auf den im Antrag beschriebenen Flächen zwischen den Häusern könne mehr Leben und Urbanität stattfinden. Das Luruper Forum habe dazu für die Luruper Hauptstraße Ideen entwickelt und Zukunftsperspektiven erarbeitet, die in den Antrag eingeflossen seien. Fraglich sei, aus welchen Mitteln Maßnahmen finanziert würden und welche Behörde zuständig sei. Da es an der Luruper Hauptstraße nicht viele Flächen für öffentliches Leben gebe, sei es sinnvoll, die Straße qualifiziert zu untersuchen und geeignet Stellen zu benennen.
Herr Sülberg merkt an, in der Sitzung des Ausschusses für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft vom 12.01.2022 sei bereits ein ähnlich lautender Antrag beraten worden und das Luruper Forum habe seine Ideen in verschiedenen Ausschüssen dargelegt. Bei Verkehrsthemen sei die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu berücksichtigen. Im Antrag sei der Sachverhalt etwas leichter dargestellt, als er in der Wirklichkeit sei. Gestaltungen am Rand der Straße entschieden nicht über die Gestaltung des Straßenraums selbst. Außerdem würden die zuständigen Fachausschüsse und Behörden übergangen.
Die Bezirksversammlung überweist die Drucksache 21-2769 auf Antrag von Herrn Sülberg mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE in den Planungsausschuss. Die CDU-Fraktion nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Herr Ziegert erklärt, mit dem Holsten-Quartier habe ein Spekulationsgeschäft stattgefunden, dessen damit einhergehenden Verteuerungen eine sinnvolle Stadtentwicklung verhindere. Es solle vermieden werden, mit der Unterschrift des städtebaulichen Vertrags die Spekulationsblase zu verschlimmern. Stattdessen solle das gesamte Konzept des Bebauungsplan-Entwurfs überprüft werden. Er verweist auf die als Anlage an die Drucksache angehängte Recherche der Initiative „Knallt am dollsten“.
Bei ungewollten Entwicklungen sei es üblich, eine Kontrollphase durchzuführen. Die Ergebnisse könnten im Planungsausschuss mit der Öffentlichkeit erörtert werden. Danach können über den Bebauungsplan-Entwurf und den städtebaulichen Vertrag entschieden werden. Er befürworte, öffentlich-geförderten Wohnungsbau in Bebauungsplänen festzusetzen und bei vergleichbaren Fällen das Vorkaufsrecht der Stadt zu nutzen.
Herr Trede betont, auch er sei nicht glücklich über die Grundstückseigentümerin des Holsten-Quartiers, der Genese des Grundstücksverkaufs und dem Handeln der beteiligten Gesellschaften. Es sei ein Fehler des damaligen ersten Bürgermeisters Olaf Scholz gewesen, dass die Stadt nicht ihr Vorkaufsrecht wahrgenommen habe, um das Grundstück des Holsten-Quartiers zu kaufen. Deutschland sei aber ein Rechtsstaat, dass das Recht auf Eigentum schütze. Die Analyse des Thesenhefts in der Anlage des Antrags sei bis auf die Aussagen zur städtebaulichen Dichte richtig. Eine von der Fraktion GRÜNE beantragte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB habe in der Vergangenheit keine Mehrheit erhalten.
Der städtebauliche Vertrag sei keine Hinterzimmerpolitik, öffentlich behandelt und ausgelegt worden. Bürger*innen könnten sich in ihren Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung darauf beziehen. Würden die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag jetzt für gescheitert erklärt, bliebe der kurz vor der Vorweggenehmigungsreife stehende Bebauungsplan-Entwurf davon unberührt – nur ohne die Bodenwertabschöpfung, die im städtebaulichen Vertrag vereinbart seien, wie unter anderem die Schulerweiterung und das Community Center. Werde das Bebauungsplanverfahren gestoppt, komme es vermutlich zu hohen Schadensersatzklagen gegen die Stadt. Der einzige Mangel am Holsten-Quartier seien die zu erwartenden hohen Mieten, Nutzungen und Städtebau seien im Kern gut. Der Markt versage bei der Wohnungsversorgung von Menschen mit geringem Einkommen. Eine Vergabe von Grundstücken zur Entwicklung an gemeinnützige Träger sei nur bei stadteigenen Grundstücken möglich. Es sei unwahrscheinlich, dass die Stadt das Grundstück des Holsten-Quartiers zu den heutigen Preisen noch kaufen könne.
Frau Boehlich legt dar, im angehängten Thesenheft werde bemängelt, dass die Öffentlichkeit beim städtebaulichen Vertrag nicht eingebunden sei. Der städtebauliche Vertrag sei aber amtsseitig noch nicht unterschrieben worden, weil sich durch Stellungnahmen der Bürger*innen während der Auslegung noch Anpassungen ergeben könnten. Nachdem die Stellungnahmen der Bürger*innen ausgewertet seien, werde es also gegebenenfalls noch Anpassungen am städtebaulichen Vertrag geben.
Frau Dr. von Berg unterstreicht die Notwendigkeit des städtebaulichen Vertrags. Dieser sei juristisch auch von einer externen Kanzlei geprüft worden und rechtlich sicher. Umfängliche Vertragsstrafen und Ausfallbürgschaften seien vereinbart worden. Nachfolgerregelungen mit der Übertragung der Pflichten im Falle eines Verkaufs seien enthalten. Preisgedämpfte Mieten sowie die Beteiligung der Investorin unter anderem am Community Center, dem öffentlichen Park und der Schulerweiterung seien ebenfalls im städtebaulichen Vertrag geregelt. Das Bezirksamt sei im ständigen Austausch mit der Vorhabenträgerin und lasse sich dabei auch die derzeitigen Medienberichte erklären. Aus der Entwicklung rund um das Holsten-Quartier könne aber trotzdem die Lehre gezogen werden, dass die Stadt in vergleichbaren Fällen von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen solle, um ihre eigenen Vorstellungen guter Stadtentwicklung und einer lebenswerte Umgebung besser umsetzen zu können.
Herr Hielscher bekräftigt, wenn die Fraktion DIE LINKE konkrete Forderungen hätte, solle sie diese deutlich aussprechen. Alle Fraktionen hätten die Unterlagen zum städtebaulichen Vertrag erhalten und hätten diese kontrollieren können – das gelte auch für die Initiative „Knallt am dollsten“. Der städtebauliche Vertrag sei juristisch sicher. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE biete die schlechteste Lösung für die jetzige Situation. Ohne Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags drohe entweder eine jahrzehntelang brachliegende Fläche, bei Feststellung des Bebauungsplans ein ungehemmtes Baurecht ohne die Gegenleistungen aus dem städtebaulichen Vertrag für die Vorhabenträgerin oder ein weiterer Verkauf, der die erwarteten Mieten vermutlich noch teurer machen würde.
Die Bezirksversammlung lehnt die Drucksache 21-2768 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.
Herr Sülberg berichtet, das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr sei in erster Fassung in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.01.2022 vorgestellt worden und bilde mit seinen konkreten Zielen, Aussagen zur Finanzierung und Zuständigkeiten eine wesentliche Arbeitsgrundlage für beteiligte Fachbehörden und den Bezirk. Bis 2030 wolle die Stadt den Umweltverbund am Gesamtverkehr um 80 Prozent steigern. Verschiedene Themen wie unter anderem eine Fußverkehrsstrategie, Schulwege und Bezirksrouten seien neu zum Bündnis hinzugekommen. Auch konkrete Maßnahmen wie zum Beispiel das Ersetzen von Fahrradhäuschen durch kleine Fahrradgaragen, ein sichtbareres Branding der Velorouten auf der Fahrbahn und neue Velorouten in Altona seien enthalten. Außerdem würden Fuß- und Radverkehr mehr vom Autoverkehr abgegrenzt. Das dürfe aber nicht zu mangelhafter Trennung zum Fußverkehr führen.
Der Antrag beinhalte einige Forderungen und offene Fragen. Damit die im Bündnis enthaltenen Maßnahmen auch wirklich umgesetzt werden könnten, sei ausreichend Personal im Bezirksamt nötig. Zur im Bündnis vorgesehenen Bilanz gebe es bestimmte Anforderungen, die im Antrag gefordert würden. Im Prinzip sei die Fraktion GRÜNE aber mit dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr zufrieden.
Herr Timm betont, die CDU-Fraktion wolle konstruktiv mitgestalten und begrüße die Fortschreibung des Bündnisses sowie die Aufnahme des Fußverkehrs. Für die CDU-Fraktion sei insbesondere die Verkehrssicherheit wichtig – mit besonderem Augenmerk vor Alten- und Pflegeheimen, auf Velorouten durch das neue Branding und auf Schulwegen. Sinnvolle Wegeverbindungen sollten dazu führen, etwa den Arbeitsweg statt mit dem Auto mit dem Fahrrad zu absolvieren. Wichtiges Anliegen für die CDU-Fraktion sei außerdem, die Themen urbane Logistik/ „Letzte Meile“ einzubringen.
Herr Batenhorst beantragt, Ziffer 9 einzeln abzustimmen. Es sei unverständlich, dass nicht auch der Autoverkehr in das Bündnis aufgenommen worden sei, schließlich handle es sich dabei auch um Verkehrsteilnehmende. Bis auf Ziffer 9 sei der gesamte Antrag wirtschafts- und wirklichkeitsfremd. Ausschließlich Radverkehr werde betrachtet, ohne die anderen Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen.
Die ideologische Maßnahme, Straßen für Radverkehr von vier auf zwei Spuren zu verschmälern, führe zu mehr Stau und damit zu Umweltbelastung. Eingaben der Anwohnenden der Max-Brauer-Allee zeigten, wie die Menschen unter dem Stau und den fehlenden Ladezonen litten. Gleichzeitig werde der Radfahrstreifen kaum genutzt. Für Velorouten würden große Bäume gefällt, deren Ersatzpflanzungen erst nach langer Zeit eine ökologische Wirkung entfalteten. Am Holstenkamp werde eine Veloroute parallel zu einem Radschnellweg geplant. In Altona seien in den letzten sieben Jahren 2.500 Parkplätze zurückgebaut worden, was eine Umweltbelastung von 456.250 km Parkplatzsuchverkehr zur Folge gehabt habe. Auf Hamburg hochgerechnet bedeute das 3.193.750 km.
Die Bezirksversammlung stimmt Ziffer 9 einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion sowie der übrigen Drucksache 21-2778 mehrheitlich gegen die Stimme der AfD und bei Enthaltung der FDP-Fraktion zu.
(Beschlussdrucksache 21-2778B siehe Anlage)
Herr Hielscher unterstreicht, trete das im Störfallbetrieb genutzte Chlorgas aus, helfe auch der Sicherheitsabstand zu umliegenden Gebäuden zum Schutz der Menschen nicht. Nun solle erneut versucht werden, den Störfallbetrieb zu verlagern, da Bebauung mehr und mehr an den Betrieb heranrücke und in der Umgebung große bauliche Entwicklungen anstünden: der A7-Deckel in Altona, die Verlagerung des Fernbahnhofs an den Diebsteich, die Entwicklung des Stellinger Moores und auch über eine andere Nutzung der Friedhofsflächen werde seitens der Kirche nachgedacht.
Herr Harders bekräftigt, die Gefahr für umliegende Wohnungen und Gewerbe solle vermieden werden. Eine Betriebsverlagerung sei aber schwierig und eine geeignete Ersatzfläche bislang erfolglos gesucht worden sei. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) habe 2020 festgestellt, dass der angemessene Sicherheitsabstand 600 m betrage. Das Gebiet des Bebauungsplans Bahrenfeld 73 befinde sich aber in 550m Entfernung zum Störfallbetrieb. Er bittet darum, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende durch die BUKEA im Petitum zu ersetzen.
Herr Hielscher stellt fest, die BUKEA werde zusätzlich ergänzt.
Die Bezirksversammlung stimmt der so ergänzten Drucksache 21-2784 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-2784B siehe Anlage)
Die Fraktionen von CDU und FDP treten dem Antrag vor Eintritt in die Tagesordnung bei.
Frau Fiedler erklärt, in der Bürgerschaft sei ein vergleichbarer Antrag abgelehnt worden, während in Berlin bereits kostenlose FFP2-Masken an Bedürftige verteilt würden. Die Omikron-Variante sei hochansteckend, die Inzidenz liege derzeit auf einem Höchststand, die Perspektive der Pflege sei schlecht und Intensivstationen drohten zu überlasten. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr sei daher sinnvoll, doch müssten sich Betroffene die FFP2-Masken leisten und auch regelmäßig wechseln können.
Die Pandemiepolitik wirke momentan chaotisch: Die einrichtungsbezogene Impflicht sorge im ohnehin schon durch Fachkräftemangel gezeichneten Gesundheitswesen für Unsicherheit, es gebe nicht ausreichend PCR-Testkapazitäten, der Präsenzschulunterricht habe sich nach zwei Jahren Pandemie nicht geändert und der Pflegebonus komme zu einem unbekannten Zeitpunkt für wenige Pfleger*innen. Das scheinbare Ziel der Bundesregierung einer Durchseuchung der Bevölkerung sei eine Katastrophe.
Frau Dr. Steffens merkt an, der alarmierende Ton der Fraktion DIE LINKE sei nicht mehr angebracht, da sich das Pandemiegeschehen durch die Impfungen verändert habe und die Gesellschaft damit umgehen müsse. Die Bundesregierung habe nicht kapituliert, die Intensivstationen würden nicht überlasten. Schulunterricht in Präsenz sei richtig und wichtig für die Entwicklung von Kindern.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2782 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-2782B siehe Anlage)
Die CDU-Fraktion zieht den Antrag vor Eintritt in die Tagesordnung zurück und kündigt an, ihn für die Sitzung am 24.02.2022 einzubringen.
Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 2.2.
Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 2.2.
Die Bezirksversammlung lehnt Herrn Hielschers Antrag auf Überweisung in der Verkehrsausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ab.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2754 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.
(Beschlussdrucksache 21.2754B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung lehnt Frau Blumes Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion ab.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2767 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-2767B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung lehnt Herrn Ziegerts Antrag, den letzten Satz der Ziffer 2 zu streichen, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE ab.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2785 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.
(Beschlussdrucksache 21-2785B siehe Anlage)
Bei alternativer Abstimmung der Drucksachen 21-2471.1 und 21-2471 (Anlage der Drucksache 21-2471.1) beschließt die Bezirksversammlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, DIE LINKE und der FDP sowie der AfD die Drucksache 21-2471.1. Die Drucksache 21-2471 findet mit den Stimmen der CDU-Fraktion keine Mehrheit.
(Beschlussdrucksache 21-2471.1B siehe Anlage)
Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 2.1.
Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 2.1.
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2690.2 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE sowie der AfD zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2691.2 einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und FDP sowie der AfD zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2592.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2593.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2594.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2603.1 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2618.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2629.3 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2640.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2700.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2701.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2711.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2716.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung stimmt der Drucksache 21-2736.2 einstimmig zu.
(Beschlussdrucksache 21-9071B siehe Anlage)
Bei alternativer Abstimmung der Neufassung der Drucksachen 21-2576 (Anlage 2 der Drucksache 21-2745) und dem Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU (Anlage 3 der Drucksache 21-2745) beschließt die Bezirksversammlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE und CDU sowie der AfD den Alternativantrag der Fraktion GRÜNE und CDU. Die Neufassung der Drucksache 21-2576 erhält mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP keine Mehrheit.
(Beschlussdrucksache 21-2745B siehe Anlage)
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2457.2 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2492.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2492.2 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2559.2 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2561.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2574.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2588.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2595.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2616 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2659 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2660 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2661 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2662 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2663 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2664 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2667 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2667.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2668 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2669 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2670 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2670.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2674 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2675 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2676 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2677 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2678 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2680 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2681 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2684 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2685 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2686 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2694 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2695 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2704 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2705 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2707 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2717 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2727 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2740 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2742 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2743 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2752 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2753 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2762 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2763 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2490.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2677.1 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2788 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2789 zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache 21-2792 zur Kenntnis.