21-2755.1

Stadttauben brauchen unsere Hilfe - Lösungen statt Verbotsschilder Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE und CDU zur Drucksache 21-2755

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.01.2022
Sachverhalt

Bei den im Bezirk Altona insbesondere rund um den Bahnhof Altona verbreiteten Stadttauben (Columba livia forma domestica) handelt es sich ursprünglich um Haus-, Brief- oder Hochzeitstauben, die nicht zu ihren Besitzer*innen zurückgefunden haben oder von diesen nicht mehr gewollt waren. Zusammen mit ihren verwilderten Nachfahren gelten sie deshalb als domestizierte Tierart und wären eigentlich auf menschliche Hilfe und Versorgung angewiesen. Sie haben, im Gegensatz zu ihren nicht domestizierten Artgenossen, eine extrem hohe Gelegezahl und ein hohes Reproduktionspotenzial. Stadttauben überleben mehr schlecht als recht in der Stadt, sie weisen einen schlechten Gesundheitszustand auf und haben eine geringe Lebenserwartung.

 

Die Beschwerdelage über Stadttauben und ihre Hinterlassenschaften ist bundesweit hoch. Die von Kommunen und Unternehmen veranlassten Abwehrsysteme, Vergrämungen und Fütterungsverbote zeigen keine nachhaltigen Erfolge. In Hamburg ist es auf öffentlichem Grund verboten, verwilderte Tauben zu füttern. Auch die Fütterung von Wasservögeln ist verboten.

 

Einzig erfolgversprechend ist aktuell die artgerechte Haltung der Tauben in betreuten Taubenschlägen und eine tierschutzkonforme Kontrolle der Population durch den Austausch der Gelege gegen Gipseier. Über einen längeren Zeitraum kann so die Taubenpopulation erfolgreich reduziert werden. Städte wie Augsburg haben ein Stadttaubenkonzept entwickelt und konnten ihre Stadttaubenpopulationen sehr erfolgreich regulieren und reduzieren. Und dies zum Wohle der Menschen und der Tiere. Die Landestierschutzbeauftragte der Stadt Berlin hat am 29.10.2021 in einem Gutachten und in einem weiteren Schriftsatz am 01.11.2021 Stellung bezogen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Taubenschutzes, der kommunalen Zuständigkeit, den zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten und der Notwendigkeit, dass in diesem Fall der Berliner Senat die notwendigen finanziellen Mitteln den dortigen Bezirken zur Verfügung stellen möge.

 

Auch der Runde Tisch Bahnhof Altona, bei dem u.a. Vertreter*innen des Bezirksamtes, der Politik, des Hamburger Verkehrsverbundes und der Deutschen Bahn (DB) anwesend sind, befasst sich fortlaufend mit dem Thema. Zuletzt hat die DB dort berichtet, dass es nächstes Jahr ein Projekt mit der Technischen Universität Braunschweig geben wird, die berechnet wie viele Taubenschläge für eine Taubenpopulation erforderlich wären, damit die Taubenschläge das gewünschte Ziel erfüllen und sich in die Topografie und das Stadtbild einfügen.

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz als für den Tierschutz zuständiger Ausschuss der Bezirksversammlung Altona hatte im August 2021 beschlossen, die Erfahrungen aus dem Bezirk Hamburg-Nord zu einem Pilotprojekt mit Taubenschlägen abzuwarten, diese anschließend auszuwerten, so dass dann über das weitere Vorgehen beraten werden könnte.

 

Die Bezirksversammlung Altona möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten:

 

  1. weiterhin geeignete Standorte für Taubenschläge im Bezirk Altona zu suchen, den Bedarf an Taubenschlägen zu prüfen und hierbei die tierschutzrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen,

 

  1. gemeinsam mit der zuständigen Fachbehörde Möglichkeiten einer regelhaften Finanzierung von Taubenschlägen zu prüfen,

 

  1. im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz als für den Tierschutz zuständigen Ausschuss über das Pilotprojekt aus dem Bezirk Hamburg-Nord zu berichten.

 

Die Zuständigkeit für Stadttauben wird im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz verankert.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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