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Taubenplage in der Großen Bergstraße – Tauben füttern verboten Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Ö 8.3

Sachverhalt

Rund um den Altonaer Bahnhof sowie in der Großen Bergstraße, der Ottenser Hauptstraße und am Spritzenplatz halten sich viele Stadttauben auf. Diese Vögel ernähren sich unter anderem von Essens-Abfällen und an Markttagen von den Resten der Marktstände. Auch beobachtet man oft, dass die Tauben immer wieder von Passanten gefüttert werden.

 

Die Tauben verschmutzen in den genannten Bereichen die Gehwege, Gebäudeteile, Sitzbänke, Fahrradabstellplätze und die Fußgängerzonen erheblich. Insbesondere vom Kot der Tiere geht hierbei ein Hygieneproblem aus. Die Verschmutzungen können das Erscheinungsbild der Fußgängerzonen erheblich negativ beeinträchtigen. Stark verkotete Bereiche signalisieren der Kundschaft umliegender Geschäfte einen ungepflegten Gesamteindruck des Einkaufsbereiches.

 

Die Große Bergstraße wurde ab 2011 aus RISE Mitteln aufwändig saniert. Dieser Eindruck soll unbedingt erhalten bleiben. Dies zu gewährleisten erfordert daher die ständige Aufmerksamkeit der Stadtreinigung und verursacht somit erhebliche Kosten. Daher ist es dringend geboten, die Auswirkungen der Verschmutzungen durch Stadttauben weitestgehend einzugrenzen.

 

Eine Abhilfe könnte der Hinweis auf das bestehende Fütterungsverbot schaffen. Dieses gilt im gesamten Stadtgebiet Hamburgs bereits seit dem 01.04.2003 für Stadttauben auf öffentlichem Grund. Das Füttern der Tauben wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet (Taubenfütterungsverordnung). Die Altonaer Öffentlichkeit sollte durch entsprechende Infotafeln über das Fütterungsverbot informiert werden, um so das Taubenproblem in den Griff zu bekommen und die Verschmutzung zu reduzieren.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

Das Bezirksamt Altona nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert:

 

  1. Es ist die Aufstellung von fest installierten Hinweisschildern zu veranlassen, die über das Taubenfütterungsverbot informieren und aufklären. Restaurantbesitzer und Passanten sind außerdem dazu angehalten Sorge zu tragen, dass keine Essensreste achtlos auf öffentlichen Flächen liegen bleiben.

 

  1. Die Hinweisschilder sollen wetterfest sein und im Bereich der Wochenmärkte (in der Großen Bergstraße und am Spritzenplatz) und ggfs. an weiteren betroffenen Flächen im Zentrum Ottensen aufgestellt werden.

 

  1. Die Marktmeister der genannten Wochenmärkte werden dazu autorisiert, bei Verstoß gegen die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld zu verhängen.

 

  1. An Nichtmarkttagen ist dafür Sorge zu tragen, dass Kräfte des Ordnungsamtes bzw. der Stadtreinigung stichprobenartige Kontrollen im Gebiet vornehmen.

 

  1. Dem Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft ist im April 2022 Bericht zu erstatten, wie die geforderten Maßnahmen die Situation beeinflusst haben.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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