21-2681

Toilettensituation am Elbstrand weiterhin unzureichend Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.02.2022
27.01.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.10.2021 anliegende Drucksache 21-2455B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 14.12.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die an die BUKEA, die Finanzbehörde, die Stadtreinigung Hamburg sowie die Hamburg Port Authority gerichtete Aufforderung der Bezirksversammlung (BV) Altona, ein Umsetzungs- und Unterhaltungskonzept für mehr öffentliche Toiletten am Elbstrand zu erarbeiten, behandelt die BUKEA als Empfehlung i.S.d. § 27 BezVG.

 

Im Rahmen der Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 16. September 2020 „Reinigung des Elbstrandes in Blankenese und Rissen, Drs. 22/1412“, die am 14.12.2021 mit der Drs. 22/6738 vom Senat beschlossen worden ist, hat die BUKEA die Situation am Elbstrand nach Abschluss der Sommersaison 2021 unter Beteiligung der seitens der BV Altona genannten Behörden und Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) abschließend bewertet. Die BUKEA kommt zu der Einschätzung, dass ein Umsetzungs- und Unterhaltungskonzept für mehr öffentliche Toiletten am Elbstrand aufgrund der nachstehend dargestellten Sachlage nicht erforderlich ist.

 

Die Anzahl der öffentlichen Toiletten am Elbstrand ist vergleichsweise hoch und – unter Ausklammerung des Einflusses der Corona-Pandemie – als ausreichend zu betrachten. Insgesamt befinden sich neun WC-Anlagen am nördlichen Elbufer zwischen Övelgönne und der Landesgrenze im Westen.

 

Die öffentlichen Grünanlagen und weitere attraktive Orte wie der Elbstrand sind seit Beginn der Corona-Pandemie intensiver genutzt worden. Im Pandemieverlauf eröffneten sich dann wieder Möglichkeiten für Feiern an anderen Orten mit entsprechendem Hygienekonzept und für vielfältigere, auch überregionale Freizeitaktivitäten, die den Nutzungsdruck auf den Elbstrand und vergleichbare öffentliche Grün- und Freiflächen bereits spürbar minderten. Bei vollständigem Fortfallen der Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfte sich der Druck auf die Nutzung der Grün- und Freiflächen weiter relativieren.

 

Bei den öffentlichen Toiletten am Elbstrand handelt es sich fast ausschließlich um Kiosk-WC-Anlagen. Im Einzelfall werden diese von der Bevölkerung nicht als öffentliche Toiletten wahrgenommen, die Ausschilderung der Anlagen ist derzeit heterogen. Zur besseren Annahme des bereits vorhandenen Angebots wird kurzfristig das Ausschilderungs- und Informationskonzeptes für öffentliche Toiletten in der FHH am Elbstrand umgesetzt. Damit wird künftig nicht nur die Auffindbarkeit der Anlagen, sondern auch ihre Wahrnehmung als öffentliche WCs verbessert.

 

Die BUKEA wird die weiteren Entwicklungen beobachten und prüfen, ob eine ggf. nach der Corona-Pandemie anhaltende intensivere Nutzung des Elbstrandes eine Ausweitung des Toilettenangebots erfordert und dies im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ggf. finanzierbar ist.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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