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Das Holsten-Areal – keine Vertragsunterschrift vor einer Kontrolle des bisherigen Prozesses und vor einer fundierten Neubewertung der consus/Adler-Gruppe Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.01.2022
Sachverhalt

Es ist viel darüber gesprochen worden, dass beim Erstverkauf des Holsten-Areals die Stadt Hamburg als Käuferin hätte eintreten müssen, um die nach der Übernahme der Flächen durch die Gerch-Gruppe ausgelösten Spekulationen mit dem Grundstück frühzeitig unterbinden zu können. Doch der Senat hat frühzeitig die Grundstücksspekulation mit dem Letter of Intent ermöglicht: „1.2 Zur Veräußerung des Stammgrundstücks hat Carlsberg ein Bieterverfahren eingeleitet, das bis Ende des ersten Halbjahres 2016 abgeschlossen sein soll. Die FHH wird das ihr in diesem Zusammenhang ggf. zustehende Vorkaufsrecht nicht ausüben und dies nach Abschluss des Kaufvertrages auf Anfrage schriftlich bestätigen.“

 

Weil die Stadt an dieser Stelle nicht von Beginn an regulierend eingegriffen hat, konnte durch share-deals der Grundstückspreis von ursprünglich aufgewendeten 150.000.000 Euro auf annähernd 360.000.000 Euro heraufgepokert werden. All die zwischenzeitlichen Eigentumsveränderungen geschahen, ohne dass ein Cent Grunderwerbsteuer gezahlt wurde.

 

Der nun behauptete Grundstückswert wurde zur Kalkulationsgrundlage gemacht, auf der die Kosten für die städtebauliche Nutzung des Holsten-Areals begründet werden. Jede der auf dem Areal gedachten 1.200 Wohnungen hat derzeit also durchschnittlich 125.000 Euro Spekulationsgewinn zu tragen, was sich auf die zukünftigen Mietpreise und Kaufpreise massiv verteuernd auswirken wird.

U.a. die Recherchen der Initiative 'knallt am dollsten' verweisen darauf, dass für die aktuellen Akteur:innen Consus/Adler-Gruppe nur sehr bedingt die städtebauliche Entwicklung der Fläche im Zentrum ihrer Aktivitäten steht. Es geht anscheinend vorrangig weiter um die Absicherung des optimalen spekulativen Wertzuwachses, der nicht durch städtebauliches Handeln generiert wurde. Das Interesse des Bezirks Altona ist hingegen, ausreichend leistbaren Wohnraum und langfristig öffentlich geförderten und gebundenen Wohnraum zu schaffen. Eine soziale Stadtentwicklung ist unter Spekulationsbedingungen nicht möglich. Mit einer Unterschrift unter dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag und mit einer Verabschiedung des Bebauungsplans wird die Spekulation auch noch belohnt und eine für die Stadtentwicklung wichtige Fläche Altonas preisgegeben.

 

Damit die städtebauliche Entwicklung des Holsten-Areals im Interesse Altonas und seiner Bewohner:innen mitbestimmt werden kann, fordert die Bezirksversammlung das Bezirksamt nach § 19 Abs. 1 BezVG auf,

 

  1. den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Fassung nicht zu unterschreiben;

 

  1. die Informationen der Initiative durch das Bezirksamt überprüfen zu lassen und die zu erwartenden Preise für Mieten und für Kaufflächen im Holsten-Areal einer Nachkalkulation zu unterziehen, aufgeschlüsselt für die Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau, für die Flächen für Baugemeinschaften, für die Hotelflächen, die Gemeinbedarfsflächen und die Flächen des frei finanzierten und des Eigentumswohnungsbaus;

 

  1. die Stadtplanungsabteilung anzuhalten, auf der Grundlage des Thesenpapiers  Das Holstenquartier – ein Spekulationsobjekt - Ist das Wohnungsbauprojekt noch zu retten?“ (siehe Anlage) eine Bewertung des Vertrages und des Bebauungsplans vorzunehmen;

 

  1. die Ergebnisse dieser Prüfungen zu Ziffern 2 und 3 dem Planungsausschuss im Rahmen einer öffentlichen Anhörung und der Bezirksversammlung vorzustellen;

 

  1. vorher keine Entscheidungen hinsichtlich einer Vertragsunterschrift zu treffen. Nunmehr als notwendig erkannte Vertragsänderungen sind öffentlich vorzustellen. Eine Deckelung vorgesehener Vertragsstrafen ist auszuschließen;

 

  1. führen auch die Vertragsänderungen nicht zu einer soliden und städtebaulich vertretbaren Bebaubarkeit, wird der Altonaer Bedarf an gefördertem und preisgünstigen Wohnungsbau, an der ausreichenden Bereitstellung von leistbaren Flächen für Baugemeinschaften sowie der Sicherung der Gemeinbedarfsflächen des Areals nicht ermöglicht, den Vertragsentwurf nicht zu unterzeichnen. Der derzeitige Bebauungsplanentwurf wird in diesem Fall weder weiterverfolgt noch verabschiedet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

Thesenpapier