21-2675

Verkehrssituation durch die Baumaßnahme der BAB 7 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Ö 11.20

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.10.2021 anliegende Drucksache 21-2431B beschlossen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 14.12.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Koordinierung der Ausweichverkehre liegt in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH. Die Autobahn GmbH wurde beteiligt. Auf Grundlage der dortigen Stellungnahme wird die o.g. Drucksache wie folgt beantwortet:

 

In allen Bauabschnitten der A7 wurden und werden während der Ausbaumaßnahme alle vorhandenen Fahrstreifen der A7 aufrechterhalten, um den Verkehr auf der Autobahn zu belassen und von Umleitungen, insbesondere durch das Stadtnetz, grundsätzlich abzusehen. Gleiches gilt für die Aufrechterhaltung der vorhandenen Fahrbeziehungen an den Anschlussstellen als auch im nachgeordneten Stadtnetz, selbstverständlich solange der Baufortschritt der Baumaßnahmen dies zulässt und dann auch nur temporär. Aktuell werden im Bereich der A7-Ausbaumaßnahme Altona alle Fahrbeziehungen aufrechtgehalten, sodass keine Umleitungen ausgewiesen werden müssen. Daher wurde und wird weder eine verkehrliche Bewertung noch eine Verkehrszählung von Ausweichverkehren erforderlich.

Sofern längere, bauablaufbedingte Sperrungen einzelner Fahrbeziehungen von verkehrlicher Bedeutung anstehen, kann ggf. eine verkehrsplanerische Untersuchung herangezogen werden, um die Leistungsfähigkeit eventuell auszuweisender Umleitungen nachzuweisen.

Dafür besteht im Bauabschnitt Altona aktuell kein Bedarf, da im nachgeordneten Stadtnetz alle vorhandenen Fahrbeziehungen zur Verfügung stehen und die A7 ebenfalls alle Fahrbeziehungen und alle vorhandenen Fahrstreifen verfügbar hält.

Bevor es zu verkehrlichen Einschränkungen auf der A7  kommt, werden die Überführungsbauwerke wieder nahezu an ihre Bestandskapazität heranreichen.

Die verkehrliche Abwicklung dieser Baumaßnahme, ohne die Ausweisung von Umleitungen, ist sowohl mit dem zuständigen Polizeikommissariat als auch der Verkehrsdirektion abgestimmt.

Bei Störfällen auf der A7 sind grundsätzlich die ausgewiesenen Bedarfsumleitungen zu nutzen.

 

Die BVM teilt die Einschätzung der Autobahn GmbH.

 

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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