21-2764

Optimale Nutzung von Schulsporthallen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

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27.01.2022
Sachverhalt

Altona ist auch in den nächsten Jahren ein stark wachsender Bezirk. Die Bevölkerungszunahme erhöht den Bedarf an Infrastrukturmaßnahmen für Sporttreibende. Hierbei ist im Zeitablauf auch das veränderte Verhalten der Sporttreibenden zu berücksichtigen. Sport in Vereinen bleibt ein überragender gesellschaftlicher Faktor, der große Unterstützung braucht und verdient. Jedoch ist der Trend zu anderen Vereinigungen, wie Yoga-, Gymnastik- und Fitnessgruppen u. ä. m., weiter steigend und in langfristigen Konzepten zu berücksichtigen. Auch hinsichtlich der Altersstruktur ergibt sich eine Verschiebung zu Kinder-, Alten- und Gesundheitssport. Weiter werden Sportarten abhängig von Wohngebieten unterschiedlich angenommen. Neben dem wichtigen Breitensport stellt sich auch die Frage: Welche Sporthallen sollen den speziellen Anforderungen für Leistungssport entsprechen? Ein wichtiger finanzieller und ideeller Faktor für Sporttreibende aller Altersklassen im Verein ist der Turnierbetrieb. Die Berücksichtigung von Nebenflächen für einen reibungslosen Ablauf solcher Veranstaltungen ist unerlässlich.

 

Der große Bedarf an Sporthallenzeiten, insbesondere von Sportvereinen, trifft auf eine begrenzte Anzahl an bestehenden und geplanten (Schul)-Sporthallen. Dies ist ersichtlich aus dem überarbeiteten Schulentwicklungsplan 2019 von Schulbau Hamburg (SBH) für die Jahre 2022-2027 mit dem Titel: Vorstellung Bauprogramm Sportstätten Region Altona.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Schulbau Hamburg (SBH) wird nach § 27 BezVG aufgefordert, bei der Planung und Ausstattung neuer bzw. umzubauender Schulsporthallen im Bezirk Altona die notwendige Infrastruktur für den Vereinssport, insbesondere für den Turnierbetrieb, wie beispielsweise:

 

-          Nebenflächen für Aufenthalt bei Turnierbetrieb (Tribünengröße, Anzahl Umkleidekabinen)

-          Nebenflächen ggfs. für Kampfgerichte (Aufenthaltsräume/Umkleiden, Stellflächen am Spielfeldrand)

-          Nebenflächen ggfs. für den „Kioskverkauf“ von Getränken und Snacks

 

mit den hauptnutzenden Vereinen, ggfs. den entsprechenden Fachverbänden oder dem Hamburger Sportbund abzusprechen und umzusetzen.

 

  1. Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist rechtzeitig vor der Umsetzung der geplanten Maßnahmen bei bestehenden Schulsporthallen oder bei Neubauvorhaben zu informieren.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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