21-2666

Altbauvilla Bahrenfelder Marktplatz 17 in Hamburg-Bahrenfeld Große Anfrage der SPD-Fraktion

Große Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.01.2022
11.01.2022
Ö 10.1
11.01.2022
11.01.2022
05.01.2022
Sachverhalt

Direkt neben der Autobahnabfahrt Hamburg Bahrenfeld an der Belegenheit Bahrenfelder Marktplatz 17 befindet sich eine historisch wertvolle Backsteinvilla. Die Villa ist seit vielen Jahren ungenutzt und steht leer. Sie wird in der Liste der Bahrenfelder Kulturdenkmäler unter der Projekt ID 18316 geführt. Hinter diesem markanten Bau beginnt der Goldschmidtpark.

Aufgrund des Leerstands und des mangelhaften baulichen Zustands dieses Gebäudes gab es zahlreiche Initiativen aus der Bezirkspolitik. Es wurde im Sommer dieses Jahres beschlossen zu prüfen, ob zukünftig eine kulturelle, stadtteilbezogene Nutzung der Altbauvilla möglich ist. Dazu sollte Kontakt zum städtischen Eigentümer SAGA aufgenommen werden und mit diesem in den Dialog getreten werden. Die Antwort der Eigentümerin war in Anbetracht des beschriebenen Zustands des Bauwerks erstaunlich. Das Gebäude soll langfristig durch die DEGES, im Rahmen des Baus des Autobahndeckels der A7, als Bürogebäude genutzt werden und ist an die DEGES verpachtet.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Hat die DEGES das Gebäude übernommen und falls nicht, wann wird dies geschehen?
  2. Welche Maßnahmen werden während der Nutzung durchgeführt, um das Gebäude Denkmalgerecht zu sanieren und um die baulichen Schäden zu beseitigen?

 

Zu 1 und 2:

Darüber hat das Bezirksamt Altona - Fachbereich Bauprüfung (A/WBZ 2) - keine Kenntnis. Auskunftsfähig könnte die SAGA/Denkmalschutzamt sein.

 

2.1.            Durch wen werden diese Maßnahmen durchgeführt?

 

Zu 2.1:

Darüber hat A/WBZ 2 keine Kenntnis. Auskunftsfähig könnte die SAGA sein.

 

2.2  Bis wann wird die Umsetzung möglicher Maßnahmen dauern?

 

 

Zu 2.2:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.1.

 

2.3  Wie sind diese Maßnahmen rechtlich in ihrer Durchführung abgesichert?

 

Zu 2.3:

Darüber hat A/WBZ 2 keine Kenntnis. Auskunftsfähig könnte die SAGA/Denkmalschutzamt sein.

 

2.4. Welche Räume werden im Inneren des Gebäudes saniert, bzw. instandgesetzt?

 

Zu 2.4:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.1.

 

2.5 Welche Teile der Außenanlage und der Nebengebäude werden saniert bzw. instandgesetzt?

 

Zu 2.5:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.1.

 

2.6 Sind durch die neue Nutzung der DEGES Veränderungen bzw. Umplanungen zusätzlich zu         den Maßnahmen aus den obigen Fragen bei der Liegenschaft geplant?

 

Zu 2.6:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.1.

 

2.7 Welche Teile der Liegenschaft werden durch die DEGES genutzt werden?

 

Zu 2.7:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.1.

 

  1. Wer übernimmt die Kosten für die Maßnahmen, die sich aus Frage 2 ergeben?

 

  1. Wie wirkt sich der Bau des Autobahndeckels auf die Liegenschaft aus? Sowohl in Bezug auf das Gebäude, die Außen- und Nebenanlagen als auch auf die Zuwegungen, Grundstücksgröße und -zuschnitt und mögliche Nutzungen (wie zum Beispiel planrechtliche Nutzungsarten).

 

Zu 3 und 4:

Darüber hat A/WBZ 2 keine Kenntnis. Auskunftsfähig könnte die SAGA sein. A/WBZ 2 liegen keine Anträge vor (Bauantrag, Vorbescheidsantrag, Nutzungsantrag).

A/SL (Fachbereich Übergeordnete Planung) stimmt A/WBZ 2 zu. Das Grundstück Bahrenfelder Marktplatz 17 liegt im Evokationsbereich „Silcherstraße“ (vgl. anliegende Übersichtskarte aus der Bürgerschaftsdrucksache 21/6050). Folglich wird die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) die weiteren Planungen in Abstimmung mit dem Bezirk vornehmen. Nach Kenntnis des Bezirksamts wird sich die Emissionssituation nach Fertigstellung des A7-Deckels für dieses Grundstück verändern. Je nachdem, welche tatsächliche Emissionssituation nach Fertigstellung des A7-Deckels vorliegen wird, ergeben sich die entsprechenden Möglichkeiten in einem Bebauungsplanverfahren. Da es sich bei dem Gebäude außerdem um ein Baudenkmal handelt, ist auch das Denkmalschutzgesetz zu beachten.

 

4.1 Wie  und  wann  ist  die  Rückgabe  an  die  Stadt  oder  den  Eigentümer, bzw.  der  SAGA,

vereinbart?

 

Zu 4.1:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.1.

 

4.2. Welche Pläne oder Absichten seitens der SAGA oder der Stadt gibt es für die Liegenschaft nach Ablauf der Nutzung durch die DEGES?

 

Zu 4.2:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.1.

 

4.3. Wem obliegt die Verwaltung der Liegenschaft. Sowohl im jetzigen Zeitraum als auch nach

der Nutzung durch die DEGES?

 

Zu 4.3:

Siehe hierzu Antwort zu Frage 2.1.

 

4.4. Wer ist Eigentümer der Liegenschaft? Diese Frage bezieht sich ebenfalls auf den jetzigen Zeitraum, sowie auf die Zeit nach der Nutzung durch die DEGES.

 

Zu 4.4:

Derzeitiger Eigentümer ist die SAGA. Wer nach der Nutzung durch die DEGES Eigentümer sein wird, entzieht sich der Kenntnis von A/WBZ 2.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Übersicht Evokationsgrenzen A7 Deckelprojekte