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Omikronwelle: Sofort Kostenlose FFP2-Masken für Bedürftige! Dringlicher Antrag der Fraktionen von DIE LINKE, SPD und GRÜNE (2. NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

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27.01.2022
Sachverhalt

Seit Mitte Januar 2022 sind auch in Hamburg FFP2-Masken Pflicht in Bussen und Bahnen, auf Fähren, in Taxis und in Moia-Fahrzeugen, ebenso in den Haltestellenbereichen. Wer dagegen verstößt, muss 40 Euro zahlen. Bedürftige können sich oft diese Mehrausgabe der Maskenbeschaffung leisten. Infolgedessen sind sie dann zudem mit einem Bußgeld konfrontiert. Für Wohnungslose, die sich häufig in den Bahnhöfen und Haltestellen aufhalten, wären kostenlose  FFP2-Masken eine große Hilfe. Zum einen geht es um den Schutz ihrer Gesundheit, gerade in der momentanen Omikron-Welle, zum anderen brauchen sie  aufgrund ihrer finanziellen Lage die Möglichkeit, sich an die Regelungen zu halten, ohne von den Haltestellen vertrieben zu werden, noch sind sie in der Lage, das Bußgeld aufzubringen.

 

Das Land Berlin hat im Januar 2022 beschlossen, dass Menschen mit geringem Einkommen, Obdachlose und Geflüchtete solche Masken in den Einrichtungen der Bezirke, der Wohnungslosenhilfe und des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten erhalten.

Anspruch haben Menschen, die einen Berlinpass besitzen, Sozialhilfe oder Grundsicherung bekommen. Auch Bafög-Empfänger:innen und Auszubildende, die Ausbildungsbeihilfe erhalten, können kostenlose Masken bekommen. Es werden dazu 1,4 Millionen kostenlose Masken zur Verfügung gestellt. Hamburg sollte diesem Beispiel folgen.

Vor diesem Hintergrund sind wir sehr betroffen, dass ein entsprechender Antrag auf Bürgerschaftsebene (Drs. 22/7062) abgelehnt worden ist. Deshalb ist es wichtig, dass der Bezirk Altona jetzt aktiv wird.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

Die Bezirksversammlung Altona fordert die für Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nach § 27 BezVG auf, Bedürftigen (insbesondere Wohnungslosen, Kleinrentner:innen, Empfänger:innen von ALG II, von Leistungen der Grundsicherung, der Hilfe zum Lebensunterhalt, von Hilfen zur Pflege, von Wohngeld sowie Empfänger:innen von Eingliederungshilfen, Empfänger:innen des Kinderzuschlags und BaföG-Empfänger:innen) kostenlos FFP2-Masken in bedarfsgerechten Mengen in den Sozialen Dienstleistungszentren, Wohnunterkünften, Altentagesstätten, Senior:innentreffs, Einrichtungen der  Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und den Stellen der Hamburger Obdachlosenhilfe umgehend zur Verfügung zu stellen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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