Zuwendungsantrag Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein - Erneuerung des Bodenbelags in der Beratungsstelle fluchtpunkt Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Ö 9.12
Antragsstellende |
Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein |
Projekt |
Erneuerung des Bodenbelags in der Beratungsstelle fluchtpunkt |
Antragseingang |
28.10.2021 |
Gesamtkosten |
18.252,78 Euro |
Beantragte Zuwendung |
18.252,78 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
18.252,78 Euro (investiv) |
Eigenmittelanteil |
0 Euro |
Projektbeginn |
schnellstmöglich |
Bindungsdauer (in Jahren) |
10 |
Abschreibungen für Anlagen |
1.825,28 Euro |
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 18.01.2022 mit der Drucksache 21-2701.1 vor.
Seit 25 Jahren bietet fluchtpunkt u.a. Asylsuchenden eine empathische, professionelle und vertrauliche Beratung an. Gerade seit 2015 wurde die Beratung deutlich mehr nachgefragt und mit den neuen Aufgaben stieg natürlich auch die Zahl der Mitarbeitenden. Der Beratungsbedarf soll weiter ausgebaut werden, dazu gehört eben auch ein barrierefreier Zugang zu den Beratungsräumen. Dadurch, dass die Beratung so stark frequentiert ist, fallen Renovierungsarbeiten an. In diesem Fall geht es um einen neuen Bodenbelag.
Die Beratungsstelle fluchtpunkt macht seit Jahren hervorragende Arbeit am Standort Altona und ein barrierefreies Beratungsangebot ist zu unterstützen. Sollten Gelder in ausreichender Höhe vorhanden sein, ist dieser Antrag aus fachlicher Sicht zu unterstützen.
Da es sich hierbei lediglich um eine kleine Renovierungsmaßnahme handelt, soll keine baufachliche Prüfung beauftragt werden.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig (bei namentlicher Abstimmung), folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Erneuerung des Bodenbelags in der Beratungsstelle fluchtpunkt werden dem Diakonischen Werk Hamburg-West/Südholstein aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv Mittel in Höhe von 18.252,78 Euro zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 1.825,28 Euro bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.)
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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