Freie Radwege auch im Herbst und Winter Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021
Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Ö 11.23
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.10.2021 anliegende Drucksache 21-2481B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) mit Schreiben vom 14.12.2021 wie folgt Stellung genommen:
Die im o.g. Beschluss enthaltenen Aufforderungen behandelt die BUKEA als Empfehlungen i.S.d. § 27 BezVG.
Zu 1:
Grundsätzlich reinigt die SRH alle Fahrbahnen, Geh- und Radwege, für die sie nach dem Hamburgischen Wegegesetz zuständig ist. Die Intervalle ergeben sich u.a. aus der Wegereinigungsverordnung (WRV). Darüber hinaus wurden zwischen der SRH, der BUKEA und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) engere Reinigungsintervalle auf Radwegen auf einem Streckennetz von 226 km vereinbart, wovon 26 km auf Altona entfallen. Während der Laubzeit werden diese Radwege zehn Wochen lang zwei Mal pro Woche gereinigt. Auf Gehwegen liegende Radwege, die nicht im WRV enthalten sind, obliegen der Reinigung durch die Anwohnerinnen und Anwohner.
Zu 2:
In diesem Jahr wurde in Abstimmung mit der BUKEA und der BVM der Winterdienst auf Radwegen auf rd. 300 km erweitert, wovon 28 km auf Altona entfallen. Das Netz wird immer zweimalig bearbeitet, um rutschfreie Radwege zu gewährleisten. Das Streugut wird innerhalb der regulären Reinigungsvorgänge sowie nach Ende der Wintersaison entfernt. Die Umsetzung ist abhängig vom Verlauf der Wintersaison.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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