Anpassung der Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie an die aktuelle Lage der Corona-Pandemie Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz
Die COVID-19-Pandemie verschärft sich aktuell wieder. Noch vor wenigen Wochen war davon auszugehen, dass im Zuge zunehmender Impfungen und der 2G-Regelungen auch die Innenraumnutzung in der Gastronomie leichter möglich sein wird. Aufgrund der sich verbreitenden Omikron-Virusvariante ist ungewiss, wie die weitere Entwicklung sein wird. Dennoch müssen zeitnah Verabredungen über die Handhabung der coronabedingten Ausnahmeregelungen bei der Sondernutzung in Altona im Jahr 2022 getroffen werden.
Die Bezirksversammlung hat in diesem Zusammenhang mit der Drs. 21-2411 bereits eine Regelung zum Umgang mit der Nutzung von Parkbuchten für 2022 beschlossen. Offen geblieben sind für diesen Zeitraum insbesondere Vorgaben zu Sondernutzungen auf Flächen vor Nachbargeschäften und die Form der Befassung mit den Anträgen im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz als zuständigem Fachausschuss.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt daher der Bezirksversammlung einstimmig bei namentlicher Abstimmung in Ergänzung zur Drs. 21-2411 Folgendes zu beschließen:
Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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