21-2708.1

Anpassung der Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie an die aktuelle Lage der Corona-Pandemie Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Ö 9.13

Sachverhalt

Die COVID-19-Pandemie verschärft sich aktuell wieder. Noch vor wenigen Wochen war davon auszugehen, dass im Zuge zunehmender Impfungen und der 2G-Regelungen auch die Innenraumnutzung in der Gastronomie leichter möglich sein wird. Aufgrund der sich verbreitenden Omikron-Virusvariante ist ungewiss, wie die weitere Entwicklung sein wird. Dennoch müssen zeitnah Verabredungen über die Handhabung der coronabedingten Ausnahmeregelungen bei der Sondernutzung in Altona im Jahr 2022 getroffen werden.

 

Die Bezirksversammlung hat in diesem Zusammenhang mit der Drs. 21-2411 bereits eine Regelung zum Umgang mit der Nutzung von Parkbuchten für 2022 beschlossen. Offen geblieben sind für diesen Zeitraum insbesondere Vorgaben zu Sondernutzungen auf Flächen vor Nachbargeschäften und die Form der Befassung mit den Anträgen im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz als zuständigem Fachausschuss.

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt daher der Bezirksversammlung einstimmig bei namentlicher Abstimmung in Ergänzung zur Drs. 21-2411 Folgendes zu beschließen:

 

Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

  1. Anträge auf Sondernutzung für Außengastronomie auf Flächen vor Nachbargeschäften für das Jahr 2022, die das im Vorjahr bewilligte Maß nicht überschreiten, sind als Ausnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie bis 31.10.2022 erneut zu genehmigen. Dabei ist deutlich zu machen, dass hier keine Verstetigung angestrebt wird und es sich um Ausnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie handelt.

 

  1. Um die Beschäftigung im Ausschuss effizient handhaben zu können und Doppelbefassungen mit dem Vorjahr zu vermeiden, sind Anträge zu den in der § 19-Vereinbarung genannten Straßen, die das im Vorjahr bewilligte Maß nicht überschreiten, dem Ausschuss lediglich tabellarisch zum Beschluss gemäß § 19 BezVG vorzulegen. Beantragte Sondernutzungen von Parkbuchten oder Flächen vor Nebengeschäften sind dabei kenntlich zu machen. Nur nach Anmeldung durch das Amt oder durch einzelne Fachsprecher*innen der Fraktionen sind Anträge ausnahmsweise im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung vorzustellen. Neu- und Erweiterungsanträge sind dem Ausschuss weiterhin entsprechend der § 19-Vereinbarung vorzustellen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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