21-2674

Parkende E-Scooter Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.11.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.01.2022
17.01.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.11.2021 anliegende Drucksache 21-2482.1B beschlossen

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 29.12.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die zu Mietfahrrädern und nicht zu Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20. November 2020 ist der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bekannt. Die Entscheidung war Teil der Prüfung und Bewertung der Fragestellung durch die BVM. Die höchstrichterliche Rechtsprechung in Hamburg weicht jedoch hiervon ab. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung abweichender Rechtsprechung insbesondere des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschluss vom 19.06.2009 - 2 Bs 82/09 – „next bike“) sieht die BVM derzeit keine Veranlassung, die in Rede stehende Nutzung als Sondernutzung zu kategorisieren. Die BVM verfolgt fortlaufend die aktuelle Diskussion zu dieser Fragestellung. Sofern und soweit sich hieraus weitergehende oder abweichende, belastbare Entwicklungen ergeben, werden diese im Weiteren berücksichtigt werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge