21-2482.1

Parkende E-Scooter: Barrierefreiheit und Fußwege schützen! Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

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25.11.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.10.2021 die Drucksache 21-2482 (siehe Anlage) zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Verkehrsausschuss überwiesen.

 

Der Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 01.11.2021 mit dem Thema befasst. Im Sitzungsverlauf wurde der Antrag wie folgt modifiziert:

 

  1. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, bis zum 31. März 2022 zu prüfen, ob die vom Senat ergriffenen Maßnahmen ein regelkonformes Abstellen der E-Tretroller (E-Scooter) ganz überwiegend sicherstellt und die Regelverstöße somit auf ein Minimum reduziert werden. Es ist vom Amt zu prüfen, ob die bisherigen Verbotszonen im Bezirk Altona eingehalten werden.

 

  1. Die BVM wird vor dem Hintergrund des Urteils des OVG Münster gemäß § 27 BezVG aufgefordert, erneut zu prüfen, ob es sich beim Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum zur Vermietung um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung handelt.

 

  1. Die BVM wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, dazustellen welche Regelungen für die Behandlung der E-Roller gelten und um Einschätzung gebeten, ob der für E-Scooter geltenden Maßnahmenkatalog auch für E-Roller geeignet ist.

 

  1. Dem Verkehrsausschuss ist bis zum 31. März 2022 zu berichten.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, den Ziffern 2 und 4 des angepassten Antrages zuzustimmen. Darüber hinaus empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich, die Ziffern 1 und 3 des angepassten Antrags abzulehnen (Ziffer 1 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE sowie bei einer Enthaltung der Fraktion GRÜNE; Ziffer 3 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE).

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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