Parkende E-Scooter: Barrierefreiheit und Fußwege schützen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 01.11.2021 Verkehrsausschuss Ö 9
E-Scooter prägen das Hamburger Stadtbild im negativen Sinn. Zu der von den Befürworter:innen erhofften Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs haben sie nicht beigetragen. Es werden in der Regel Rad- und ÖPNV-Fahrten ersetzt. Dafür haben sie sich jedoch zu echten Barrieren im Straßenbild entwickelt, stehen an jeder Ecke, mit auf der Straße oder liegen umgestoßen auf Fußwegen und Radwegen. Der Senat hat darauf reagiert und im September zusammen mit den Betreiber:innen ein Pilotprojekt gestartet. Falsch abgestellte Fahrzeuge sollen durch eine Fußpatrouille umgestellt werden, Nutzer:innen sollen bei Abgabe ein Foto über den richtigen Abstellort machen, ein zentrales Beschwerdepostfach soll eingerichtet werden und der Landesbetrieb Verkehr kann Bußgelder bei Falschparken verhängen. Altona hat darüber hinaus feste Parkzonen geschaffen und Verbotszonen sollen ein Leihende dort bzw. das Abstellen der Fahrzeuge dort untersagen.
Die Praxis zeigt, dass sich seit September diesbezüglich nicht viel geändert hat. Weiterhin wurden und werden in Verbotszonen E-Scooter abgestellt, die die Nutzung des Fußweges erschweren, wie das Beispiel Schanze zeigt. Auch die ausgewiesenen Parkzonen werden nur teilweise genutzt. E-Scooter sind insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen im sowieso schon barrierereichen Straßenraum eine enorme Belastung. Weiterhin stellt sich die Frage, wo im Straßenraum die genannten Fahrzeuge abgestellt werden sollen, ohne mit den anderen Nutzer:innen wie Fußgänger:innen und Radnutzer:innen in Konflikt zu geraten.
Mit dem Urteil vom 20. November 2020 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum zur Vermietung eine Sondernutzung darstelle. Dies kann analog auch für Elektroroller und -scooter angewendet werden. In Bremen werden die Anbieter:innen von Elektrokleinfahrzeugen bereits seit deren Zulassung durch Sondernutzungserlaubnisse reguliert.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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