Verlagerung des Störfallbetriebes in der Ruhrstraße Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.06.2018 (Drucksache 20/4906) hatte die Bezirksversammlung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gem. § 27 BezVG empfohlen, den o. g. einzigen in Altona ansässigen Störfallbetrieb zu verlagern.
Die BSW sowie die BWVI haben per Mitteilungsdrucksache 20/5011 trotz des Gefahrenpotenzials für 10.000 von Bürgern in Altona und Eimsbüttel mitgeteilt, dass sie keine Veranlassung sehen, den Störfallbetrieb zu verlagern.
Vor dem Hintergrund, dass eine Chlorgasabfüll- und -umfüllgroßanlage im Störfall erhebliches Gefahrenpotenzial bedeutet, und ein normierter 500 m Sicherheitsabstand zu Wohnbebauungen einen rein akademischen Schutz bietet, der auf meteorologische Situationen keine Rücksicht nimmt, ist die damalige Verweigerung der BSW und der BWVI unverständlich.
Nunmehr gibt es, neben den Nutzungsverdichtungen in Bahrenfeld (westlich des Deckels, Kleingartenüberbauungen mit Wohnungen), Diebsdeich (Bahnhofsquartiert), auf den Flächen der Müllabfuhr Stellinger Moor erhebliche bauliche Verdichtungen mit vielen neuen Arbeitsplätzen (alles knapp ausserhalb 500-m-Radius).
Vor diesem Hintergrund möge die BV gem. § 27 BezVG beschließen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Behörde für Wirtschaft und Innovation werden erneut gebeten, mit dem Grundeigentümer und Betriebsinhaber über eine Verlagerung des Betriebes zu verhandeln und ihm geeignete Ersatzflächen anzubieten und über die Verlagerungsbedingungen zu sprechen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne